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   LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,31819
LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Die Anwendung des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II erfordert eine Prognoseentscheidung, bei der einerseits das Drohen des Endes der Nutzbarkeit des bestehenden angemessenen Wohnraums und die Möglichkeit der Beschaffung von ebenfalls angemessenem Ersatzwohnraum zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2011 - L 8 B 509/09

    Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Der Senat folgt insoweit zunächst der Auffassung, dass die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge drohender oder eingetretener Sperrung der Energie- und/oder Wasserzufuhr dem Verlust der Unterkunft gleichsteht (vgl. Berlit in: Münder Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar 4. Aufl. 2011 § 22 Rdnr. 193 m. w. N.; LSG Hessen, Beschluss vom 21.September 2011 - L 6 AS 430/11 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 17. September 2012- L 9 AS 522/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER juris sowie Sozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

    Das Ermessen ist auch bei einer unmittelbar drohenden Sperre der Energiezufuhr nicht reduziert, wenn sich ein Hilfeempfänger ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009, Az.: L 13 AS 252/09 m. w. N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 6 AS 430/11
    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Geht man davon aus, dass es sich bei der Nachforderung aufgrund der behaupteten Heizungsdefekte, deretwegen mit Strom geheizt worden sei, trotz der in der Wohnung vorhandenen Gasheizung zumindest teilweise um die Kosten eines "regulären" Heizverbrauchs handelt (dazu vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 21. September 2011-L 6 AS 430/11 B ER), geht es vorliegend auch um die Frage eines als einmalige Leistung zu gewährenden Zuschusses.

    Der Senat folgt insoweit zunächst der Auffassung, dass die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge drohender oder eingetretener Sperrung der Energie- und/oder Wasserzufuhr dem Verlust der Unterkunft gleichsteht (vgl. Berlit in: Münder Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar 4. Aufl. 2011 § 22 Rdnr. 193 m. w. N.; LSG Hessen, Beschluss vom 21.September 2011 - L 6 AS 430/11 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 17. September 2012- L 9 AS 522/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER juris sowie Sozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10

    Folgenabwägung bei offenem Anordnungsanspruch zur Bewilligung von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip), ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem, wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 10. Aufl., § 86b Rdnr. 29).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09

    Angemessene Unterkunft; Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Arbeitsuchender;

  • SG Karlsruhe, 05.02.2014 - S 10 AS 345/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden nach §

    Der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten angemessen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 58/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 6 AS 597/13 B ER).

    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 58/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 6 AS 597/13 B ER).

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