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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12   

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LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12 (https://dejure.org/2013,20270)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.04.2013 - L 5 AS 89/12 (https://dejure.org/2013,20270)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. April 2013 - L 5 AS 89/12 (https://dejure.org/2013,20270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16 Abs 1 SGB 2, § 33 Abs 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - Anforderungen an Inhalt und Bestimmtheit des Verwaltungsakts - zulässige Regelungen - Bewerbungsaktivitäten - Rechtswidrigkeit eines Ersetzungsbescheides - Regelungen vor ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (hier: Zumutbarkeit von 3 Bewerbungen pro Monat mit Nachweispflicht)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.

    Es kann offen bleiben, ob - wie das SG in Übereinstimmung mit dem BSG angenommen hat - dem Beklagten die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II schon dann zusteht, wenn sie als der besser geeignete Weg erscheint (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 16, juris), oder ob zuvor eine erfolglose Verhandlungsphase stattgefunden haben muss (Berlit in Münder, Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rn. 43).

    Der Grundsicherungsträger treffe eine nicht justiziable Opportunitätsentscheidung darüber, welchen Verfahrensweg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wähle, ohne dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige dadurch einen Rechtsverlust erleide (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 13, juris).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    Vor dem Hintergrund, dass einem Arbeitslosen im Rahmen der Beschäftigungssuche nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) Eigenbemühungen in Form von zwei Bewerbungen pro Woche auferlegt werden können (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - Rn. 29 juris), ist die Verpflichtung des Klägers, sich innerhalb von sechs Monaten bei zwei bis drei Arbeitgebern zu bewerben, nicht zu beanstanden.
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    Demgegenüber geht der 14. Senat des Bundessozialgerichts ausweislich des Terminsberichts vom 15. Februar 2013 (B 14 AS 195/11 R, noch nicht veröffentlicht) offenbar davon aus, dass Ermessenerwägungen jedenfalls dann zu treffen sind, wenn der angefochtene Verwaltungsakt zehn Monate gilt.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 4018/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 SGB X nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 4018/09 - juris; Berlit a.a.O., § 15 Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - L 5 AS 354/09

    Zulässigkeit einer Fortfestsetzungsklage nach Erledigung des zugrundeliegenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12
    In einer weiteren Eingliederungsvereinbarung, die wiederum durch Verwaltungsakt vom 14. Dezember 2009 ersetzt wurde, ist dann auch eine konkrete Maßnahme ("Eingliederungsstrategien und Berufswegplanung") aufgeführt (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 2013 - L 5 AS 90/12 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Hiergegen erhob der Kläger am 7. Dezember 2009 Klage beim Sozialgericht Magdeburg - SG - (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in dem bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts in eine längere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Hiergegen erhob der Kläger am 7. Dezember 2009 Klage beim Sozialgericht Magdeburg - SG - (S 12 AS 3617/09/L 5 AS 89/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in den bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12 sowie S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts erneut in eine weitere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2017 - L 25 AS 1631/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dass im Übrigen der EGVA bereits vor seiner Bekanntgabe wirksam sein sollte (innere Wirksamkeit vor Eintritt der äußeren Wirksamkeit, vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 1961 - VIII C 398.59 - juris), steht seiner Rechtmäßigkeit hier nicht entgegen, weil die im Vordergrund stehende Regelung zu den acht Bewerbungsbemühungen je 30 Kalendertage erst zum 29. August 2015 wirksam geworden ist (innere und äußere Wirksamkeit sind insoweit zusammengefallen) und weil Obliegenheiten der Klägerin für die Zeit vor Bekanntgabe des EGVA nicht begründet worden sind (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. April 2013 - L 5 AS 89/12 - juris).
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