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   LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF   

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https://dejure.org/2008,21527
LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF (https://dejure.org/2008,21527)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF (https://dejure.org/2008,21527)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - L 6 B 134/07 SF (https://dejure.org/2008,21527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines sachverständigen Zeugen für die Erstellung eines Befundberichtes bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JVEG § 10 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 201
    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für einen ärztlichen Befundbericht

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
    Relevant ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung des Befundscheins erforderlichen Arbeit (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - Az.: L 10 SB 50/00, nach juris), sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist.

    Weder eine hohe Zeilenzahl ist aussagekräftig (z.B. bei dem ungefilterten Übernehmen aller in den Karteien befindlichen Informationen) noch eine geringe (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001, a.a.O.: sie kann auch auf einer straffen Gliederung und Zusammenfassung beruhen).

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R

    Sachverständigenentschädigung und Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
    Was ein Befundschein (oder Befundbericht) ist, ergibt sich mangels gesetzlicher Definition aus dem Anforderungsschreiben an den behandelnden Arzt (vgl. BSG, Urteil vom 9. Februar 2000 - Az.: B 9 SB 8/98 R, nach juris; Keller in jurisPR-SozR 30/2005 Anm. 6), das ggf. aus seiner Sicht nach § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auszulegen ist.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
    Der Beschwerdegegner ist sachverständiger Zeuge (§ 414 der Zivilprozessordnung (ZPO)), denn er berichtete als behandelnder Facharzt für Allgemeinmedizin über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - Az.: 9a RV 25/90, nach juris; Senatsbeschluss vom 30. November 2005 - Az.: L 6 SF 738/05; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 118 Rdnr. 10c).
  • LSG Thüringen, 30.11.2005 - L 6 SF 738/05

    Vergütung eines sachverständigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
    Der Beschwerdegegner ist sachverständiger Zeuge (§ 414 der Zivilprozessordnung (ZPO)), denn er berichtete als behandelnder Facharzt für Allgemeinmedizin über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - Az.: 9a RV 25/90, nach juris; Senatsbeschluss vom 30. November 2005 - Az.: L 6 SF 738/05; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 118 Rdnr. 10c).
  • SG Augsburg, 21.01.1993 - S 10 Vs 469/92
    Auszug aus LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
    Ob sie vorliegt, hängt nicht in erster Linie von dem Umfang der schriftlichen Ausführungen, also von der Zeilenzahl ab (so wohl SG Augsburg, Urteil vom 21. Januar 1993 - Az.: S 10 Vs 469/92, S 10 Vs 507/92 in Breithaupt 1993, 435, 437 f.).
  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    Eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF), hält der Senat nicht für vertretbar.
  • LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschluss vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF), nicht vertretbar ist.
  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschlüsse vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF, und vom 27.04.2015, Az.: L 6 JVEG 273/15, wobei jedoch auch das Thüringer LSG im Umfang der Ausführungen ein "Indiz" bei der Beurteilung des Umfangs sieht), nicht vertretbar ist.
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