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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B   

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https://dejure.org/2013,106705
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106705)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106705)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106705)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Bei der Versorgung der Versicherten mit ärztlicher Heilbehandlung ist hinsichtlich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden das in § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V festgelegte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (BSG, Urt. v. 7.11.2006, - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 12/05 R -) zu beachten.

    Danach dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkasse nur erbracht werden und gehören auch dann nur zu den den Versicherten von der Krankenkasse geschuldeten Leistungen (vgl. BSG, Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 12/05 R -), wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V Empfehlungen u. a. über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit abgegeben hat.

    An die Entscheidungen des Bundesausschusses sind Krankenkassen und Gerichte gebunden (BSG, Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 12/05 R - m.w.N.).

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Neu ist auch eine Behandlungsmethode, für die eine entsprechende Leistungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM-Ä) zunächst nicht bestand, diese vielmehr erst später - nach dem 1.1.1989 - in das Leistungsverzeichnis des EBM-Ä aufgenommen wurde (zur Maßgeblichkeit des EBM auch BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -).

    Danach - so etwa BSG Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung (oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit - BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.

    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (so BSG, Urt. v. 27.3.2007, - B 1 KR 17/06 - und - B 1 KR 30/06 - Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - zusammenfassend auch Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 6.12.2005, - 1 BvR 347/98 -) könne sich der Antragsteller nicht berufen.

    In seinem Beschluss vom 6.12.2005 (- B 1 BvR 347/98 -) hat es das BVerfG für mit dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar erklärt, einen gesetzlichen Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Die Sperrwirkung des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfasst "Methoden", also Maßnahmen, die bei einem bestimmten Krankheitsbild systematisch angewandt werden (BSG, Urt. v. 19.10.2004, - B 1 KR 27/02 R -).

    Eine Behandlungsmethode kann auch dann als "neu" zu beurteilen und deshalb der besonderen krankenversicherungsrechtlichen Qualitätskontrolle zu unterwerfen sein, wenn sie sich aus einer neuartigen Kombination verschiedener - für sich jeweils anerkannter oder zugelassener - Maßnahmen zusammensetzt (BSG; Urt. v. 19.10.2004, - B 1 KR 27/02 R -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Bei der Versorgung der Versicherten mit ärztlicher Heilbehandlung ist hinsichtlich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden das in § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V festgelegte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (BSG, Urt. v. 7.11.2006, - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006, - B 1 KR 12/05 R -) zu beachten.

    Danach - so etwa BSG Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung (oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit - BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Das Gericht muss sich dabei schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, - 1 BvR 3101/06 - auch Senatsbeschluss vom 9.8.2011, - L 5 KR 2470/11 - und v. 11.9.2012, - L 5 KR 2797/12 ER-B -).

    Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BSG nicht beanstandet und in einem Beschluss vom 30.6.2008 (- 1 BvR 1665/07 - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde) klargestellt, dass Anknüpfungspunkt für eine grundrechtsorientierte Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts das Vorliegen einer durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage ist, wobei das BVerfG es in einer speziellen Situation (Apharesebehandlung in einem besonderen Fall) hat ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG, Beschl. 6.2.2007, - 1 BvR 3101/06 -).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Danach - so etwa BSG Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung (oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit - BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.

    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (so BSG, Urt. v. 27.3.2007, - B 1 KR 17/06 - und - B 1 KR 30/06 - Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - zusammenfassend auch Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 KR 5406/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Für Auslegung und Anwendung des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind die Maßgaben der genannten Rechtsprechung des BVerfG und des BSG heranzuziehen (Senatsurteil vom 14.3.2012, - L 5 KR 5406/11 -).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Danach - so etwa BSG Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es liegt (1.) eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung (oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Krankheit - BSG, Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - Übersicht bei BSG, Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -) vor.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12
    Ähnliches kann für den ggf. gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (so BSG, Urt. v. 27.3.2007, - B 1 KR 17/06 - und - B 1 KR 30/06 - Urt. v. 16.12.2008, - B 1 KN 3/07 KR R - zusammenfassend auch Urt. v. 5.5.2009, - B 1 KR 15/08 R -).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - L 5 KR 281/06

    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Rezepturarzneimittel Dronabinol und

  • SG Detmold, 01.12.2010 - S 5 KR 325/09

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2012 - L 5 KR 2797/12
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 72 KR 500/12

    Krankenversicherung - Eilverfahren - vorläufige Kostenübernahme für einen

  • SG Stuttgart, 13.11.2013 - S 23 KR 6965/11

    Kostenübernahme für ein Gerät zur kontinuierlichen Glukosemessung mittels

    Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen ( LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B).

    Ohne befürwortende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses kommt eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht in Betracht ( LSG Baden-Württemberg, Beschluss vorn 25.02.2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 1 KR 25/13

    Glukosemess-System - Hilfsmittel - CGM - Glukoseüberwachung

    Es ist rechtlich umstritten, ob der Versorgung mit einem derartigen Gerät bereits der Erlaubnisvorbehalt des § 135 Abs. 1 SGB V entgegensteht (dafür: LSG Baden-Württemberg, B. v. 25. Februar 2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B; LSG Hamburg, B. v. 22. Juli 2013 - L 1 KR 38/13 BER- in Bestätigung von SG Hamburg, B. v. 12. April 2013 - S 23 KR 338/13 ER-; SG Trier, Urt. v. 22. August 2013 - S 1 KR 116/12; dagegen: SG Detmold, Urt. v. 01. Dezember 2010 -S 5 KR 325/09- juris; B. v. 09. Januar 2012 -S 3 KN 113/11 KR ER-juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - L 1 KR 265/13

    Folgenabwägung - Hilfsmittel - neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode -

    Es ist rechtlich umstritten, ob der Versorgung mit einem derartigen Gerät bereits der Erlaubnisvorbehalt des § 135 Abs. 1 SGB V entgegensteht (dafür: LSG Baden-Württemberg, B. v. 25. Februar 2013 - L 5 KR 4459/12 ER-B; LSG Hamburg, B. v. 22. Juli 2013 - L 1 KR 38/13 BER- in Bestätigung von SG Hamburg, B. v. 12. April 2013 - S 23 KR 338/13 ER-; SG Trier, Urt. v. 22. August 2013 - S 1 KR 116/12; dagegen: SG Detmold, Urt. v. 01. Dezember 2010 -S 5 KR 325/09- juris; B. v. 09. Januar 2012 -S 3 KN 113/11 KR ER-juris).
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