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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12 KL   

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https://dejure.org/2013,18237
LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12 KL (https://dejure.org/2013,18237)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2013 - L 7 KA 105/12 KL (https://dejure.org/2013,18237)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - L 7 KA 105/12 KL (https://dejure.org/2013,18237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 7 S 3 SGB 5, § 35 Abs 7 S 4 SGB 5, § 35a Abs 3 SGB 5 vom 22.12.2010, § 35a Abs 6 S 1 SGB 5 vom 22.12.2010, § 35a Abs 6 S 2 SGB 5 vom 22.12.2010
    Krankenversicherung - Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts - Aufforderung zur Einreichung von Nutzenbewertungsdossiers kein Verwaltungsakt - Ausschluss des Rechtsschutzes verstößt nicht gegen die Rechtsschutzgarantie - Unschädlichkeit des Fehlens eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 35a SGB 5, § 130b SGB 5, § 31 SGB 10, § 55 SGG
    Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts - Gemeinsamer Bundesausschuss - untergesetzliche Normsetzung - Verfahrenseinleitung - Verwaltungsakt - gestuftes Verfahren Rechtsschutzgarantie - Rechtsschutzkonzentration - Willkür - vorbeugende Feststellungsklage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 7 KA 106/12

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Nutzenbewertung - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Nachdem die Klägerin am 5. Dezember 2012 auch einstweiligen Rechtsschutz begehrt hatte, verlängerte der Senat zunächst die ihr gesetzte Frist zur Einreichung des Dossiers bis zum 31. März 2013 (Beschluss vom 20. Dezember 2012), wies jedoch anschließend die Eilanträge der Klägerin ab (Beschluss vom 28. Februar 2013, Az.: L 7 KA 106/12 KL ER, veröffentlicht in Juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten L 7 KA 106/12 KL ER und L 7 KA 105/12 KL Bezug genommen.

    b) Offen lassen kann der Senat die Frage, ob sich in § 44a VwGO ein Rechtsgedanke verkörpert, der nicht nur ungeschrieben auch in anderen Prozessordnungen anzuwenden ist (s. hierzu: Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013, Az.: L 7 KA 106/12 KL ER, veröffentlicht in Juris), sondern auch für die Verfahren untergesetzlicher Normgebung Bedeutung erfährt.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Reinen Vorbereitungshandlungen kommt typischerweise keine Verwaltungsaktsqualität zu (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; Urteile vom 27. August 2011, Az.: B 4 AS 1/10 R, vom 13. April 2011, Az.: B 14 AS 101/10 R, und vom 20. Oktober 2005, Az.: B 7a AL 18/05 R, alle veröffentlicht in Juris; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7.A., § 35 Rd. 148 m.w.N.).

    Die Aufforderung an einen Arbeitslosen zu Eigenbemühungen oder zur Vorlage bestimmter Nachweise wurden ebenso wie die Arbeits- und Weiterbildungsangebote eines Sozialleistungsträgers als bloße Vorbereitungshandlungen angesehen (BSGE 95, 176 m.w.N.).

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Vielmehr darf er in einem zeitlich gestreckten Verfahren vorgehen, um Kriterien für einen Bestandsmarktaufruf allmählich zu entwickeln, um insbesondere weitere Erkenntnisse zu sammeln und zu bewerten und die Kriterien je nach Erkenntnisfortschritt neu zu justieren (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2012 - Mindestmengen Perinatalzentren -, Az.: B 1 KR 34/12 R, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Angesichts dessen kann offen bleiben, unter welchen Voraussetzungen vorbeugende Feststellungs- oder Unterlassungsklagen zur Verhinderung untergesetzlicher Normen überhaupt in Betracht kommen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit: BVerwGE 40, 323; vgl. auch Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 24.A., § 42 Rd. 169).
  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    So hat das BVerwG in seinem von der Klägerin zitierten Urteil vom 1. September 2009 (Az.: 6 C 4.09, veröffentlicht in Juris) für das Recht der Vergabe und Zuteilung von Funkfrequenzen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) entschieden, dass bestimmte Anordnungen der Bundesnetzagentur (über die Durchführung eines Vergabeverfahrens, über die Auswahl des Versteigerungsverfahrens und über die Festlegung von Vergabebedingungen) keine unanfechtbaren Verfahrenshandlungen i.S.v. § 44a VwGO sind, sondern eine eigene Verfahrensstufe bilden, für die schon vor Abschluss des Vergabeverfahrens Rechtsschutz zu gewähren sei.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 36/02 R

    Untätigkeitsklage - Zuständigkeit - Leistungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Unabhängig hiervon sieht sich der Senat veranlasst, darauf hinzuweisen, dass der Beklagte über einen Widerspruch stets - von dem (hier nicht gegebenen) Fall des Rechtsmissbrauchs abgesehen - mittels Widerspruchsbescheid zu befinden hat, und zwar auch dann, wenn er den Widerspruch aus welchem Grund auch immer für unzulässig hält (BSG, Urteil vom 11. November 2003, Az.: B 2 U 36/02 R, zu einer sich für unzuständig haltenden Behörde; allgemein: LSG Hamburg, Urteil vom 18. Februar 2004, Az.: L 1 KR 71/03, m.w.N.; jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 26/95

