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   LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15 B   

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https://dejure.org/2015,4974
LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15 B (https://dejure.org/2015,4974)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09.02.2015 - L 6 SF 25/15 B (https://dejure.org/2015,4974)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - L 6 SF 25/15 B (https://dejure.org/2015,4974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 Abs 1 S 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, Nr 3102 RVG-VV
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und Bedeutung der Angelegenheit - Fehlen einer Klagebegründung und Nichtbezifferung des geltend gemachten Anspruchs im Klageverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 440
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - Az.: B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 26. November 2008 - Az.: L 6 B 130/08 SF).

    Zu berücksichtigen ist dabei der zeitliche Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris).

  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 6 SF 1376/10 B m.w.N.) und zulässig.

    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss 14. Februar 2011 - Az.: L 6 SF 1376/10 B); dann erfolgt - wie hier - eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.

  • LSG Thüringen, 26.11.2008 - L 6 B 130/08

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren im

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - Az.: B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 26. November 2008 - Az.: L 6 B 130/08 SF).
  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit war im Vergleich mit den übrigen sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2011 - L 6 SF 872/11 B) unterdurchschnittlich.
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Dann besteht im Festsetzungsverfahren kein Anlass, hierzu Ermittlungen anzustellen oder eine durchschnittliche oder sogar überdurchschnittliche Bedeutung zu unterstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2012 - Az.: L 6 SF 466/12 B und 18. März 2011 - Az.: L 6 SF 1418/10 B).
  • LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13

    Höhe der fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Der Senat kann auch keine durchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger feststellen, nachdem mit der Klage nicht die Höhe des geltend gemachten Anspruchs beziffert wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B) und er sich auch nicht aus anderen Umständen (z.B. aus dem Inhalt eines angenommenen Vergleichs oder einem Anerkenntnis, vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B) ergab.
  • LSG Thüringen, 08.05.2012 - L 6 SF 466/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr gem

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Dann besteht im Festsetzungsverfahren kein Anlass, hierzu Ermittlungen anzustellen oder eine durchschnittliche oder sogar überdurchschnittliche Bedeutung zu unterstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2012 - Az.: L 6 SF 466/12 B und 18. März 2011 - Az.: L 6 SF 1418/10 B).
  • LSG Thüringen, 04.06.2012 - L 6 SF 601/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr gem

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15
    Der Senat kann auch keine durchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger feststellen, nachdem mit der Klage nicht die Höhe des geltend gemachten Anspruchs beziffert wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B) und er sich auch nicht aus anderen Umständen (z.B. aus dem Inhalt eines angenommenen Vergleichs oder einem Anerkenntnis, vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B) ergab.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Thüringen, Beschluss 09.02.2016 - L 6 SF 25/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (Beschluss des Senat vom 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17 B; LSG Thüringen, Beschluss vom 09.02.2016 - L 6 SF 25/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2017 - L 19 AS 1723/16

    Geltendmachung eines auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs;

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Thüringen, Beschluss 09.02.2016 - L 6 SF 25/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2024 - L 2 AS 543/22
    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17 B, Rn. 51 bei juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 09.02.2015 - L 6 SF 25/15 B, Rn. 16 bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2020 - L 7 AS 31/19

    Dieselbe Angelegenheit; Einigungsgebühr; Prozesskostenhilfe; Stundenzettel;

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren, wenn durch den Rechtsanwalt die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - L 19 AS 1104/16 B - juris RdNr. 43; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - L 6 SF 25/15 B - juris RdNr. 16; Pankatz in: Riedel/Sußbauer, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 10. Auflage 2015, § 3 Rdnr. 15).
  • LSG Thüringen, 18.01.2016 - L 6 SF 1366/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - richterliche Festsetzung

    Zu einen sind Vergleichsmaßstab alle sozialgerichtliche Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2015 - L 6 SF 25/15 B m.w.N.) und unterschiedliche Problematiken bestehen im SGB II und vor allem den anderen Rechtsgebieten häufig (z.B. bei medizinischen Problemen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltlichen Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Thüringen, Beschluss vom 09.02.2016 - L 6 SF 25/15 B).Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens - vorliegend 22 Monate - stellt kein geeignetes Kriterium dar, um den vom Rechtsanwalt betriebenen Aufwand in die Bewertungsskala - unterdurchschnittlich, durchschnittlich und überdurchschnittlich - einzuordnen (vgl. zum Widerspruchsverfahren BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O., Rn. 29; Beschlüsse des Senats vom 03.02.2017 - L 19 AS 1723716 B, vom 06.10.2016 - L 19 AS 646/16 B, vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B - und vom 19.11.2009 - L 19 B 18/09 AS; LSG Thüringen, Beschluss vom 25.03.2015 - L 6 SF 163/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 19 AS 1104/16

    Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens;

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltlichen Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Thüringen, Beschluss 09.02.2016 - L 6 SF 25/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - L 2 AS 480/20
    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.02.2018, Az. L 19 AS 1472/17 B - juris Rn. 51; LSG Thüringen, Beschluss vom 09.02.2015, Az. L 6 SF 25/15 B - juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2021 - L 7 AS 19/20

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Verbindung

    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren, wenn durch den Rechtsanwalt die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - L 19 AS 1104/16 B - juris RdNr. 43; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - L 6 SF 25/15 B - juris RdNr. 16; Pankatz in: Riedel/Sußbauer, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 10. Auflage 2015, § 3 Rdnr. 15).
  • LSG Thüringen, 23.12.2015 - L 6 SF 1226/15

    Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt in einem Verfahren über Leistungen

  • LSG Thüringen, 21.12.2015 - L 6 SF 1225/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Umfang der anwaltlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2021 - L 19 AS 404/21

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 7 AS 23/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - S 15 SF 201/19
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