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   LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15   

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https://dejure.org/2017,52912
LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 (https://dejure.org/2017,52912)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 (https://dejure.org/2017,52912)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - L 6 AS 134/15 (https://dejure.org/2017,52912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 SGB 2, § 103 SGG
    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Bedarfe für Unterkunft; Ermittlung der Angemessenheit der KdU unter Zugrundelegung der Produkttheorie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; Bedarfe für Unterkunft; Ermittlung der Angemessenheit der KdU unter Zugrundelegung der Produkttheorie

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Damit wird der höchstrichterlichen Forderung Rechnung getragen, der Angemessenheitsbetrachtung das untere, nicht jedoch das unterste Marktsegment zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 21).

    Auch das BSG erkennt an, dass der Aktualität des einem schlüssigen Konzept zu Grunde gelegten Datenmaterials Grenzen gesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 33).

    Inzwischen erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung an, dass wegen des Stichprobenumfangs und der Auswertung eine Anlehnung an den für Mietspiegel geltenden Standard nicht zu beanstanden sei und hat deshalb im Zusammenhang mit einem Regressionsmietspiegel eine Stichprobe von insgesamt nur 3.000 Wohnungen bezogen auf den Gesamtmietwohnungsbestand der Stadt München für ausreichend erachtet (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 34 f.).

    Dabei berücksichtigt der Senat, dass der Antragsgegner bei der Festsetzung des 40%-Perzentils einen prima facie ausreichenden Puffer von 30 Prozentpunkten bezogen auf die Gruppe der SGB II/SGB XII-Leistungsbezieher etabliert hat; die höchstrichterliche Rechtsprechung hat insoweit deutlich niedrigere Werte genügen lassen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70: untere 20% bei einem SGB-II-Leistungsempfängeranteil an allen Haushalten, juris Rn. 37).

    Zwar ist es nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zuvörderst die Angelegenheit des Grundsicherungsträgers, für seinen Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage die erforderlichen Daten zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu erheben und auszuwerten sind (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25); immerhin sind die auf dem Konzept fußenden Erkenntnisse für den Grundsicherungsträger schon für eine sachgerechte Entscheidung im Verwaltungsverfahren unabdingbar.

    Wenn geeignetes Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - juris, Rn. 22).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Entscheidend ist jedoch, dass den Feststellungen des Grundsicherungsträgers ein Konzept zu Grunde liegt, das im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und womit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30).

    Schlüssig ist das Konzept nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. erstmals BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19), wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:.

    Zunächst bezogen auf die Ermittlung der Nettokaltmiete als Teilelement des angemessenen Quadratmeterpreises ist das Konzept im Wesentlichen nicht zu beanstanden; es genügt nach Überzeugung des erkennenden Senats den im Urteil des BSG vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19 im Einzelnen beschriebenen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept und repräsentiert den tatsächlich für Empfänger von Grundsicherungsleistungen verfügbaren Wohnungsbestand:.

    Das Bundessozialgericht verlangt insoweit lediglich, dass die Erkenntnisquellen nachvollziehbar offengelegt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19).

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Davon kann bei dem Gebiet eines langjährig etablierten kleinflächigen Kreis prima facie ausgegangen werden; in der Rechtsprechung der Obergerichte wird die Bezugnahme auf das Kreisgebiet als Vergleichsraum denn auch weitgehend gebilligt (Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2013 - L 7 AS 78/12 - juris Rn. 58; Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 42).

    c) Soweit das Kreisgebiet nach dem Konzept des Beklagten im Wege der so genannten Clusteranalyse in vier Wohnungsmarkttypen untergliedert wird, führt dies nicht dazu, dass mehrere Vergleichsräume im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehen würden (Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 44; vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2013 - L 7 AS 78/12 - juris Rn. 59).

    Mit der Validität der Datengrundlage wird eine Aussage darüber getroffen, ob unter Einsatz angemessener statistischer Verfahren mit einem hohen Grad an Genauigkeit tatsächlich das untersucht wurde, was nach der Bestimmung des Beobachtungsgegenstandes untersucht werden sollte (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 70).

    Die vom Beklagten gewählte Perzentillösung als empirische Ermittlungsmethode (vgl. LSG Thüringen, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 74) stellt sich nach Überzeugung des Senats als geeignet dar, das so umrissene einfache Wohnungsmarktsegment abzugrenzen.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Pendelzeiten, die denen des § 140 Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch entsprechen (dazu BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 24), treten dabei - wie der Beklagte insbesondere mit der als Anlage 5 der Berufungsbegründung überreichten Übersicht hinreichend dokumentiert hat - bei den allermeisten Gemeinden des Kreisgebiets bei weitem nicht auf.

    Sowohl im Falle von Münster (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 4/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 72, Rn. 13) als auch im Falle von Berlin (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 24) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung indes die Festlegung des gesamten Stadtgebiets als einheitlichen Vergleichsraum ausdrücklich gebilligt.

