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   LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13   

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https://dejure.org/2015,1301
LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13 (https://dejure.org/2015,1301)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.01.2015 - L 7 R 103/13 (https://dejure.org/2015,1301)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - L 7 R 103/13 (https://dejure.org/2015,1301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 240 SGB 6, § 46 SGB 5
    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei vollschichtigem Leistungsvermögen und häufigen Arbeitsunfähigkeitszeiten - ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Einsetzbarkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts - Bescheinigung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerbsminderungsrente; Gewichtung qualitativer Leistungseinschränkungen; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Arbeitsunfähigkeit als sozialmedizinischer Tatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente; Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei vollschichtigem Leistungsvermögen und häufigen Arbeitsunfähigkeitszeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13
    Die ermittelten qualitativen Leistungseinschränkungen sind nicht so gewichtig, dass eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, die zu einem Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz fehlender quantitativer Leistungseinschränkung führen könnte, wenn dem Versicherten keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden kann, die er mit den bestehenden qualitativen Leistungseinschränkungen noch verrichten kann (vgl. insoweit BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996, GS 2/95).

    Der Ausschluss ständigen Sitzens stellt nach Rechtsprechung des BSG zudem explizit keine schwere spezifische Leistungsbeeinträchtigung dar (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80; bestätigt Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996 a. a. O.).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13
    Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen.(BSG , Beschluss vom 31.10.2012, B 13 R 107/12 B).

    Zwar kommt eine solche nach der von dem Kläger genannten Entscheidung des BSG (Beschluss vom 31. Oktober 2012, B 13 R 107/12 B) in Betracht, wenn feststeht, dass wiederholt Arbeitsunfähigkeitszeiten in einem solchen Umfang auftreten werden, dass die jährliche Arbeitsleistung erheblich eingeschränkt wird, etwa bei anfallsartigen oder rezidivierend auftretenden Krankheiten mit umfangreichen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13
    Erst wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbreitete Handlungsfelder für einfache Tätigkeiten nicht mehr verrichtbar erscheinen, ist zu prüfen, ob eine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden kann (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012, B 5 R 68/11 R).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13
    Der Ausschluss ständigen Sitzens stellt nach Rechtsprechung des BSG zudem explizit keine schwere spezifische Leistungsbeeinträchtigung dar (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80; bestätigt Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996 a. a. O.).
  • LSG Berlin, 14.02.1997 - L 5 J 37/95
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2015 - L 7 R 103/13
    Zwar wird in der Rechtsprechung eine schwere spezifische Leistungsbeeinträchtigung zum Teil angenommen, wenn ein Versicherter einen Haltungswechsel jederzeit und spontan vornehmen können muss (vgl. Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 14. Februar 1997, L 5 J 37/95).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - L 7 R 134/18

    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei schwerer spezifischer

    Soweit der Klägerin bei überwiegend sitzender Tätigkeit Gelegenheit zur selbst gewählten kurzzeitigen Körperhaltungsänderung zur Auflockerung der Muskulatur gegeben werden soll, bedingt dies keine Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 13. Januar 2015 - L 7 R 103/13 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - L 21 R 741/20

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Fehlen einer

    Allein der Umstand, dass von den behandelnden Ärzten über Jahre und bis zuletzt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt worden sind, ist nicht mit dem tatsächlichen Vorliegen eines solchen Zustandes gleichzusetzen (vgl. Freudenberg, a.a.O., Rn. 227 a.E.; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 13.1.2015 - L 7 R 103/13, Rn. 35, juris; LSG Rheinland-Pfalz vom 8.8.2017 - L 6 R 245/16, Rn. 23, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.08.2017 - L 6 R 245/16

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Unerheblich hierfür ist, dass eventuell die behandelnden Ärzte ihn für dauerhaft arbeitsunfähig erachten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.01.2015 - L 7 R 103/13 -, juris Rn. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2023 - L 2 R 674/21
    Erst wenn feststeht, dass wiederholt Arbeitsunfähigkeitszeiten in einem solchen Umfang auftreten werden, dass die jährliche Arbeitsleistung erheblich eingeschränkt wird (LSG, Schleswig-Holsteinisch, Urteil vom 13.01.2015 - L 7 R 103/13 -, juris, Rn. 35) kann dies den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung begründen.
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