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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21   

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https://dejure.org/2023,8931
LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21 (https://dejure.org/2023,8931)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2023 - L 6 U 49/21 (https://dejure.org/2023,8931)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2023 - L 6 U 49/21 (https://dejure.org/2023,8931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf den Körper einwirkendes, zeitlich begrenztes Ereignis - Abbremsen aus vollem Lauf - haftungsbegründende Kausalität - wesentliche Teilursache - Apophysenabriss - Sportunfall eines jugendlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung; Keine Erforderlichkeit eines besonderen oder ungewöhnlichen Geschehens für ein von außen einwirkendes Ereignis - hier bei einem Gesundheitsschaden nach dem Abbremsen aus vollem ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    b) Es liegt ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vor, weil das zum Schaden (Apophysenabriss) führende Abbremsen ohne die Gegenwirkung des Bodens (vgl. BSG, 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R, juris Rn. 14; siehe zum Abbremsen aus vollem Lauf auch LSG Saarland, 15.5.1993 - L 2 U 46/89, HV-Info 1993, 2488 ff.) nicht möglich gewesen wäre.

    Für das von außen auf den Körper einwirkende, zeitlich begrenzte Ereignis ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen wie ein "Störfaktor" vorliegt (vgl. BSG, 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269-273, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, SozR 4-2200 § 548, Rn. 18; Schröter, MedSach 2013, 11; a.A. Thüringer LSG, 4.8.2022 - L 1 U 398/21, juris Rn. 21).

    Insbesondere bei einem Fußballspiel wirken besondere Kräfte auf das Kniegelenk ein, so dass diesem nicht nur die Bedeutung eines beliebigen, durch Alltagsereignisse austauschbaren Einflusses zukommt (zu dieser Voraussetzung BSG, 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R, juris Rn. 16).

  • LSG Thüringen, 04.08.2022 - L 1 U 398/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abrissfraktur der Tibia-Apophyse als mögliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Für das von außen auf den Körper einwirkende, zeitlich begrenzte Ereignis ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich, dass ein besonderes oder ungewöhnliches Geschehen wie ein �Störfaktor� vorliegt (aA Thüringer LSG,U v 4.8.2022 - L 1 U 398/21, juris RN 21).

    Für das von außen auf den Körper einwirkende, zeitlich begrenzte Ereignis ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen wie ein "Störfaktor" vorliegt (vgl. BSG, 12.4.2005 - B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269-273, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, SozR 4-2200 § 548, Rn. 18; Schröter, MedSach 2013, 11; a.A. Thüringer LSG, 4.8.2022 - L 1 U 398/21, juris Rn. 21).

    Ein "Störfaktor" ist mit der vorgenannten Literatur und dem Sachverständigen naturwissenschaftlich/medizinisch nicht zu fordern (siehe auch Schröter, MedSach 2013, 11; a.A. Thüringer LSG, 4.8.2022 - L 1 U 398/21, juris Rn. 21; Kunze/Ludolph, MedSach 2013, 6; Hempfling/Wich/Bultmann/Ludolph, MedSach 2017, 166).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Das Merkmal des von außen einwirkenden Ereignisses dient insoweit der Abgrenzung zu Gesundheitsschäden aufgrund von inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps u.s.w., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen (BSG, 30.1.2007 - B 2 U 8/06 R, juris Rn. 15).

    Die äußere Einwirkung kann auch in der (unsichtbaren) Kraft liegen, die ein schwerer und festgefrorener Stein dem Versicherten entgegensetzt, wenn ein Versicherter zur Ausübung einer versicherten Tätigkeit gezielt eine erhebliche Kraftanstrengung unternimmt und dadurch einen Gesundheitsschaden nach der Theorie der wesentlichen Bedingung erleidet (BSG, 30.1.2007 - B 2 U 8/06 R, juris Rn. 15).

    Das BSG setzt nicht voraus, dass dieser Stein überraschenderweise festgefroren war (BSG, 30.1.2007 - a.a.O.; anders LSG Baden-Württemberg, 26.1.2009 - L 1 U 3612/08, juris Rn. 35).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Auch ein alltäglicher Vorgang wie das Auftreten eines Beines auf den Boden beinhalte eine Einwirkung, da hierbei ein Teil der Außenwelt (der Erdboden) auf den Körper einwirke (vergleiche BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R, juris).

