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   LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14   

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https://dejure.org/2015,29219
LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14 (https://dejure.org/2015,29219)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.10.2015 - L 5 EG 23/14 (https://dejure.org/2015,29219)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - L 5 EG 23/14 (https://dejure.org/2015,29219)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dabei werde vom Gesetzgeber ausdrücklich auf die bis dahin andere bisherige Rechtslage aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R) Bezug genommen.

    Mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R) hatte das Bundessozialgericht in Anwendung der ursprünglichen Fassung von § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG zu entscheiden, ob neben einem monatlichen Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen war.

    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. zu allem: BSG vom 3. Dezember 2009 a.a.O. m.w.N., bestätigt durch Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R m.w.N.).

    Hierbei ist im Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 3/09 R handelt.

    Im Ergebnis hat das Bundessozialgericht ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 3. Dezember 2009 a.a.O.) festgehalten, der durch die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG a.F. nicht die Grundlage entzogen worden sei (vgl. zu allem BSG vom 26. März 2014 a.a.O.).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Nach Hinweis des Senats auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) trägt die Klägerin ergänzend vor, das Urteil des Sozialgerichts stehe nicht im Einklang mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, der zur Vermeidung von Zufallsergebnissen zu folgen sei.

    Hiervon ist das Bundessozialgericht allerdings mit den richtungweisenden Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, 12/13 R und 14/13 R, letzteres vollständig dokumentiert) wieder abgerückt und hat ausgeführt, § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG stelle durch den Anknüpfungspunkt der Behandlung von Einnahmen als sonstige Bezüge auf die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn und Einnahmen ab, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt würden.

    Im Ergebnis hat das Bundessozialgericht ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 3. Dezember 2009 a.a.O.) festgehalten, der durch die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG a.F. nicht die Grundlage entzogen worden sei (vgl. zu allem BSG vom 26. März 2014 a.a.O.).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    In seiner neueren Rechtsprechung zu § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG i.d.F. durch das HBeglG 2011, gleichwohl nach Einführung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG, führe das Bundessozialgericht aus (Hinweis auf das Urteil vom 26. März 2014, B 10 EG 14/13 R), der Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität müsse hinter einer besonderen Wertentscheidung wie derjenigen des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränke, zurücktreten.

    Nach Hinweis des Senats auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) trägt die Klägerin ergänzend vor, das Urteil des Sozialgerichts stehe nicht im Einklang mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, der zur Vermeidung von Zufallsergebnissen zu folgen sei.

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 18. August 2011 (B 10 EG 5/11 R) an der Geltung des modifizierten Zuflussprinzips festgehalten und bekräftigt, dass Arbeitsentgelt in dem Zeitraum erzielt ist, in dem es erarbeitet und für den es tatsächlich gezahlt worden ist.

    Dies berücksichtigend ist das Bundesozialgericht im Urteil vom 18. August 2011 (a.a.O.) in einem obiter dictum noch davon ausgegangen, dass die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aus der Sicht der Bundesregierung eine inhaltliche Änderung des Gesetzes bzw. eine Neuregelung darstellt, die die bisherige ersetzt und nicht lediglich deren Inhalt verdeutlicht, wobei es nach dem neuen Wortlaut eindeutig und allein auf die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ankomme.

  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Insoweit ist Ziel des Elterngeldes vor allem, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern (vgl. BT-Drucks. 16/1889, Seite 2, 15; BT-Drucks. 16/2454, Seite 2).

    Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, soll einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten (vgl. BT-Drucks. 16/1889, Seite 2, 15; BT-Drucks. 16/2454, Seite 2).

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 27. August 2010, B 11 AL 11/07 R; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1985, 5b/1 RJ 92/84, Urteile vom 26. November 1991, 1/3 RK 25/90 und 1 RK 1/91 jeweils m.w.N., Urteil vom 12. Mai 1999, B 7 AL 70/98 R).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 27. August 2010, B 11 AL 11/07 R; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1985, 5b/1 RJ 92/84, Urteile vom 26. November 1991, 1/3 RK 25/90 und 1 RK 1/91 jeweils m.w.N., Urteil vom 12. Mai 1999, B 7 AL 70/98 R).
  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 27. August 2010, B 11 AL 11/07 R; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1985, 5b/1 RJ 92/84, Urteile vom 26. November 1991, 1/3 RK 25/90 und 1 RK 1/91 jeweils m.w.N., Urteil vom 12. Mai 1999, B 7 AL 70/98 R).
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 70/98 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Verlängerung - Rechtsänderung - förderungsfähiges

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 27. August 2010, B 11 AL 11/07 R; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1985, 5b/1 RJ 92/84, Urteile vom 26. November 1991, 1/3 RK 25/90 und 1 RK 1/91 jeweils m.w.N., Urteil vom 12. Mai 1999, B 7 AL 70/98 R).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 27. August 2010, B 11 AL 11/07 R; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1985, 5b/1 RJ 92/84, Urteile vom 26. November 1991, 1/3 RK 25/90 und 1 RK 1/91 jeweils m.w.N., Urteil vom 12. Mai 1999, B 7 AL 70/98 R).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip -

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

  • SG Aachen, 16.12.2008 - S 13 EG 30/07

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15

    Elterngeld - Bemessung - Berücksichtigung sonstiger Bezüge - Weihnachtsgeld -

    Gleichwohl sieht sich der erkennende Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zu § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF zu einer eigenen Prüfung veranlasst, ob sich bei den als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierten Zahlungen tatsächlich um sonstige Bezüge oder laufenden Arbeitslohn handelt, denn nach der Entscheidung des BSG vom 26. März 2014 (aaO, Rn. 35) hat die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF (jetzt § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG) der bisherigen Rechtsprechung nicht die Grundlage entzogen (dazu auch Hessisches LSG, L 5 EG 23/14, Urteil vom 16. Oktober 2015, Rn. 32; LSG Hamburg, Urteil vom 23. April 2014, L 2 EG 7/13, Rn. 19; beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 EG 7/14

    Elterngeld; Berücksichtigung einer Überstundenvergütung; Modifiziertes

    Nach Auffassung des erkennenden Senates, der die ausgeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für überzeugend hält (so bereits Urteile vom 27. Februar 2015, L 5 EG 15/12, 16. Oktober 2015, L 5 EG 23/14 und 26. Februar 2016, L 5 EG 2/13), ist diese auch auf die Rechtslage seit dem 18. September 2012 (bis zum 31. Dezember 2014) übertragbar, denn eine maßgebliche inhaltliche Änderung hat der Gesetzgeber nicht herbeigeführt, so dass die aufgezeigten Argumente weiterhin Geltung beanspruchen.
  • LSG Hessen, 14.09.2018 - L 5 EG 9/16
    Zur Begründung referierte sie die im Hinblick auf die Einkommensermittlung maßgeblichen Änderungen des BEEG und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sowie des erkennenden Senates (Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 2015, L 5 EG 23/14).

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen nochmals die Rechtsprechung des erkennenden Senates (Urteil vom 16. Oktober 2015, L 5 EG 23/14) bzw. die Änderungen des BEEG seit dem 1. Januar 2007 einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes referiert und weiter ausgeführt, nach § 2c Abs. 2 Satz 1 BEEG seien Grundlage der Ermittlung der Einnahmen die Angaben in den für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers, wobei die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vermutet werde.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2516/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2589/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

    Sie ist der Ansicht, das Sozialgericht habe der BSG-Rechtsprechung vom 26.03.2014 nicht Rechnung getragen, und hat auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 16.10.2015 - L 5 EG 23/14 verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 EG 1538/16
    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (BSG 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R, BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18; vgl auch Hessisches Landessozialgericht (LSG) 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als

    Sie ist der Ansicht, das Sozialgericht habe der BSG-Rechtsprechung vom 26.03.2014 nicht Rechnung getragen, und hat auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 16.10.2015 - L 5 EG 23/14 verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 11 EG 2911/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge -

  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19

    Anspruch auf Gewährung von Elterngeld; Keine Zuordnung einer Gehaltsnachzahlung

  • SG Mannheim, 24.03.2016 - S 6 EG 3129/15

    Bemessung des Elterngeldes: Berücksichtigung von Provision beim maßgeblichen

  • SG Gießen, 07.03.2016 - S 12 EG 2/16
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