    Zuschuß zur Zahnersatzbehandlung ohne vorherige Genehmigung, Zurückverweisung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Denn ein Vorverfahren ist auch dann abgeschlossen, wenn die Behörde - wie hier - dem Widerspruchsführer mitteilt, ein Widerspruch sei nicht statthaft (BSG, Urteil vom 24. September 1996, Az.: 1 RK 26/95).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    An letzterem fehlt es u.a. dann, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, zunächst das behördliche Handeln abzuwarten (BSG, Urteil vom 7. November 1991, Az.: 12 RK 49/89, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hamburg, 18.02.2004 - L 1 KR 71/03

    Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchbescheides; Streitigkeit zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Unabhängig hiervon sieht sich der Senat veranlasst, darauf hinzuweisen, dass der Beklagte über einen Widerspruch stets - von dem (hier nicht gegebenen) Fall des Rechtsmissbrauchs abgesehen - mittels Widerspruchsbescheid zu befinden hat, und zwar auch dann, wenn er den Widerspruch aus welchem Grund auch immer für unzulässig hält (BSG, Urteil vom 11. November 2003, Az.: B 2 U 36/02 R, zu einer sich für unzuständig haltenden Behörde; allgemein: LSG Hamburg, Urteil vom 18. Februar 2004, Az.: L 1 KR 71/03, m.w.N.; jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12
    Reinen Vorbereitungshandlungen kommt typischerweise keine Verwaltungsaktsqualität zu (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; Urteile vom 27. August 2011, Az.: B 4 AS 1/10 R, vom 13. April 2011, Az.: B 14 AS 101/10 R, und vom 20. Oktober 2005, Az.: B 7a AL 18/05 R, alle veröffentlicht in Juris; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7.A., § 35 Rd. 148 m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung -

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 B 155.89

    Teil- bzw. Gesamtnichtigkeit von Bebauungsplänen; Anforderungen an die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 7 KA 106/12

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Nutzenbewertung - Beratungspflicht -

    Hiergegen richtet sich die am 5. Dezember 2012 erhobene Klage (Az.: L 7 KA 105/12 KL), mit der die Antragstellerin zur Prüfung stellen will, ob die Aufforderung des Antragsgegners zur Vorlage eines Dossiers zur Bestandsmarkt-Nutzenbewertung inhaltlich den Anforderungen des § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB V entspreche.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten L 7 KA 106/12 KL ER, L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL und der beigezogenen Verwaltungsakte des Antragsgegners, die dem Senat vorgelegen hat, Bezug genommen.

    Diese sowie weitere Kosten zu vermeiden, ist das Ziel der von der Antragstellerin erhobenen Klage vom 5. Dezember 2012 (Az.: L 7 KA 105/12 KL ER), die sich gegen den Beschluss des Antragsgegners vom 7. Juni 2012 und mithin generell gegen die Durchführung der damit eingeleiteten Bestandsmarkt-Nutzenbewertung richtet.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2014 - L 7 KA 119/11

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Medizinproduktes in die

    So liegt es hier mit der Entscheidung des Beklagten, die Listung von Jacutin® Pedicul Fluid in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufzuheben (vgl. zur Abgrenzung das Urteil des Senats vom 15. Mai 2013, L 7 KA 105/12 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 36 (Bestandsmarkt-Nutzenbewertung)).
  • SG Altenburg, 07.11.2013 - S 14 KR 3129/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Apotheker - Krankenkasse - Rechtsschutz gegen

    Die Klage ist jedoch sowohl in der Form der vorbeugenden Feststellungsklage (zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis bei der vorbeugenden Feststellungsklage siehe das Urteil des BSG vom 16. Mai 2013, Az.: B 3 P 5/12 R und den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (Bayerisches LSG) vom 10. Mai 2013, Az.: L 7 AS 251/13 B ER; alle zitiert nach juris sowie Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 55 Rn 8c) wie auch in der Form der vorbeugenden Unterlassungsklage (zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis bei der vorbeugenden Unterlassungsklage siehe das Urteil des BSG vom 15. November 1995, Az.: 6 RKa 17/95 und die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG Berlin-Brandenburg) vom 15. Mai 2013, Az.: L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL; alle zitiert nach juris sowie Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 54 Rn 42a) unzulässig, da beide Klagearten jeweils ein besonderes Rechtschutzbedürfnis verlangen.

    Der Weg zu den Gerichten kann nämlich nicht schon dann beschritten werden, wenn zwar ein berechtigtes, das heißt anerkennenswertes Interesse an der Feststellung besteht, jedoch derzeit noch kein Bedarf für einen gerichtlichen Rechtsschutz besteht, somit auf nachgehenden Rechtsschutz verwiesen werden kann (siehe dazu die Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2013, Az.: L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 1 KR 550/15

    Zwischenverfügung - vorläufige Nutzenbewertung

    Hierdurch wird einem betroffenen pharmazeutischen Unternehmer gerichtlicher Rechtsschutz zwar zeitlich verlagert gewährt, aber nicht in verfassungswidriger Weise erschwert (so bereits zutreffend weitgehend wörtlich LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. Mai 2013 -L 7 KA 105/12 KL-, juris-Rdnr. 55).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 1 KR 108/14

    Vorbeugendes Unterlassungsbegehren - einstweilige Anordnung

    Das hiesige Gericht wies mit Urteil vom 15.05.2013 (L 7 KA 105/12 KL) eine Klage der Antragstellerin gegen den Bestandsmarkt-Aufruf als unzulässig ab.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 112/12

    Nutzenbewertung von Arzneimittel des Bestandsmarkts - Gemeinsamer Bundesausschuss

    Darauf erhob die Klägerin am 5. Dezember 2012 Klage, welche der Senat mit Urteil vom 15. Mai 2013 (Az.: L 7 KA 105/12 KL) abwies.
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