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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 146/09   

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https://dejure.org/2010,14827
LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 146/09 (https://dejure.org/2010,14827)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2010 - L 5 KR 146/09 (https://dejure.org/2010,14827)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - L 5 KR 146/09 (https://dejure.org/2010,14827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenübernahme für einen DAISY-Player durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer beidseitig erblindeten Person auf Versorgung mit einem DAISY-Player; Leistungspflicht der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln in Abgrenzung zu regelmäßig auch von Gesunden benutzbaren Gegenständen; Ermittlung der Eigenschaft als Hilfsmittel unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Fulda, 15.05.2008 - S 4 KR 572/06

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem DAISY-Player bei starker

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 146/09
    Es bestünden jedoch entgegen der Entscheidung des SG Fulda vom 15.05.2008 (S 4 KR 572/06, juris) erhebliche Zweifel, ob es sich nicht doch um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handele.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 146/09
    Hierdurch wird sein als elementares Grundbedürfnis des täglichen Lebens zu wertendes (vgl Bundessozialgericht - BSG - 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R, juris) Bedürfnis nach Kommunikation und Information erheblich umfassender befriedigt, als dies auf Grund der bisher im Wesentlichen auf die Vorlesetätigkeit seiner Angehörigen beschränkten Möglichkeiten der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2011 - 2 S 825/11

    DAISY-Abspielgerät, Beihilfeanspruch

    Danach sind Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt sowie hergestellt worden sind und die ausschließlich oder ganz überwiegend von diesem Personenkreis benutzt werden, jedenfalls nicht als Gegenstände anzusehen, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom18.02.2010 - L 5 KR 146/09 - juris zur entsprechenden Regelung für gesetzlich Krankenversicherte nach § 33 Abs. 1 SGB V).

    Hinzu kommen sprachliche Hilfs-, Info-Ansagen und Klänge, die über die jeweilige Funktion Auskunft erteilen (vgl. zum Ganzen: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2010, aaO und Sozialgericht des Saarlands, Urteil vom 14.12.2009 - S 23 KR 416/09 - juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2010 - L 5 KR 23/10

    Anspruch eines Sehbehinderten auf eine sogenannte "Tafelkamera" als Zweitkamera

    Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt sowie hergestellt worden sind und die ausschließlich oder ganz überwiegend auch von diesem Personenkreis benutzt werden, sind nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (Urteil des erkennenden Senats vom 18.02.2010 L 5 KR 146/09, juris, Rdnr. 14 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 23.11.2012 - 13 K 2854/11

    Anspruch auf Beihilfe für ein Audio-Abspielgerät für sehbehinderte Menschen

    So auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2011, a.a.O. Rdnr. 19, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 5 KR 146/09 -, juris.
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