Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Bedarfsgemeinschaft und eheähnliche Gemeinschaft; Beweislast für die Hilfebedürftigkeit; Keine Folgenabwägung
- rewis.io
Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anforderungen an die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft für eine Bedarfsgemeinschaft
- rechtsportal.de
SGB II § 7
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 17.08.2016 - S 8 AS 864/16
- LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16
Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum …
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Zu Unrecht berufen sich die Ast auf die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 SGB II, wonach erst bei einem über einjährigen Zusammenwohnen eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet werden könne (vgl. BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 24).Dabei ist für jeden Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht (BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R).
(vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 34).
Über eine Notbehandlung hinausgehende Behandlungen können nicht im Rahmen eines Eilverfahrens durchgesetzt werden, da ansonsten die gesetzliche Wertung, wonach nur Notbehandlungen bewilligt werden, unterlaufen würde (vgl.BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 35).
- BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Dabei ist für jeden Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht (BayLSG…, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R). - LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Vermutung der …
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Eine Liebesbeziehung zu einem Partner mit ausreichendem Einkommen reicht für die Kürzung von Hartz 4-Leistungen nicht aus, siehe dazu Sozialgericht Düsseldorf L 5 B 21/07 ER AS!".
- LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12
Ein Anordnungsgrund für die Übernahme von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II im …
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17). - LSG Bayern, 17.01.2014 - L 7 AS 854/13
Hinweiszeichen für den Einstandswillen nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II können sein …
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Vielmehr sind Leistungen insgesamt zu verweigern, wenn aus Gründen, die der Sphäre eines Antragstellers zuzurechnen sind, Hilfebedürftigkeit nicht geklärt werden kann (vgl. BayLSG Beschluss vom 17.01.2014, L 7 AS 854/13 B ER Rz. 22). - LSG Bayern, 19.12.2014 - L 7 AS 757/14
Zum Krankenversicherungsschutz nach Einstellung von Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Die ärztliche Behandlung für ein vormaliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist gemäß § 5 Nr. 13 SGB V sichergestellt (vgl. BayLSG, Beschluss vom 19.12.2014, L 7 AS 757/14 B ER, Rz. 24). - LSG Bayern, 05.06.2014 - L 7 AS 435/14
Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Arbeitsuchender
Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16
Dass die Ast und Herr S. bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit insoweit nicht entsprechend mitgewirkt haben und damit Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt wurde, geht nicht, wie das Sozialgericht meint, zulasten des Ag - sondern vielmehr zulasten der Ast (vgl. BayLSG Beschluss vom 05.06.2014, L 7 AS 435/14 ER).
- LSG Bayern, 24.07.2017 - L 7 AS 462/17
Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft
Nachdem die Klärungsmöglichkeit allein der Sphäre des Bf 1) zuzurechnen ist, trägt dieser die Beweislast dafür, dass es sich um keinen gemeinsamen Haushalt handelt (vgl. dazu BayLSG Beschluss vom 20. Oktober 2016 - L 7 AS 659/16 B ER Rz 29 für den Fall, wenn - wie hier - ein Hausbesuch verweigert wird sowie zu den polizeilichen Möglichkeiten im Falle der Verweigerung eines Hausbesuchs).Im Eilverfahren sind dabei nur die vorhandenen Hinweistatsachen näher zu würdigen (BayLSG Beschluss vom 20. Oktober 2016, L 7 AS 659/16 B ER Rz 23, was nicht ausschließt, im Verfahren zur Hauptsache Frau M als Zeugin zu vernehmen, ggf deren Arbeitgeber und Arbeitskollegen und Verwandte, den Vermieter und weitere Hausbewohner sowie die Mutter des Bf zu 3) und weitere Verwandte des Bf zu 1).
- LSG Bayern, 11.11.2016 - L 7 AS 704/16
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Hausbesuche des Jobcenters
Zutritt zur Wohnung der Bf. kann sich die Bg. - anders als dies im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen beispielsweise durch die Polizei möglich ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 16.10.2016, L 7 AS 659/16 B ER) - nicht verschaffen. - LSG Bayern, 04.02.2019 - L 7 AS 1014/18
Sozialgerichtliches Eilverfahren: Zur Würdigung einer eidesstattlichen …
Dass die Hilfebedürftigkeit von Herrn B nicht festgestellt werden konnte, geht zu Lasten der Bf (BayLSG, Beschluss vom 20.10.2016, L 7 AS 659/16 B ER, Rz. 30). - SG München, 20.12.2019 - S 46 AS 2557/19
Beweiswürdigung zur Einstandsgemeinschaft
Nachdem diese Klärungsmöglichkeit allein der Sphäre des Antragstellers zuzurechnen ist, trägt dieser die Beweislast dafür, dass es sich um keinen gemeinsamen Haushalt handelt (vgl. dazu BayLSG Beschluss vom 20.10.2016, L 7 AS 659/16 B ER, Rn. 29).