    Wenn geeignetes Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - juris, Rn. 22).

    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass es zulässig ist, dort, wo statistische Daten zur Bestimmung der Betriebskosten gerade im unteren Wohnsegment nicht vorliegen, auf die Durchschnittswerte aus allen Mietverhältnissen zurückzugreifen ( BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Allgemein vertreten wird heute die so genannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße und Wohnungsstandard - letzterer ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19).

    Einer sog. "Ghettobildung" wird dadurch begegnet, dass hinsichtlich der Referenzmieten zwar auf Mieten für Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt abgestellt wird, insoweit aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 21).

    Einer drohenden Ghettobildung wird in einer Stadt vielmehr dadurch begegnet, dass als Vergleichsmaßstab nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 21).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume wie vorliegend das gesamte Kreisgebiet abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein wird, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 36).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Durch die (komparative) Einbeziehung der Angebots- und Neuvertragsmieten bei der Berechnung der Angemessenheitsgrenze soll gewährleistet werden, dass für diese Bruttokaltmiete eine Wohnung auch konkret im jeweiligen Tabellenfeld angemietet werden kann (von Malottki, info also 2012, 99, 101 ff.; vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 26).

    Wenn geeignetes Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - juris, Rn. 22).

    Weil die höchstrichterliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass bei qualifizierten Mietspiegeln die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung auch für das schlüssige Konzept regelmäßig ausreicht (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 24), bedarf es dort der Absicherung der auf Basis der geänderten Bestandmieten ermittelten Angemessenheitsrichtwerte durch Angebotsmietenerhebungen in der Regel nicht mehr.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, Rn. 19 und Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - FEVS 60, 145, Rn. 12 [juris]).

    a) Um ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln innerhalb des Vergleichsraums zu gewährleisten, muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf Grundlage eines überprüfbaren "schlüssigen Konzepts" erfolgen (ständige Rechtsprechung seit BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - FEVS 60, 145).

    Zwar hat das Bundessozialgericht - ohne weitere Substantiierung dieser im Rahmen nicht tragender Erwägungen getroffenen Aussage - in einer sehr frühen Entscheidung ausgeführt, dass eine Datengrundlage eine hinreichende Gewähr dafür biete, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiederzugeben, wenn z.B. die Datenbasis auf mindestens 10% des regional in Betracht zu ziehenden Mietwohnungsbestandes beruhe (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Dass der Beklagte die Daten getrennt nach einzelnen, im Wege der Clusteranalyse bestimmten Wohnungsmarkttypen ausgewertet hat, beanstandet der Senat nicht; das Verfahren der Clusteranalyse ist vom höchstrichterlichen Grundsatz der Methodenfreiheit (dazu BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R - BSGE 117, 250 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 81, Rn. 24) gedeckt, vom Beklagten sachgerecht und nach vertretbaren Prämissen durchgeführt und im Methodenbericht hinreichend transparent dargestellt worden (Mietwerterhebungen - Endbericht 2011, S. 3 ff.).

    Dabei unterliegt die Frage, wie der jeweilige Träger das untere Marktsegment bestimmen will, im Ausgangspunkt dem Grundsatz der Methodenfreiheit (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R - BSGE 117, 250 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 81, Rn. 24).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Nicht vorhersehbare Preissprünge, die den Beklagten ggf. dazu hätten veranlassen müssen, die Ausgangsdaten zu korrigieren oder entsprechend anzupassen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - juris, Rn. 21), hat es - dies zeigen auch die Ergebnisse der Mietwerterhebung 2015 - nicht gegeben.

    Wenn geeignetes Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - juris, Rn. 22).

  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 AS 78/12

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15
    Davon kann bei dem Gebiet eines langjährig etablierten kleinflächigen Kreis prima facie ausgegangen werden; in der Rechtsprechung der Obergerichte wird die Bezugnahme auf das Kreisgebiet als Vergleichsraum denn auch weitgehend gebilligt (Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2013 - L 7 AS 78/12 - juris Rn. 58; Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 42).

    c) Soweit das Kreisgebiet nach dem Konzept des Beklagten im Wege der so genannten Clusteranalyse in vier Wohnungsmarkttypen untergliedert wird, führt dies nicht dazu, dass mehrere Vergleichsräume im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehen würden (Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 4 AS 718/14 - juris Rn. 44; vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2013 - L 7 AS 78/12 - juris Rn. 59).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 13 AS 210/08

    Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung i.R.v.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 18/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag - Satzungsregelung -

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2018 - L 19 AS 2334/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Daher sieht der Senat die Bildung eines Vergleichsraums (als Raum der Datenerhebung) mit unterschiedlichen Preiszonen - Wohnungsmarkttypen - bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Wege eines schlüssigen Konzepts als zulässig an (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 und vom 19.01.2018 - L 3 AS 10/16; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14; a.A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16, LSG Sachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - L 7 AS 513/16 B ER, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16; LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 620/16; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17 und vom 07.03.2018 - L 5 AS 376/16 zur Zulässigkeit der Bildung von Wohnungsmarkttypen durch Clusteranalyse mehrere Vergleichsräume übergreifend).

