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   LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06   

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https://dejure.org/2007,23642
LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06 (https://dejure.org/2007,23642)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.12.2007 - L 8 AL 363/06 (https://dejure.org/2007,23642)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - L 8 AL 363/06 (https://dejure.org/2007,23642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Falle einer nicht verstrichenen 24-Monats-Frist nach Ende einer früheren entsprechenden Förderung; Begriff der "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe" i.S.v. § 57 Abs. 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06
    So kam eine Mehrfachförderung beispielsweise in Betracht, wenn die erneute Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus Arbeitslosigkeit auf der Grundlage eines neuen Geschäftskonzepts erfolgen sollte (Bundestags-Drucksache 15/1515, S.81).

    Dies ergibt sich ferner aus der Gesetzesbegründung zu § 57 Abs. 4 SGB III, wonach in Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Folgen einer zuvor nicht erfolgreichen Gründung und der zweiten Chance für den Selbständigen die Beklagte nur dann zur erneuten Förderung verpflichtet sein soll, wenn ein gewisser Zeitraum seit der letzten geförderten Erwerbstätigkeit verstrichen ist (Bundestags-Drucksache 15/1515, a.a.O.).

    Nur im Einzelfall soll von dieser Frist abgesehen werden können, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Existenzgründers liegen und ihm nicht anzulasten sind (z. B. Krankheit, Unfall; BT-Drucksache 15/1515).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06
    Andernfalls verpflichtete der Herstellungsanspruch den Sozialleistungsträger zu einer gesetz- und rechtswidrigen Handlung, was unzulässig wäre (BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 § 886 Nr. 1; BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSGE 51, 89, 92 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 4100 § 102 Nr. 6).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06
    Andernfalls verpflichtete der Herstellungsanspruch den Sozialleistungsträger zu einer gesetz- und rechtswidrigen Handlung, was unzulässig wäre (BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 § 886 Nr. 1; BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSGE 51, 89, 92 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 4100 § 102 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 7 B 13/07
    Der Kläger betreibt verschiedene Rechtsstreite vor dem Sozialgericht (SG) Hannover, u.a. die Verfahren S 8 AL 1087/03, S 8 AL 1217/04, S 8 AL 149/05 und S 8 AL 363/06.

    Soweit der Kläger hinsichtlich des Verfahrens S 8 AL 363/06 vorträgt, ein Ablehnungsgrund sei gegeben, weil die Kammervorsitzende seinen Antrag vom 28. März 2007 auf Verlängerung der mit Verfügung vom 28. Februar 2007 eingeräumten Frist zur Stellungnahme im Hinblick auf den beabsichtigten Erlass eines Gerichtsbescheides nicht beantwortet habe, kann dies nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 7 B 12/07
    Der Kläger betreibt verschiedene Rechtsstreite vor dem Sozialgericht (SG) Hannover, u.a. die Verfahren S 8 AL 1087/03, S 8 AL 1217/04, S 8 AL 149/05 und S 8 AL 363/06.

    Soweit der Kläger hinsichtlich des Verfahrens S 8 AL 363/06 vorträgt, ein Ablehnungsgrund sei gegeben, weil die Kammervorsitzende seinen Antrag vom 28. März 2007 auf Verlängerung der mit Verfügung vom 28. Februar 2007 eingeräumten Frist zur Stellungnahme im Hinblick auf den beabsichtigten Erlass eines Gerichtsbescheides nicht beantwortet habe, kann dies nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 7 B 11/07
    Der Kläger betreibt verschiedene Rechtsstreite vor dem Sozialgericht (SG) Hannover, u.a. die Verfahren S 8 AL 1087/03, S 8 AL 1217/04, S 8 AL 149/05 und S 8 AL 363/06.

    Soweit der Kläger hinsichtlich des Verfahrens S 8 AL 363/06 vorträgt, ein Ablehnungsgrund sei gegeben, weil die Kammervorsitzende seinen Antrag vom 28. März 2007 auf Verlängerung der mit Verfügung vom 28. Februar 2007 eingeräumten Frist zur Stellungnahme im Hinblick auf den beabsichtigten Erlass eines Gerichtsbescheides nicht beantwortet habe, kann dies nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2007 - L 7 B 14/07
    Der Kläger betreibt verschiedene Rechtsstreite vor dem Sozialgericht (SG) Hannover, u.a. die Verfahren S 8 AL 1087/03, S 8 AL 1217/04, S 8 AL 149/05 und S 8 AL 363/06.

    Soweit der Kläger hinsichtlich des Verfahrens S 8 AL 363/06 vorträgt, ein Ablehnungsgrund sei gegeben, weil die Kammervorsitzende seinen Antrag vom 28. März 2007 auf Verlängerung der mit Verfügung vom 28. Februar 2007 eingeräumten Frist zur Stellungnahme im Hinblick auf den beabsichtigten Erlass eines Gerichtsbescheides nicht beantwortet habe, kann dies nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 6014/08

    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

    Außerhalb der Person liegende Umstände, die zur Beendigung der selbstständigen Tätigkeit geführt haben, wie z.B. mangelnde Aufträge, können die Wartefrist - schon nach dem Wortlaut des Gesetzes - nicht verkürzen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.2005, a.a.O.; Bay. LSG, Urteil vom 06.12.2007 - L 8 AL 363/06; jeweils m.w.N.).
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