Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50886
LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16 (https://dejure.org/2018,50886)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.09.2018 - L 7 R 152/16 (https://dejure.org/2018,50886)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. September 2018 - L 7 R 152/16 (https://dejure.org/2018,50886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 ZRBG, § 1 Abs 2 ZRBG, § 2 Abs 1 ZRBG, § 46 SGB 6, § 55 SGB 6
    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem bestimmten, abgegrenzten Wohnbezirk aufgrund der geringen Anzahl jüdischer Personen sowie der Überschaubarkeit der örtlichen Verhältnisse in kleinen Landgemeinden

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto nach dem ZRBG in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an den Begriff des Ghettos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto nach dem ZRBG in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Das ZRBG soll Verfolgten für deren Beschäftigung während ihres Zwangsaufenthalts in einem vom Deutschen Reich zu verantwortenden Ghetto eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen (BSG v. 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 5, Rn. 26; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vom 8. Juni 2006, BT-Drs. 16/1955, Seite 1).

    Es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht die Reichweite dieser Rechtsprechung, indem es eine unterschiedslose Regelung unabhängig von lokal anwendbarem Recht, Größe und Struktur der Ghettos schafft (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 8, Rn. 28).

    Danach liegt eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung vor, wenn der Ghettobewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr für Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO, Rn. 20).

    Dieses ist jedoch unerheblich, denn Entgelt im Sinne des §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b ZRBG umfasst jegliche Entlohnung in Geld oder Naturalform, ohne dass weitere Erfordernisse erfüllt sein müssen (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO, Rn. 25).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Die Aufenthaltsbeschränkung hatte eine Abtrennung der jüdischen von der übrigen Bevölkerung zum Zweck (BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 84; LSG Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 - L 11 R 2534/09 - juris, Rn. 44).

    Das zwingende Merkmal der Konzentration in einem begrenzten Wohnbezirk hatte der 4. Senat des BSG aus § 43 Abs. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) abgeleitet (BSG vom 14. Dezember 2006, aaO).

    Zweck des ZRBG soll es sein, im Rentenrecht den Rest an (Vertrags-)Freiheit der jüdischen Bevölkerung bei der Ausübung von Tätigkeiten zu berücksichtigen, der diese einerseits von Zwangsarbeiten in Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern abgrenzt und andererseits nicht die erforderlichen Merkmale der freien Willensbetätigung und des Entgelts für eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufweist ( vgl. BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - SozR 3-5050 § 14 Nr. 1, Rn. 17; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 104; vgl. auch BSG vom 3. Juni 2009 - aaO, Rn. 20 bis 22).

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht die Reichweite dieser Rechtsprechung, indem es eine unterschiedslose Regelung unabhängig von lokal anwendbarem Recht, Größe und Struktur der Ghettos schafft (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 8, Rn. 28).

    Zweck des ZRBG soll es sein, im Rentenrecht den Rest an (Vertrags-)Freiheit der jüdischen Bevölkerung bei der Ausübung von Tätigkeiten zu berücksichtigen, der diese einerseits von Zwangsarbeiten in Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern abgrenzt und andererseits nicht die erforderlichen Merkmale der freien Willensbetätigung und des Entgelts für eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufweist ( vgl. BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - SozR 3-5050 § 14 Nr. 1, Rn. 17; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 104; vgl. auch BSG vom 3. Juni 2009 - aaO, Rn. 20 bis 22).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, bedarf es keiner besonderen Prüfung mehr, ob Dienstleistungen oder Arbeiten, die außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos verrichtet wurden, Ausfluss der Beschäftigung im Ghetto waren (BSG vom 2. Juni 2009 - B 13 R 139/08 R - aaO, Rn. 15; BSG vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - aaO, Rn. 18).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Das ZRBG soll Verfolgten für deren Beschäftigung während ihres Zwangsaufenthalts in einem vom Deutschen Reich zu verantwortenden Ghetto eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen (BSG v. 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 5, Rn. 26; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vom 8. Juni 2006, BT-Drs. 16/1955, Seite 1).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, bedarf es keiner besonderen Prüfung mehr, ob Dienstleistungen oder Arbeiten, die außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos verrichtet wurden, Ausfluss der Beschäftigung im Ghetto waren (BSG vom 2. Juni 2009 - B 13 R 139/08 R - aaO, Rn. 15; BSG vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - aaO, Rn. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - juris, Rn. 32 ff; Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 - juris, Rn. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - juris, Rn. 32 ff; Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 - juris, Rn. 35).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Von verschiedenen möglichen Geschehensabläufen muss der vorgetragene relativ gesehen am wahrscheinlichsten erscheinen (vgl. BSG, Urteile vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R und B 9 V 3/12 R - jeweils juris).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Von verschiedenen möglichen Geschehensabläufen muss der vorgetragene relativ gesehen am wahrscheinlichsten erscheinen (vgl. BSG, Urteile vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R und B 9 V 3/12 R - jeweils juris).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Zweck des ZRBG soll es sein, im Rentenrecht den Rest an (Vertrags-)Freiheit der jüdischen Bevölkerung bei der Ausübung von Tätigkeiten zu berücksichtigen, der diese einerseits von Zwangsarbeiten in Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern abgrenzt und andererseits nicht die erforderlichen Merkmale der freien Willensbetätigung und des Entgelts für eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufweist ( vgl. BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - SozR 3-5050 § 14 Nr. 1, Rn. 17; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 104; vgl. auch BSG vom 3. Juni 2009 - aaO, Rn. 20 bis 22).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16
    Zweck des ZRBG soll es sein, im Rentenrecht den Rest an (Vertrags-)Freiheit der jüdischen Bevölkerung bei der Ausübung von Tätigkeiten zu berücksichtigen, der diese einerseits von Zwangsarbeiten in Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern abgrenzt und andererseits nicht die erforderlichen Merkmale der freien Willensbetätigung und des Entgelts für eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufweist ( vgl. BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - SozR 3-5050 § 14 Nr. 1, Rn. 17; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 104; vgl. auch BSG vom 3. Juni 2009 - aaO, Rn. 20 bis 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 R 2534/09

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 41/05

    Rentenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2018 - L 7 R 175/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

    Dies kann für die gesamten Dörfer der Umgebung von M... angenommen werden (vergleiche Urteil des Senats vom 4. September 2018 - L 7 R 152/16 zu dem benachbarten Ort Pa...).

    Er hat ferner ausgeführt, dass die "Volksdeutschen" sich häufig die Zwangslage der jüdischen Bevölkerung zu Nutze machten und diese zu ihren eigenen Zwecken wirtschaftlich ausbeutete (vgl. Urteil des Senats vom 4. September 2018 - L 7 R 152/16 zum Ort Pa...).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - L 7 R 82/17

    Zahlbarmachung von Rentenleistung nach dem ZRBG für Zeiten des Aufenthalts in

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung dem Grunde nach angeschlossen und dabei den Begriff der Konzentration der jüdischen Bevölkerung sehr weit gefasst (Urteile vom 4. September 2018 - L 7 R 152/16 und vom 13. November 2018 - L 7 R 175/16; anhängig beim Bundessozialgericht, B 13 R 3/19 R und B 13 R 9/19 R).
  • SG Berlin, 15.05.2019 - S 11 R 198/17

    "Ghetto" iS des § 1 ZRBG als unbestimmter Rechtsbegriff - Lebensverhältnisse der

    Dieser Herleitung des Ghetto-Begriffs des ZRBG, die sich eng anlehnt an die Ausführungen des LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 4. September 2018 (L 7 R 152/16, Juris), schließt sich die Kammer an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht