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   LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER   

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LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER (https://dejure.org/2007,2043)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.03.2007 - L 7 AY 14/06 ER (https://dejure.org/2007,2043)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. März 2007 - L 7 AY 14/06 ER (https://dejure.org/2007,2043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen in entsprechender Anwendung des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) auf der Grundlage des § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Wechselbeziehung zwischen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund; Rechtfertigung der von § 2 Abs. 1 AsylbLG ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB XII § 32 Abs. 1; SGB XII § 32 Abs. 3; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 36-Monats-Frist, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Gleichheitsgrundsatz, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Beiträge, Nachzahlung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylbLG § 2 Abs. 1 § 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Gewährung von Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII auf der Grundlage des § 2 AsylbLG

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 29. Juni 2005 -L 7 AS 1/05 ER -und Beschluss vom 6. Januar 2006 -L 7 AS 87/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , SGG, § 86 b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei diese nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER) regelmäßig dann zugunsten des Bürgers ausfällt, wenn dessen grundgesetzlich aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot herzuleitender Anspruch auf Führung eines menschenwürdigen Lebens gefährdet wäre.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Die vom Senat vertretene Auslegung des § 2 AsylbLG ist rechtsdogmatisch nicht nur zulässig, sondern sogar zwingend: Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145, 166).
  • LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06

    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    In der Regel ist dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (vgl. die Entscheidung des Senats vom 11. Juli 2006 -L 7 SO 19/06 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - L 20 B 10/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 27. April 2006 - L 20 B 10/06 AY ER ) ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - L 3 ER 37/06

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 27. April 2006 - L 20 B 10/06 AY ER ) ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • OVG Bremen, 06.09.2005 - S 3 B 199/05

    Asylbewerberleistungsgesetz, Ashkali, Kosovo, Rechtsmissbrauch, Freiwillige

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 27. April 2006 - L 20 B 10/06 AY ER ) ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • SG Aachen, 03.06.2005 - S 19 AY 6/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Wenn schon Leistungen nach dem AsylbLG die Wartezeit erfüllen könnten, um wie viel mehr Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII? Mit der Frage, ob die Leistungen nach dem SGB XII auf die Wartezeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG anzurechnen seien, beschäftige sich ausdrücklich das Sozialgericht Aachen in der Entscheidung vom 3. Juni 2005 (S 19 AY 6/05 ER) und komme zu einem positiven Ergebnis.
  • SG Hildesheim, 25.05.2005 - S 34 AY 8/05

    Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG) bei einem

    Auszug aus LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06
    Die Frage, ob ein Anordnungsgrund im Hinblick auf begehrte SGB XII-Leistungen bestehen kann, wenn fortwährend Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt werden (so: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. März 2006 - L 3 ER 37/06 AY; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. September 2005 -S 3 B 199/05; Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 25. Mai 2005 - S 34 AY 8/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 27. April 2006 - L 20 B 10/06 AY ER ) ist - soweit ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wird und der Ausgang des Verfahrens deshalb nicht als offen anzusehen ist - zu bejahen.
  • SG Kassel, 21.02.2017 - S 12 SO 8/17

    Sozialhilfe, EU-Bürger, EU-Ausländer, Bulgarien

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stünden mit dem Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 21. März 2007, L 7 AY 14/06 ER, mzwN) sodann aber auch nicht isoliert nebeneinander, es bestünde vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern wären und umgekehrt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - L 20 B 16/08

    Sozialhilfe

    Die Sachlage stellt sich von vornherein anders dar als bei Bezug höherer und regelmäßig eine gewisse Integration zum Ausdruck bringender Leistungen nach dem Bundeshilfesozialhilfegesetz (BSHG), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), die ggf. im Rahmen der Wartezeit Berücksichtigung finden müssen (vgl. zur Rechtsprechung des Senats in Eilverfahren den Beschluss vom 27.04.2006, L 20 B 10/06 AY ER, und nachfolgend L 20 B 63/07 AY ER; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007, L 7 AY 14/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 20 B 85/07

    Sozialhilfe

    Insbesondere ist dabei auch mehrfach bekräftigt worden, dass Sozialleistungen in der Höhe der BSHG- bzw. SGB XII-Leistungen ausreichen können, um die Wartefrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG zu erfüllen (LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007, L 20 B 4/07 AY ER, vom 06.08.2007, L 20 B 50/07 AY ER, vom 27.04.2006, L 20 B 10/06 AY ER, ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2007, L 7 AY 14/06 ER, SG Aachen, Urteil v. 19.06.2007, S 20 AY 4/07).
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   LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 AY 14/06   

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LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 AY 14/06 (https://dejure.org/2007,42127)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2007 - L 7 AY 14/06 (https://dejure.org/2007,42127)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2007 - L 7 AY 14/06 (https://dejure.org/2007,42127)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2006 - L 7 AY 14/06 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.06.2006 - L 7 AY 14/06 ER (https://dejure.org/2006,106719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - L 7 AY 14/06 ER (https://dejure.org/2006,106719)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 7 AY 61/05
    Das bedeutet, dass die Bewilligung von Geldleistungen nach dem AsylbLG nur für den gegenwärtigen Zeitpunkt der Notlage Bedeutung hat, nicht aber auch für die Zukunft gilt, soweit im Bescheid selbst nicht eine derartige Regelung für die Zukunft getroffen worden ist (Beschluss des Senats vom 12.06.2006 - L 7 AY 14/06 ER -).
  • SG Hildesheim, 30.06.2006 - S 44 AY 7/06
    Das bedeutet, dass die Gewährung von Geldleistungen und damit auch die Zahlung von Miete an einen privaten Vermieter zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Unterkunft nur zulässig ist, wenn besondere Gründe hierfür vorliegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Juni 2006, Az.: L 7 AY 14/06 ER).
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