    Denn im Rahmen der Leistungen für Kosten der Unterkunft ist sämtlicher Wohnraum zu berücksichtigen, der zu diesem Zweck vermietet wird, so etwa auch Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15; Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 19 AS 502/16).

    Extremwerte sind Mietwerte, die sich - am unteren wie am oberen Rand - deutlich von anderen Werten eines Tabellenfeldes unterscheiden und deshalb nachvollziehbar als ungeeignet für die Ziele der Untersuchung gelten können (vgl. Cischinsky/von Malottki/Rodenfels/Vaché, WuM 2014, 239; von Malottki, info also 2014, 99; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17 und vom 07.03.2018 - L 5 AS 376/16).

    Denn die 15 Tabellenfelder betreffend die Bestandsmieten weisen mit 142 bis 990 Mietwerten Fallzahlen auf, die ausreichend sind, um den Anforderungen an die Fallzahlen für qualifizierte Tabellenmietspiegel zu genügen (vgl. hierzu Hinweise S. 26; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15).

    Denn hinsichtlich des Umfangs der Nachfragergruppe - Niedrig-Verdiener ohne Transferleistungsbezug - kann nur eine Schätzung erfolgen, da die Geringverdiener-Haushalte, die keine Transferleistungen beziehen, aber auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, statistisch nicht erfasst sind (vgl. hierzu Forschungsbericht 478 S. 219 Fußnote 138; Arbeitshilfe S. 41, wonach die amtlichen Statistiken keinen Ansatz bieten, die eine Quantifizierung des Umfangs weiterer Geringverdiener-Haushalte ermöglichen, die keine Transferleistungen beziehen, aber auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind; der Umfang dieser Nachfragegruppe müsse geschätzt werden; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14).

    Deshalb wurde die von Analyse & Konzepte bestimmte vorläufige Mietobergrenze (vgl. hierzu LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15) den Neuvertrags- und Angebotsmieten gegenübergestellt, um für jeden Wohnungsmarkttyp im Wege eines (iterativen) Annäherungsverfahrens zu ermitteln, welcher untere Prozentsatz der Bestandsmieten (Perzentilgrenze) als Angemessenheitsgrenze zugrunde zu legen ist (siehe auch Arbeitshilfe S. 46 zur interaktiven Berechnung zur Bestimmung der angemessenen Miete).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2017 - L 3 AS 198/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ein homogener Lebensraum setzt jedoch weder eine uniforme Siedlungsstruktur voraus noch verlangt er nach einem (immanenten) Zentrum; er kann auch auf ein externes Zentrum hin ausgerichtet sein (vgl. 6. Senat Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30./31. Januar 2017 - L 6 AS 134/15 -).

    Auch hier kann der Träger auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abstellen (vgl. Luik in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rn. 82 m.w.N.); es steht ihm aber - ohne dass dies seinen Entscheidungsspielraum bei der Bestimmung des Vergleichsraums von vornherein begrenzen würde - auch frei, aus Gründen einer sozialen Wohn- und Lebensraumgestaltung und mit dem Ziel, die Gefahren drohender Binnenwanderungen innerhalb eines insgesamt noch homogenen Wohn- und Lebensraums weiter zu minimieren, unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen innerhalb ein und desselben Vergleichsraums festzusetzen (vgl. LSG Schleswig - L 6 AS 134/15 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 7 AS 1790/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auch weisen die fünf Tabellenfelder betreffend Bestandsmieten mit 444 bis 7.999 Mietwerten Fallzahlen auf, die ausreichend sind, um die Anforderungen an die Fallzahlen für qualifizierte Mietspiegel zu genügen (vgl. hierzu LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 10/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Kreis

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 109/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 100/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 111/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt im Kreis

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 112/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2018 - L 3 AS 110/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ob innerhalb des Vergleichsraumes eine weitere räumliche Differenzierung zu Teilräumen eines Vergleichsraumes mit unterschiedlichem Preisniveau im Sinne von Wohnungsmarkttypen (zum Kreis Pinneberg vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 31. Januar 2017, L 6 AS 194/15, L 6 AS 195/16, L 6 AS 196/16, L 6 AS 197/16, L 6 AS 198/16, L 6 AS 134/15 und L 6 AS 135/15 und zum Kreis Rendsburg- Eckernförde vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2017 - L 6 AS 96/17 B ER -, nicht veröffentlicht) erfolgen kann, berührt ebenfalls nicht die Frage des Vergleichsraumes, sondern ist eine Frage der schlüssigen Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises.
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