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   LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18   

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https://dejure.org/2019,85926
LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18 (https://dejure.org/2019,85926)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18 (https://dejure.org/2019,85926)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2019 - L 8 SB 1065/18 (https://dejure.org/2019,85926)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18
    Insoweit ist für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - gleiches gilt für alle Feststellungsstufen des GdB - nach den allgemeinen Beschreibungen in den einleitenden Teilen der VG als Maßstab der Vergleich zu den Teilhabebeeinträchtigungen anderer Behinderungen anzustellen, für die im Tabellenteil ein Wert von 50 - oder anderer Werte - fest vorgegeben ist (BSG 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 18 = juris).

    Insoweit ist für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach den allgemeinen Beschreibungen in den einleitenden Teilen der VG als Maßstab der Vergleich zu den Teilhabebeeinträchtigungen anderer Behinderungen anzustellen, für die im Tabellenteil ein Wert von 30, 40 oder 50 fest vorgegeben ist (BSG 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 18 = juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - L 8 SB 5215/13

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Tumorendoprothese - Abschluss der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18
    Maßgeblich sind damit grds. weder Erkrankungen noch deren Schlüsselung in Diagnosemanualen an sich, sondern ob und wie stark die funktionellen Auswirkungen der tatsächlich vorhandenen bzw. ärztlich objektivierten Erkrankungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) anhand eines abstrakten Bemessungsrahmens (Senatsur-teil 26.09.2014 - L 8 SB 5215/13 - juris RdNr. 31) beeinträchtigen.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18
    Die den einzelnen Behinderungen, welche ihrerseits nicht zum sogenannten Verfügungssatz des Bescheides gehören, zugrunde gelegten GdB-Sätze erwachsen nicht in Bindungswirkung (BSG 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 - BSGE 81, 50 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2014 - L 8 SB 2497/11

    Schwerbehinderung - GdB-Feststellung - Gesamt-GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18
    Die Obergrenze des GdB von 40 ist danach erreicht bei schweren Auswirkungen in mindestens zwei Wirbelsäulenabschnitten (Senatsurteil 24.01.2014 - L 8 SB 2497/11 - juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.04.2019 - L 8 SB 1065/18
    Der Gesamt-GdB ist unter Beachtung der VersMedV einschließlich der VG in freier richterlicher Beweiswürdigung sowie aufgrund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung von Sachverständigengutachten zu bilden (BSGE 62, 209, 213; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 26 und SozR 3 3879 § 4 Nr. 5 zu den AHP).
  • SG Karlsruhe, 15.01.2020 - S 12 SB 3054/19

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze -

    Ein wesentliches Indiz sei nach ständiger Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Februar 2018- L 6 SB 4718/16; Urteil vom 08. April 2019 - L 8 SB 1065/18) der Leidensdruck, dem sich der behinderte Mensch ausgesetzt sehe.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 SB 367/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - kein Gerichtsbescheid bei Abweichung von der

    Nach dem erkennbaren Leidensdruck, welcher nach ständiger Rechtsprechung des LSG Baden - Württemberg (Urteil vom 08.04.2019, L 8 SB 1065/18) ein wesentliches Indiz darstelle, könne eine mehr als leichtgradige Störung nicht angenommen werden.
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