Rechtsprechung
LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10 B KO |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Grundsätze zur Einstufung in die Honorargruppen M 1, M 2 und M 3 der Anl. 1 zu § 9 Abs. 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- psychiatrie-verlag.de
Sachverständigen-Vergütung; Grundsätze für Honorargruppen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 9 Abs. 1; JVEG Anl. 1
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Grundsätze zur Einstufung in die Honorargruppen M 1, M 2 und M 3 der Anl. 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 13.01.2010 - S 18 AS 1167/05
- LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10 B KO
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A
Sachverständigenentschädigung - Gesetzesänderung - Stundensatz
Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10
Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 12 RJ 3686/04 KO-A) hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2004 schon darauf hingewiesen, dass die in den Honorargruppen aufgezählten Beispielsfälle für die Sozialgerichtsbarkeit wenig praktikabel seien (MedR 2006, 118 bis 123).In Rentenverfahren nach dem SGB VI - das LSG Baden Württemberg (L 12 RJ 3686/04 KO-A a. a. O.) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass insofern eine Zuordnung durch die Regelbeispiele nicht vorgenommen wird - ist zu differenzieren: Ist nur nach den Diagnosen gefragt, so kommt die Honorargruppe M 2 zur Anwendung.
- BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den …
Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10
Wäre beispielsweise nach dem Ernährungsmehraufwand bei Diabetikern gefragt worden, so läge eine einfache Bezugnahme auf die im Jahre 2008 aktualisierten "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" nahe, zumal ein Abweichen hiervon nur bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall zulässig (vgl.: BSG, Entsch. v. 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R -) und begründungspflichtig (vgl.: BVerfG, Entsch. v. 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 -) wäre. - BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung …
Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10
Wäre beispielsweise nach dem Ernährungsmehraufwand bei Diabetikern gefragt worden, so läge eine einfache Bezugnahme auf die im Jahre 2008 aktualisierten "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" nahe, zumal ein Abweichen hiervon nur bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall zulässig (vgl.: BSG, Entsch. v. 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R -) und begründungspflichtig (vgl.: BVerfG, Entsch. v. 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 -) wäre. - LSG Sachsen, 22.06.2009 - L 7 AS 207/07
Empfehlungen des Deutschen Vereins als Orientierungshilfe zur Feststellung eines …
Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10
Werden solche konkreten Anhaltspunkte für einen Sonderfall nicht geltend gemacht, so wäre eine entsprechende Anfrage bei einem Arzt, der dann lediglich auf die Veröffentlichung des Deutschen Vereins für die öffentliche und private Fürsorge verweist, nach M 1 zu vergüten bzw. sie könnte auch ganz unterbleiben, ohne dass damit die Frage zu entscheiden wäre, ob es sich bei den "Empfehlungen" um ein antizipiertes Sachverständigengutachten handelt (in diesem Sinne: Sächsisches LSG, Entsch. v. 22.06.2009 - L 7 AS 207/07 -). - OLG Naumburg, 15.05.2001 - 1 U 91/00
Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes - …
Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 6 AS 118/10
Nach der Rechtsprechung ist der Mindestsatz beispielsweise für Buchführungsarbeiten von einfachstem Schwierigkeitsgrad anzusetzen, die den Berufsträger normalerweise unterfordern und die üblicherweise Angestellten überlassen werden (OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.05.2001 - 1 U 91/00 - zitiert nach juris).
