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   LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05 SF   

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https://dejure.org/2006,20129
LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05 SF (https://dejure.org/2006,20129)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.03.2006 - L 6 B 70/05 SF (https://dejure.org/2006,20129)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. März 2006 - L 6 B 70/05 SF (https://dejure.org/2006,20129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Entschädigung eines Zeugen vor dem Sozialgericht; Heranziehung eines Routenplaners zur Überprüfung der Strecke des Wohnsitzes eines Zeugen hin zum Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Fahrtkostenersatz, Begrenzung auf die kürzeste Strecke nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05
    Nach dem Routenplaner Falk (www.falk.de/routenplaner/controller rp.jsp), der nach der Senatsrechtsprechung zur Überprüfung der Strecke herangezogen werden kann (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 27. September 2005 - Az.: L 6 SF 408/05), beträgt die kürzeste Strecke zwischen der damaligen Wohnung des Beschwerdeführers und dem Sozialgericht tatsächlich 2, 61 Kilometer.

    Der Grundsatz, dass immer die Reiseroute auszuwählen ist, durch die die Gesamtentschädigung am niedrigsten ausfällt - was regelmäßig bei der kürzesten Strecke der Fall ist - gilt auch für § 5 Abs. 2 JVEG (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 23.03.2000 - L 6 SF 726/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05
    Der Beschwerdeführer obliegt im Zweifelsfall die Beweisführung (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2000 - Az.: L 6 SF 726/99).

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2000, a.a.O., Meyer/Höver/Bach, JVEG, 23. Auflage 2005, § 5 Rdnr. 5.23).

  • LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02

    Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05
    Wie der Senat bereits entschieden hat, resultiert die Begrenzung auf die kürzeste Strecke aus der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 - Az.: 1 VO 757/94 in: ThürVBl. 1996, 36; Keller "Das Mehrkostenverbot und die Beiordnung des auswärtigen Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren" in NZS 2003, 521).
  • OVG Thüringen, 13.07.1995 - 1 VO 757/94

    Umfang der Kostenerstattung; Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes;

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05
    Wie der Senat bereits entschieden hat, resultiert die Begrenzung auf die kürzeste Strecke aus der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 - Az.: 1 VO 757/94 in: ThürVBl. 1996, 36; Keller "Das Mehrkostenverbot und die Beiordnung des auswärtigen Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren" in NZS 2003, 521).
  • LSG Thüringen, 13.10.2011 - L 6 SF 1383/11
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 2010 - Az.: L 6 B 30/10 SF und 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF), sofern dies zumutbar ist.

    Die Entscheidung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2008 - Az.: L 6 SF 37/08 und 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF m.w.N.).

  • LSG Thüringen, 21.11.2008 - L 6 SF 37/08

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Rente wegen verminderter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein solcher Routenplaner zur Überprüfung der kürzesten Strecke herangezogen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF).

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF m.w.N.).

  • LSG Thüringen, 06.01.2011 - L 6 SF 744/10
    Nach dem Routenplaner Falk, der nach der ständigen Senatsrechtsprechung zur Überprüfung der Strecke herangezogen werden kann (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF und vom 27. September 2005 - Az.: L 6 SF 408/05), beträgt die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung in W. und dem Thüringer Landessozialgericht ca. 39 Kilometer, insgesamt also 78 Kilometer.

    Die Begrenzung auf die kürzeste Strecke resultiert aus der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF und vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF).

  • LSG Thüringen, 08.01.2019 - L 1 JVEG 1051/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Fahrtkostenersatz -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des vormaligen Kostensenats des Thüringer Landessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, werden bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 29. November 2012 - L 6 SF 1257/12 E, 10. Mai 2010 - Az.: L 6 B 30/10 SF und 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF, jeweils nach juris), sofern sie zumutbar ist.
  • LSG Thüringen, 28.11.2013 - L 6 SF 1212/13

    Umfang der Kostenerstattung bei Anordnung des persönlichen Erscheinens eines

    Diese Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011 - L 6 SF 1383/11 E, 21. November 2008 - L 6 SF 37/08 und 23. März 2006 - L 6 B 70/05 SF).
  • LSG Thüringen, 15.06.2007 - L 6 SF 20/07

    Gewährung einer Entschädigung anlässlich der Wahrnehmung eines

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich nur die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF und vom 27. September 2005, a.a.O.), sofern dies zumutbar ist.
  • LSG Thüringen, 31.05.2018 - L 1 JVEG 386/17

    Höhe der Entschädigung des Klägers aus Anlass einer vom Gericht angeordneten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des vormaligen Kostensenats des Thüringer Landessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, werden bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 29. November 2012 - L 6 SF 1257/12 E, 10. Mai 2010 - Az.: L 6 B 30/10 SF und 23. März 2006 - Az.: L 6 B 70/05 SF, jeweils nach juris), sofern sie zumutbar ist.
  • LSG Thüringen, 29.11.2012 - L 6 SF 1257/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats werden bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 2010 - Az.: L 6 B 30/10 SF und 23. März 2006 ? Az.: L 6 B 70/05 SF), sofern sie zumutbar ist.
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