    In diesem Fall liegt ein äußeres Ereignis vor (vgl. BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R, juris Rn. 17; Thüringer LSG, 5.11.2020 - L 1 U 205/18, juris Rn. 27).

    Auch alltägliche Vorgänge können ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein (vgl. BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R, NZS 2012, 390 Rn. 15; BSG, 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 Rn. 10).

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Die Frage der Wesentlichkeit einer (Mit-)Ursache ist eine Rechtsfrage, die sich nach dem Schutzzweck der Norm beantwortet, der auch ergänzend zur Einzelbeurteilung heranzuziehen sein kann (BSG, 6.10.2020 - B 2 U 10/19 R, SozR 4-2700 § 73 Nr. 2, Rn. 32; BSG, 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 16; Becker, MedSach 2007, 92).

    Hier sind der Schutzzweck des Unfallversicherungsrechts (BSG, 6.10.2020 - B 2 U 10/19 R, SozR 4-2700 § 73 Nr. 2, Rn. 32; Becker, MedSach 2007, 92) sowie die Auffassung des praktischen Lebens (vgl. BSG, a.a.O., Rn. 33) zu berücksichtigen.

  • LSG Thüringen, 17.10.2018 - L 3 U 146/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - Sportunfall -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    In der Literatur wird ausdrücklich ein kurzfristiger, explosiver Muskeleinsatz (so Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, S. S. 442) wie beispielsweise bei einem Schuss beim Fußball (Schröter, MedSach 2013, 14 f; Wolf, Apophysenausrisse, Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, 2000, S. 306) als gefährdend bezeichnet (ähnlich Thüringer LSG, 17.10.2018 - L 3 U 146/17, juris Rn. 29).

    Gerade im Bereich der Schülerunfallversicherung können wachstumsbedingte Vorgänge, die möglicherweise zu einer geringeren Stabilität des Knochensystems führen, nicht zu einer Aushebelung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes führen (Thüringer LSG, 17.10.2018 - L 3 U 146/17, juris Rn. 30; Molkentin, MedSach 2011, 195).

  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zu bejahen, muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSG, 6.5.2021 - B 2 U 15/19 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 77, Rn. 20 m.w.N.).

    Bereits bloße Wahrnehmungen (Sehen, Hören, Schmecken, Ertasten, Riechen) können nach Ansicht des BSG äußere Ereignisse darstellen (BSG, 6.5.2021 - B 2 U 15/19 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 77, Rn. 18).

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Erst wenn auf dieser sog. ersten Stufe feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis - hier das Abbremsen - eine naturphilosophische Ursache der Verletzung (hier: Apophysenabriss) ist, stellt sich auf der sog. zweiten Stufe die Frage, ob die Einwirkung auch rechtlich die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr ist (BSG, 30.3.2017 - B 2 U 6/15 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 16 m.w.N.; dazu bei b).

    Als maßgeblich sind solche durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse anzusehen, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also - von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - Konsens besteht (BSG, 30.3.2017 - B 2 U 6/15 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 1103 Nr. 1, Rn. 18).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Die Frage der Wesentlichkeit einer (Mit-)Ursache ist eine Rechtsfrage, die sich nach dem Schutzzweck der Norm beantwortet, der auch ergänzend zur Einzelbeurteilung heranzuziehen sein kann (BSG, 6.10.2020 - B 2 U 10/19 R, SozR 4-2700 § 73 Nr. 2, Rn. 32; BSG, 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 16; Becker, MedSach 2007, 92).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2022 - L 6 U 64/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - wiederholte Patellaluxation -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 49/21
    Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben, so dass in Fällen wie dem vorliegenden eine Einzelfallprüfung notwendig ist (vgl. Urteil des Senats, 21.4.2022 - L 6 U 64/18, juris Rn. 59).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

  • LSG Thüringen, 05.11.2020 - L 1 U 205/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Saarland, 25.05.1993 - L 2 U 46/89

    Beurteilung des UV-Schutzes beim Schulsport

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