- LSG Bayern, 16.08.2016 - L 15 RF 17/16
Vergütungsumfang für Sachverständigengutachten - Erwerbsminderungsrente
Ob Gutachten zur Frage der Erwerbsminderung im Sinn des SGB VI von dem in der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG verwendeten Begriff von "Gutachten zur Minderung der Erwerbsfähigkeit" umfasst sind (bejahend mit Blick auf Historie und Entwicklung von der früheren Invalidenversicherung zum heutigen Rentenrecht, Wortlaut, Aufbau und Systematik: vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 11.04.2005, Az.: L 2/9 SF 82/04; so wohl auch Beschluss des Senats vom 15.03.2010, Az.: L 15 SF 69/10; verneinend mit dem Argument, dass der Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und - früher - dem sozialen Entschädigungsrecht zugeordnet (gewesen) sei: vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004, Az.: L 12 RJ 3686/04 KO-A; Sächs. LSG, Beschluss vom 26.04.2010, Az.: L 6 AS 118/10 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 19.05.2014, Az.: L 6 SF 1614/13 E), kann dahingestellt bleiben.Maßstab ist grundsätzlich immer eine ex post-Betrachtung, wobei der Schwierigkeitsgrad im Wesentlichen durch die konkrete Fragestellung des Gutachtens, also die Beweisfragen, bestimmt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 04.08.2016, Az.: L 15 RF 15/16; Sächs. LSG, Beschluss vom 26.04.2010, Az.: L 6 AS 118/10 B KO; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2015, Az.: 15 W 57/15; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 9, Rdnr. 2; Hartmann, a. a. O., § 9 JVEG, Rdnr. 6; vgl. auch die Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts [2.
- LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11
Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG
Der Senat geht zunächst wie das Sächsische LSG (vgl. Beschluss vom 26.04.2010, Az.: L 6 AS 118/10 B KO) davon aus, dass unter dem Begriff der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" nicht nur die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch gemeint ist, sondern auch die Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI. Es kommen für Rentenbegutachtungen grundsätzlich also alle drei medizinischen Honorargruppen in Betracht. - LSG Sachsen, 21.01.2015 - L 8 SF 21/12
Abgrenzung der Honorargruppen M 2 und M 3 - Kostensachen; medizinisches Gutachten …
Denn im Sozialrecht ist "Minderung der Erwerbsfähigkeit" ein terminus technicus aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. § 56 SGB VII) und des sozialen Entschädigungsrechts (vgl. § 30 BVG, den § 4 HHG, § 60 IfSG und § 1 OEG jeweils in Bezug nehmen), der die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 33 Abs. 3 SGB VI nicht erfasst (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - juris RdNr. 39, 43; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010 - L 6 AS 118/10 B KO - juris RdNr. 41;… Binz in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 2. Aufl., § 9 JVEG RdNr. 4).Soweit der Entscheidung des früheren Kostensenats des Sächsischen LSG vom 26.04.2010 (L 6 AS 118/10 B KO - juris RdNrn. 41 bis 45) die Auffassung entnommen werden kann, dass Rentengutachten bereits dann nach Honorargruppe M 3 zu vergüten sind, wenn in den Beweisfragen (auch) prognostisch nach der täglich möglichen Arbeitszeit oder den Besserungsmöglichkeiten der Funktionseinschränkungen gefragt ist, folgt dem der nunmehr für Kostensachen zuständige Senat nicht.
- LSG Bayern, 04.08.2016 - L 15 RF 15/16
Honorargruppe M 2 bei schwerbehindertenrechtlichen Gutachten
Diese Zuordnung ist bindend (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010, Az: L 6 AS 118/10 B KO - mit Hinweis auf den Vorrang des Gesetzes). - SG Karlsruhe, 30.04.2020 - S 1 KO 1232/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gesetzliche …
Denn im Sozialrecht ist "Minderung der Erwerbsfähigkeit" ein terminus technicus aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. § 56 SGB VII) und des sozialen Entschädigungsrechts (vgl. § 30 BVG, den § 4 HHG, § 60 IfSG und § 1 OEG jeweils in Bezug nehmen), der aber die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 33 Abs. 3 SGB VI nicht erfasst (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - Sächs. LSG, Beschlüsse vom 26.04.2010 - L 6 AS 118/10 B KO - und vom 21.01.2015 - L 8 SF 21/12 E - und Thür.