Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 9 KR 473/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 86b Abs 2 SGG
Versorgung eines hörgeschädigten Versicherten mit einem Hörgerät durch einstweiligen Rechtsschutz
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 SGB 5
Hörgerät - einstweilige Anordnung - Rechtsschutzbedürfnis - Anordnungsanspruch (verneint) - Freiburger Sprachtest - Folgenabwägung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Versorgung eines hörgeschädigten Versicherten mit einem Hörgerät durch einstweiligen Rechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur eigenanteilsfreien mit dem Hörsystem "Siemens Pure Binax 5bx"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB V § 33
Vorläufige Versorgung mit dem Hörsystem Siemens Pure Binax 5bx - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 50 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel/Heilmittel | Hörgeräte: Kein einstweiliger Rechtsschutz bei vorläufiger Versorgung
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 04.10.2016 - S 9 KR 281/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 9 KR 473/16 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2014 - L 9 KR 323/14
Hörgeräte - keine zusprechende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 9 KR 473/16
Deshalb sind an das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs im einstweiligen Verfahren die gleichen Anforderungen zu stellen wie für einen Anspruch in einem Hauptsacheverfahren, zumal der Antragsteller bei einer stattgebenden einstweiligen Entscheidung an der Durchführung eines solchen Hauptsacheverfahrens wegen der vollen Vorwegnahme der Hauptsache kein Interesse mehr haben dürfte, so dass eine endgültige Klärung der zwischen den Beteiligten streitigen Rechtsfrage für die Antragsgegnerin nur schwer zu erlangen wäre (vgl. Beschluss des Senats vom 11. November 2014, L 9 KR 323/14 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 3 bis 5, m.w.N.).Ist ein Anspruch auf Versorgung mit dem begehrten Gerät danach derzeit nicht belegt, ergibt sich ein Anordnungsanspruch auch nicht unter dem Aspekt der Folgenabwägung (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 11. November 2014, a.a.O. Rdnr. 7).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 9 KR 60/17
Krankenversicherung - materielle Beweislast für Zweckmäßigkeit selbstgewählter …
3.) Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze steht der Antragstellerin hier im Hinblick auf die dem Senat im Beschwerdeverfahren vorgelegten neuen medizinischen Erkenntnisse im Gegensatz zu den bisher vom Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschiedenen Fällen (vgl. die Beschlüsse vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, sowie vom 21. Dezember 2016 - L 9 KR 473/16 B ER -, juris) abweichend vom Regelfall ausnahmsweise ein Anspruch auf die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel zu. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17 3.) Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze steht der Antragstellerin hier im Hinblick auf die dem Senat im Beschwerdeverfahren vorgelegten neuen medizinischen Erkenntnisse im Gegensatz zu den bisher vom Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschiedenen Fällen (vgl. die Beschlüsse vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, sowie vom 21. Dezember 2016 - L 9 KR 473/16 B ER -, juris) abweichend vom Regelfall ausnahmsweise ein Anspruch auf die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel zu.