Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16388
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08 (https://dejure.org/2011,16388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2011 - L 7 AS 4/08 (https://dejure.org/2011,16388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - L 7 AS 4/08 (https://dejure.org/2011,16388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Die Nichteinbeziehung der Kfz-Haftpflichtbeiträge in den Pauschbetrag von 30 EUR steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung, weil hinreichend Gründe bestehen, minderjährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern von dem Abzug einer Pauschale auszuschließen (BSG 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf dem Wege eines Analogieschlusses ist höchstrichterlich abgelehnt und ein Verstoß wegen der unterschiedlichen Behandlung von erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen Hilfebedürftigen gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verneint worden (BSG vom 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R - und vom 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R -).

    Es kann dahinstehen, ob der vorliegende Sachverhalt die tatsächlichen Voraussetzungen eines Härtefalles erfüllt, denn eine Geltung für Zeiträume vor dem 09.02.2010 ist nicht angeordnet worden ist (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2010 - 1 BvR 395/09 - entgegen BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Das BSG hat zwar den Anwendungsbereich der vom Einkommen absetzbaren Altersvorsorge jüngst auf die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge erweitert (BSG 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R) und dabei durchaus iSd Begehrens der Klägerin anerkannt, dass Alterssicherung innerhalb des SGB II eine Zielsetzung ist, die dem Grunde nach auch einem SGB II-Leistungsbezieher zugebilligt wird.

    Eine Absetzung als "Werbungskosten" kann danach nur dann erfolgen, wenn die Betreuungsaufwendungen im Sinne einer finalen Verknüpfung infolge der Erwerbstätigkeit entstanden sind (BSG 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Solche Hilfen, die nicht als berufsbezogene, das Arbeitsleben betreffende Eingliederungsmaßnahmen erbracht werden, stellen keine sonstigen Hilfen iSd § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB II dar (BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R).

    Eine solche Bedarfslage ist, insoweit der bei der Klägerin bestehenden Situation durchaus vergleichbar, z. B. anerkannt, sofern bei einer sog. C-leg-Versorgung ein erhöhter Wäscheverschleiß entsteht (BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Einigkeit besteht aber insoweit, dass bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II die notwendigen Ausgaben für jede festgestellte Einkommensart gesondert festzustellen sind (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 - und LSG Berlin-Brandenburg 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf dem Wege eines Analogieschlusses ist höchstrichterlich abgelehnt und ein Verstoß wegen der unterschiedlichen Behandlung von erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen Hilfebedürftigen gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verneint worden (BSG vom 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R - und vom 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 25 B 2043/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Nach dem LSG Berlin-Brandenburg L 25 B 2043/08 AS ER reicht eine mittelbare Kausalität aus.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beitragsberücksichtigung auf reine Riesterbeiträge beschränkt bleibt (vgl. BSG zur vergleichbaren Problematik bei der Vermögensanrechnung gem § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06).
  • LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Einigkeit besteht aber insoweit, dass bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II die notwendigen Ausgaben für jede festgestellte Einkommensart gesondert festzustellen sind (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 - und LSG Berlin-Brandenburg 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
    Das BSG hat bei regelmäßig anfallenden Kosten von 20, 45 EUR die Bagatellgrenze als überschritten angesehen (BSG Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R), es gibt aber auch Überlegungen, die Grenze bei 10 % der Regelleistung zu ziehen (Düring in Gagel, Kommentar zum SGB II, § 21 Rn. 47).
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Die sog. Bagatellgrenze werde in der Rechtsprechung, so z.B. im Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) aber etwa dann als unterschritten angesehen, wenn eine monatliche Mehrbelastung von bis zu 14, 00 Euro im Raum stehe.

    Von einer Bagatellgrenze könne nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) höchstens dann ausgegangen werden, wenn eine monatlicher Betrag von bis zu 14, 00 Euro bestehe.

    In Erwiderung hierzu trägt der Beklagte vor, die Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.06.2011 (L 7 AS 4/08) stehe seiner Beurteilung nicht entgegen.

  • SG Detmold, 23.02.2012 - S 23 AS 2830/10

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung

    Die sog. Bagatellgrenze wird in der Rechtsprechung aber etwa dann als unterschritten angesehen, eine monatliche Mehrbelastung von bis zu 14 EUR im Raum steht (LSG NRW, Urteil v. 16.06.2011, Az. L 7 AS 4/08).
  • SG Detmold, 18.10.2013 - S 13 AS 344/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Die Beträge dienten ferner nicht zur Altersvorsorge im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II. Eine Berücksichtigung als Altersvorsorge setzt voraus, dass die Bestimmung von Vermögenswerten zur Alterssicherung vom Inhaber nicht ohne Weiteres geändert werden kann (LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 7 AS 4/08, zitiert nach Juris, Rdnr. 118 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht