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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,19905
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10 B ER (https://dejure.org/2010,19905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2010 - L 5 AS 925/10 B ER (https://dejure.org/2010,19905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2010 - L 5 AS 925/10 B ER (https://dejure.org/2010,19905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 5 SGB 2, § 86b Abs 2 SGG
    Einstweiliger Rechtsschutz, Übernahme von Mietschulden und Kosten des Mietrechtsstreits, verschuldete Mietrückstände, unterlassene Selbsthilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Gewährung eines Darlehens für Mietschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Gewährung eines Darlehens für Mietschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09

    Übernahme von Mietschulden durch den Grundsicherungsträger durch einstweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10
    Ob eine drohende Wohnungslosigkeit gleichwohl bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil eine solche Situation wegen des entspannten Wohnungsmarktes in Berlin nicht zu befürchten ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010, L 29 AS 2052/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09

    Stromschulden; Verhalten des Leistungsempfängers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10
    Bei Beachtung des in den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II enthaltenen Selbsthilfe- und Nachranggrundsatzes, aus dem auch folgt, dass der Hilfebedürftige grundsätzlich jedes Verhalten, das seine Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen hat, kann von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10
    Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit ist jedoch gemäß §§ 44a Abs. 1 SGB II zunächst der Agentur für Arbeit und im Falle des Widerspruchs eines hierzu berechtigten Leistungsträgers der gemeinsamen Einigungsstelle vorbehalten, so dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis dahin weiter erbracht werden müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Ablehnung von Leistungen für

    Denn der Hilfesuchende hat bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Wohnungsverlust außergerichtlich insbesondere dadurch abzuwenden, dass er seine umfassende Selbsthilfepflicht aus § 2 SGB II erfüllt, indem er sich in dem gebotenen Umfang um eine bedarfsdeckende Arbeit bemüht, damit er die Unterkunftskosten unter Einsatz des Arbeitsentgeltes bezahlen kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2010, L 5 AS 925/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010; L 5 AS 1049/10 B ER; jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris).
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