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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,20154
LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11 B ER (https://dejure.org/2011,20154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.04.2011 - L 5 AS 50/11 B ER (https://dejure.org/2011,20154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. April 2011 - L 5 AS 50/11 B ER (https://dejure.org/2011,20154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Erstausstattung bei Geburt; Erstausstattung, Gutschein, Sachleistung, pflichtgemäßes Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Geldleistung, Verwaltungsvereinfachung, Geburt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11
    Diese Leistungen - zu denen auch die von ihr abgelehnten Sachleistungen gehören - decken im Wesentlichen das Existenzminimum (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09; 3/09; 4/09, Rn. 217, Juris).

    Ob der Staat das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn. 138).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11
    Auf dem Gebiet des Sozialrechts ist dem Gesetzgeber eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 50/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 309/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilnahme an einer

    Damit übereinstimmend geht das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 07.04.2011 (L 5 AS 50/11 B ER, juris) von der Verfassungsmäßigkeit der Ausgabe von Gutscheinen aus.
  • SG Hildesheim, 02.12.2013 - S 35 AS 1743/13

    Bargeld statt Kostengarantiescheinen bei ausgebliebener Ermessensentscheidung

    Vor diesem Hintergrund kann dahin stehen, ob in dem Verweis auf die Zahlung mittels eines Gutscheines eine Diskriminierung eines Leistungsempfängers liegt (ablehnend Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt Beschluss vom 07.04.2011 - L 5 AS 50/11 B ER; offen gelassen bei LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2011 - L 7 AS 1443/10 B), ob - unabhängig von den Regelungen der Verwaltungsvorschriften des Leistungsträgers - vorrangig Geldleistungen zu gewähren sind (Münder, aaO, § 23 Rn 16 mwN) und ob bei einer Bewilligung einer Erstausstattung dem Interesse des Leistungsempfängers Rechnung getragen werden muss, bei der Anschaffung von Gegenständen Mehrausgaben bei einzelnen Gegenständen mit Einsparungen bei anderen Gegenständen aufzufangen.".
  • SG Hildesheim, 29.11.2011 - S 26 AS 1788/11

    Keine Sachleistung in Form von sog. Kostengarantiescheinen, wenn Bezugsquellen

    Vor diesem Hintergrund kann dahin stehen, ob in dem Verweis auf die Zahlung mittels eines Gutscheines eine Diskriminierung eines Leistungsempfängers liegt (ablehnend Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2011 - L 5 AS 50/11 B ER; offen gelassen bei LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2011 - L 7 AS 1443/10 B), ob - unabhängig von den Regelungen der Verwaltungsvorschriften des Leistungsträgers - vorrangig Geldleistungen zu gewähren sind (Münder, aa0, § 23 Rn 16 mwN) und ob bei einer Bewilligung einer Erstausstattung dem Interesse des Leistungsempfängers Rechnung getragen werden muss, bei der Anschaffung von Gegenständen Mehrausgaben bei einzelnen Gegenständen mit Einsparungen bei anderen Gegenständen aufzufangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 7 AS 782/11
    Die Gutscheinsgewährung ist grundsätzlich möglich, vergleiche auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. April 2011 - L 5 AS 50/11 B ER, zitiert nach juris, Rdn. 19 ff. Wie das SG zutreffend ausgeführt hat, hat vorliegend der Antragsgegner sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Form von Gutscheinen bewilligt.
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