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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER   

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https://dejure.org/2008,14215
LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER (https://dejure.org/2008,14215)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER (https://dejure.org/2008,14215)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2008 - L 7 B 10/08 KA ER (https://dejure.org/2008,14215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des gerichtlichen Prüfungsmaßstabes eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Berichtigungsbescheid nach Plausibilitätsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86a § 86b
    Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Honorarberichtigungsbescheid

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 7 B 97/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Honoraränderungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - L 7 B 10/08
    Von dieser Norm werden auch Widersprüche gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 2006 - L 7 B 1046/05 KA ER - und vom 7. Mai 2007 - L 7 B 97/06 KA ER -).
  • SG Marburg, 24.05.2012 - S 12 KA 217/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - aufschiebende

    Von dieser Norm werden auch Klagen gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2).

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).

  • LSG Hessen, 10.11.2009 - L 4 KA 70/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage gegen Honoraränderungsbescheide - keine

    Von dieser Norm werden auch Klagen gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - L 7 B 10/08 KA ER - ).
  • SG Marburg, 14.09.2011 - S 12 KA 691/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Von dieser Norm werden auch Klagen gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2).

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).

  • SG Marburg, 10.03.2011 - S 12 KA 26/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Anordnung der aufschiebenden

    Von dieser Norm werden auch Klagen gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2).

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).

  • SG Marburg, 12.01.2011 - S 12 KA 26/11

    Einstweiliger Rechtschutz bzgl. eines Bescheides über eine Honorarfestsetzung;

    Von dieser Norm werden auch Klagen gegen Bescheide erfasst, mit denen, wie im vorliegenden Fall, Honorarbescheide nachträglich geändert und bereits ausbezahlte Honorare zurückgefordert oder verrechnet werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2).

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).

  • SG Marburg, 15.05.2013 - S 12 KA 255/13

    Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - statistische

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).
  • SG Marburg, 20.12.2021 - S 12 KA 305/21

    Vertragsarzt

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).
  • SG Marburg, 16.12.2013 - S 12 KA 565/13

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens -

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).
  • SG Marburg, 25.11.2015 - S 12 KA 636/15

    Vertragsarztrecht

    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - [...] Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - [...] Rdnr. 35).
  • SG Marburg, 06.05.2020 - S 12 KA 166/20
    Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 Satz 2 SGB V nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2008 - L 7 B 10/08 KA ER - juris Rdnr. 2; LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - juris Rdnr. 35).
  • SG Marburg, 09.12.2016 - S 12 KA 698/16

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 22.02.2022 - S 11 KA 22/22

    Krankenversicherungsrecht

  • SG Marburg, 12.01.2022 - S 11 KA 294/21

    Krankenversicherungsrecht

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