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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7 BK 2/17 NZB   

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https://dejure.org/2017,63022
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7 BK 2/17 NZB (https://dejure.org/2017,63022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2017 - L 7 BK 2/17 NZB (https://dejure.org/2017,63022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - L 7 BK 2/17 NZB (https://dejure.org/2017,63022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen für Bildung und Teilhabe; Kostenübernahme für eine Klassenfahrt; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage im Sinne einer Entscheidungserheblichkeit

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7 BK 2/17
    Eine Klärungsfähigkeit im Sinne der Entscheidungserheblichkeit ist deshalb zu verneinen, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im konkreten Rechtsstreit nicht notwendigerweise beantwortet werden muss, weil die Entscheidung der Vorinstanz mit anderer rechtlicher Begründung bestätigt werden müsste (BSG, Beschluss vom 30. August 2004 - B 2 U 401/03 B - BSG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - B 12 R 30/07 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2008 - L 20 B 8/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7 BK 2/17
    Nicht berücksichtigungsfähig sind dagegen Bedarfe, die nur gelegentlich einer schulischen Veranstaltung entstehen und (wie z.B. beim Proviant oder Taschengeld) zu den Regelbedarfen gehören (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2008 - L 20 B 8/08 AS ER -).
  • BSG, 03.12.2008 - B 12 R 30/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 7 BK 2/17
    Eine Klärungsfähigkeit im Sinne der Entscheidungserheblichkeit ist deshalb zu verneinen, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im konkreten Rechtsstreit nicht notwendigerweise beantwortet werden muss, weil die Entscheidung der Vorinstanz mit anderer rechtlicher Begründung bestätigt werden müsste (BSG, Beschluss vom 30. August 2004 - B 2 U 401/03 B - BSG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - B 12 R 30/07 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2020 - L 7 BK 2/19

    Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG; Begriff der nächstgelegenen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei nicht dauernd getrenntlebenden Eltern keine Identität zwischen dem Kindergeld- bzw. Kinderzuschlagbezieher und dem Antragsteller nach § 6b BKGG erforderlich (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2017 - L 7 BK 2/17 NZB - andere Ansicht: ? u?.njar in GK-SGB II, Stand: Mai 2018, § 6a BKGG Rdnr. 65; Schwitzky in LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, Anhang § 12a Rdnr. 10).
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