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   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11   

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https://dejure.org/2012,124225
LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11 (https://dejure.org/2012,124225)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11 (https://dejure.org/2012,124225)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2012 - L 6 VG 4103/11 (https://dejure.org/2012,124225)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Denn nachdem der Beklagte die Gewährung von Leistungen insgesamt mit der Begründung abgelehnt hat, ein solcher Angriff liege nicht vor, ist vorliegend in Ermangelung einer vom Beklagten getroffenen Verwaltungsentscheidung über konkrete Entschädigungsleistungen ein gerichtlicher Leistungsausspruch auf Gewährung von (unbenannten) Versorgungsleistungen nicht zulässig (vgl. zur Verneinung eines Versicherungsfalls durch den Unfallversicherungsträger im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung BSG, Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage, Seite 162-165).

    Einem auf Gewährung von Beschädigtenversorgung gerichteten Leistungs- oder Verpflichtungsantrag kommt bei dieser Sachlage keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 15.02.2005, a. a. O., Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Allgemein ist davon auszugehen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist (BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Einem auf Gewährung von Beschädigtenversorgung gerichteten Leistungs- oder Verpflichtungsantrag kommt bei dieser Sachlage keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 15.02.2005, a. a. O., Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2).
  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VG 3447/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Der Kläger erstrebt bei sachdienlicher Auslegung seines Klage- und Berufungsbegehrens (§ 123 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG die Aufhebung der die Gewährung von Leistungen ablehnenden - und auch einer zukünftigen Leistungsgewährung entgegenstehenden - Verwaltungsentscheidungen des Beklagten sowie die gerichtliche Feststellung des Vorliegens vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriffe im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (so Urteil des Senats vom 09.06.2011 - L 6 VG 3447/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Senatsurteil vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VG 4601/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gerichtsbesucher mit

    Dieser Antrag blieb ohne Erfolg (Bescheid vom 19. Januar 2011, Widerspruchsbescheid vom 14. Februar 2011, Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn - SG - vom 26. August 2011 in dem Verfahren S 2 VG 773/11, Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 2012 in dem Verfahren L 6 VG 4103/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
    Voraussetzung für eine solche Rechtfertigung sind das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Urteil des Senats vom 19. April 2012 - L 6 VG 4103/11 -, juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 - juris).
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