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   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17   

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https://dejure.org/2021,55715
LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 (https://dejure.org/2021,55715)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 (https://dejure.org/2021,55715)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - L 9 R 1792/17 (https://dejure.org/2021,55715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 65 SGB 6, § 68 Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 6, § 68 Abs 1 S 3 Nr 2 SGB 6, § 68 Abs 2 SGB 6, § 68 Abs 3 SGB 6
    Anpassung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit - RWBestV 2015 - Beitragssatzgesetz 2014

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Weder die einfachgesetzlichen Bestimmungen des SGB VI noch das Grundgesetz vermitteln eine konkrete vermögenswerte Rechtsposition, gerichtet auf jährliche Anpassung einer Rente in einer bestimmten Höhe. 2. Die Verfassungswidrigkeit einer Rentenanpassung lässt sich ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 01.07.2015

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Damit ist die Klage als Anfechtungsklage gegen den eine über 2, 1 Prozent hinausgehende Rentenerhöhung ablehnenden Verwaltungsakt verbunden mit der unechten Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) gerichtet auf Festsetzung einer höheren Anpassung des aktuellen Rentenwerts zum 01.07.2015 und Zahlung höherer Rente statthaft (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R -, juris).

    Er kommt nur zum Tragen, soweit die inhaltsbestimmenden Gesetze dem Bürger ein subjektives vermögenswertes Recht zuweisen und in dieses eingegriffen wird (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R -, juris, m.w.N.).

    Da die mögliche Minus-Anpassung sicher nicht als vermögenswerte Position anzusehen ist, die Eigentumsschutz gemäß Art. 14 Abs. 1 GG genießt, kann die Anpassung durch den Verordnungsgeber insgesamt nicht als (Teil-)Recht auf höhere Rente bzw. auf Anhebung des aktuellen Rentenwerts in den Eigentumsschutz der Rente einbezogen werden (BSG, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R -, juris).

    Der Senat teilt die vom BSG im Urteil vom 20.12.2007 (B 4 RA 9/05 R, Rn. 30, juris, m.w.N.) dargelegten Bedenken gegen die Einbeziehung der Rentenanpassung in den Schutzbereich des Art. 14 GG und insbesondere die vertretene Auffassung, wonach die Rentenanpassung nur insoweit unter Eigentumsschutz steht, wie sie innerhalb der Systemgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz bereits erworbener geldwerter Rechte vor inflationsbedingten Einbußen, also dem Schutz des realen Geldwerts der Rente, dient.

    Nicht erfasst sind dagegen bloße Anspruchs- bzw. Berechnungselemente oder bloße Aussichten (BSG, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R -, Rn. 33, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Im Hinblick auf die eigentumsrechtliche Prüfung der Höhe von Rentenleistungen muss dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität erhalten bleiben, um das Rentenversicherungssystem und insbesondere dessen Finanzierung zu gewährleisten (BVerfGE 58, 81, 110; BVerfGE 116, 96, 125; BVerfGE 117, 272, 293 f).

    Die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem daher nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 110; 100, 1, 37 ff; BVerfG vom 26.07.2007, NZS 2008, 254, 255).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    In diesem Zusammenhang weist der Senat zudem darauf hin, dass in dem dem BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26.07.2007 (1 BvR 824/03) zur Entscheidung vorliegenden Fall die Nichterhöhung der Renten zum 01.07.2004 (und die Beschränkung der Rentenanpassung im Jahr 2000 auf einen Inflationsausgleich) auf einem spezialgesetzlichen Außerkraftsetzen der Vorschriften zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts beruhte, nach denen sich eine (umfangreichere) Rentenerhöhung ergeben hätte.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem daher nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 110; 100, 1, 37 ff; BVerfG vom 26.07.2007, NZS 2008, 254, 255).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Die Rentenanpassungsmitteilungen enthalten selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte, nämlich die wertmäßigen Fortschreibungen eines bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors (BSG, Urteile vom 23.03.1999, a. a. O., vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R -, vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -, juris).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Die Rentenanpassungsmitteilungen enthalten selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte, nämlich die wertmäßigen Fortschreibungen eines bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors (BSG, Urteile vom 23.03.1999, a. a. O., vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R -, vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -, juris).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Im Hinblick auf die eigentumsrechtliche Prüfung der Höhe von Rentenleistungen muss dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität erhalten bleiben, um das Rentenversicherungssystem und insbesondere dessen Finanzierung zu gewährleisten (BVerfGE 58, 81, 110; BVerfGE 116, 96, 125; BVerfGE 117, 272, 293 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 R 871/18
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Nachfolgende Rentenanpassungsmitteilungen entscheiden wiederum lediglich über den Grad der Anpassung, weswegen die Rentenanpassung zum 01.07.2015 ab diesem Zeitpunkt auch nicht abgeändert oder ersetzt wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.07.2018 - L 9 R 871/18 - unter Aufgabe der noch mit Urteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 - vertretenen Auffassung).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Zu berücksichtigen ist auch, dass seit jeher für die Sozialversicherung im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kennzeichnend ist, dass das Prinzip des versicherungsrechtlichen Risikoausgleichs sozial modifiziert und mit Elementen der öffentlichen Fürsorge verbunden wird (BVerfG, Beschluss vom 18.07.2005 - 2 BvF 2/01 -, BVerfGE 113, 167-273, Rn. 85).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
    Die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem daher nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 110; 100, 1, 37 ff; BVerfG vom 26.07.2007, NZS 2008, 254, 255).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - im Laufe eines Verfahrens

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 R 1353/22

    Regelungsgehalt einer Mitteilung über die Anpassung einer Rente aus der

    Rentenanpassungsmitteilungen enthalten daher nur eine Regelung zur wertmäßigen Fortschreibung des bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors einer der Berechnungsgrößen und stellen damit einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R und vom 31.07.2002 - B 5 RA 120/00 R - und Senatsurteil vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 -, jeweils Juris).
  • LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20

    Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost)

    Denn Rentenanpassungsmitteilungen enthalten selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte, nämlich die wertmäßigen Fortschreibungen eines bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors (BSG, Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R  - und vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 R 356/22
    Der Regelungsgehalt einer Rentenanpassungsmitteilung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R - und  vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R), dem der erkennende Senat  (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 - und 30.01.2018 - L 9 R 843/16 - s. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.11.2016 - L 5 R 84/16 -) und die herrschende Meinung in der Literatur folgt (vgl. u. a. Körner, in: Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, Loseblatt, Stand September 2021, § 68 SGB VI, Rdnrn 5 - 9 m. w. N.) auf die Umsetzung der jährlich vorzunehmenden Rentenanpassung durch Aktualisierung des Rentenwertes beschränkt.
  • SG Marburg, 11.04.2023 - S 4 R 110/22
    Rentenanpassungsmitteilungen enthalten daher nur eine Regelung zur wertmäßigen Fortschreibung des bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors einer der Berechnungsgrößen und stellen damit einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urt. v. 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R = SozR 4-2600 § 260 Nr. 1; v. 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R, juris Rn. 13 f.; v. 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R = SozR 3-1300 § 31 Nr. 13; LSG Hessen, Urt. v. 06.07.2018 - L 5 R 86/17, juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2021 - L 9 R 1792/17, juris Rn. 21).
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