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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02   

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https://dejure.org/2004,13373
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02 (https://dejure.org/2004,13373)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2004 - L 5 KR 207/02 (https://dejure.org/2004,13373)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - L 5 KR 207/02 (https://dejure.org/2004,13373)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich eine Leistungsgewährung durch die Krankenkasse regelmäßig nicht rechtfertigen, wenn der operative Eingriff zur Behandlung einer psychischen Störung dienen soll (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 14; SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich eine Leistungsgewährung durch die Krankenkasse regelmäßig nicht rechtfertigen, wenn der operative Eingriff zur Behandlung einer psychischen Störung dienen soll (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 14; SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R

    Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Zwar können grundsätzlich auch solche Maßnahmen notwendig im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB V sein, wenn sie gezielt der Krankheitsbekämpfung dienen (vgl. BSGE 85, 56, 59 f.; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/2 R; s. auch Fastabend, NZS 2002, 299, 301).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83

    Zustand der Unfruchtbarkeit - Bewußte Herbeiführung - MedizinischeIndikation -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Entscheidend ist, ob der Versicherte zur Ausübung der normalen psychophysischen Funktionen in der Lage ist (vgl. BSGE 59, 119, 121).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2002 - L 4 KR 4692/01

    Kostenerstattung für Mammareduktions-Plastik

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Dabei braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden, ob die fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum ursächlichem Zusammenhang zwischen orthopädischen Gesundheitsstörungen und der Brustgröße grundsätzlich einer Leistungspflicht der Krankenkassen für Brustverkleinerungsoperationen entgegenstehen (so wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - L 4 KR 4692/01).
  • LSG Bayern, 10.04.2003 - L 4 KR 226/01

    Erstattung der Kosten für eine Brustreduktion; Brustverkleinerung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 5 KR 207/02
    Wird dabei in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen, sind besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei Art und Schwere der Erkrankung, des Risiko und der evtl. Nutzen der Therapie gegeneinander abzuwägen sind (BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/2 R; siehe auch Bayerisches LSG, Urteil vom 10.04.2003 - L 4 KR 226/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - L 5 KR 129/03

    Krankenversicherung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26.04.2004 (L 5 KR 207/02) dargelegt hat, werden allerdings im Regelfall Übergewicht der Brüste und eine Ptose nicht als Krankheit zu beurteilen sein, weil sie weder eine Fuktionseinschränkung bedingen noch entstellend sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 16 KR 87/03

    Krankenversicherung

    Die Brustreduktion war auch nicht erforderlich, um Schäden der Wirbelsäule des Halteapparates und Muskelverspannungen zu behandeln, so dass insoweit dahinstehen kann, welche Anforderungen an die Notwendigkeit von operativen Eingriffen zur mittelbaren Behandlung von Krankheitserscheinungen zu stellen sind (vgl. dazu LSG NRW, Urt. vom 26.02.2004 - L 5 KR 207/02 -, unter Bezugnahme auf BSGE 85, 56 und BSG SozR 4-2500 § 137c Nr. 1; ebenso offen gelassen jetzt vom BSG Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R -).
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