Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 09.03.2010 - S 9 U 828/09
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
- BSG, 22.05.2012 - B 2 U 39/12 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Jedoch ist die für den Versicherungsschutz ausschlaggebende, mit dem objektiv arbeitnehmerähnlichen Tun verbundene Handlungstendenz (BSG, Urteil vom 20.01.1987 - 2 RU 15/86 -, SozR 2200 § 589 Nr. 119) des Klägers nicht vom einem prägenden Fremdgeschäftsführungswillen getragen gewesen.Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass im Rahmen der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten während einer Probearbeit wesentlich von dem eigenwirtschaftlichen Interesse des Stellenbewerbers geprägt sind, der die Firma von seiner Eignung für die angebotene Stelle überzeugen und damit den Abschluss des Arbeitsvertrages erreichen möchte (BSG Urteil vom 20.01.1987 a.a.O.).
Ein Verstoß gegen das national geltende Gleichheitsgebot in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder gegen das Recht der freien Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG wurde demnach auch verneint (BSG Urteil vom 20.01.1987 a.a.O).
- BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R
Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R - werde verwiesen.Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R - beruft, ergeben sich hieraus bei der gegebenen Sachlage keine andere Beurteilungsansätze.
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92
Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Die Tätigkeit muss ferner ihrer Art nach üblicherweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Personen in einem Beschäftigungsverhältnis verrichtet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 25 und Nr. 60 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Die Anwendung der Vorschrift des § 2 Abs. 2 SGB VII setzt aber voraus, dass der Betreffende wie ein in einem Arbeitsverhältnis Stehender tätig wird und es sich hierbei um eine mehr oder weniger vorübergehende fremdbestimmte Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (vgl. stellvertretend BSG Urteil vom 18.03.2003 B 2 U 25/02 R-, veröffentlicht in Juris) und von wirtschaftlichem Wert oder wirtschaftlichen Nutzen ist. - BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R
Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Beschäftigung ist nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche der Sozialversicherung gilt (vgl. z.B. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 43/08
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall, Beginn des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2008 (L 17 U 43/08) und des Sozialgerichts Aachen vom 16.09.2009 (S 8 U 26/09) beträfen einen anderen Sachverhalt. - SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09
Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2008 (L 17 U 43/08) und des Sozialgerichts Aachen vom 16.09.2009 (S 8 U 26/09) beträfen einen anderen Sachverhalt. - EuGH, 15.09.2011 - C-197/10
Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
Die dem EuGH übertragene Aufgabe bei Vorabentscheidungsersuchen besteht darin, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (EuGH Urteil vom 15.09.2011 - C-197/10 -, ABl.
- LSG Hamburg, 31.01.2012 - L 3 U 21/11
Unfallversicherung, gesetzliche - Probearbeitsverhältnis
Zur Unterstützung ihres Vorbringens verweist die Beklagte auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2011 (L 8 U 2630/10), welches zu ihren Gunsten ergangen sei. - SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Arbeitsunfalls - …
Insbesondere muss nicht entschieden werden, ob trotz bzw. entgegen der zwischen ihm und der H... mit der Vereinbarung zum Einfühlungsverhältnis vom 28.03.2009 vereinbarten Unentgeltlichkeit eine zu vergütende Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrag angenommen werden muss (vgl. überzeugend zur Gefahr der Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und des Gebots einer Vergütung geleisteter Arbeit durch eine zu großzügige Zulassung unentgeltlicher "Einfühlungsverhältnisse" bzw. "Probearbeitsverhältnisse": Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C -), ob der Kläger entgegen der Bezeichnung seiner Tätigkeit als Einfühlungsverhältnis wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Hotels und/oder der H... im Sinne einer persönlichen Abhängigkeit bei Ausübung der Tätigkeit eingegliedert war, oder ob auch dann, wenn man keine Tätigkeit des Klägers im Rahmen eines faktischen befristeten Arbeitsvertrages annimmt (…vgl. ArbG Weiden, a.a.O.), eine Beschäftigung im Sinne von §§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII, 7 Absatz 1 Satz 1 SGB IV vorliegen kann (bejahend: LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - verneinend: LSG Ba-Wü, Urteil v. 16.12.2011 - L 8 U 2630/10 -).