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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20   

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https://dejure.org/2022,33359
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20 (https://dejure.org/2022,33359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.2022 - L 9 SO 403/20 (https://dejure.org/2022,33359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2022 - L 9 SO 403/20 (https://dejure.org/2022,33359)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Zur Berechnung dieser Bedarfe sind die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, deren Angemessenheit und ihre Verteilung auf die in der Wohnung lebenden Personen zu ermitteln sowie ggfs. weitere mögliche Einwände zu prüfen (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R).

    Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sind nach gefestigter Rechtsprechung des BSG im Regelfall allerdings unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen, wenn Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen nutzen (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R).

    Eine weitere Ausnahme vom Kopfteilprinzip ist anerkannt bei einem über das normale Maß hinausgehenden Bedarf einer der in der Wohnung lebenden Person wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit (BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R).

  • LSG Sachsen, 09.02.2017 - L 3 AS 432/14

    Abweichung vom Kopfteilprinzip; Arbeitslosengeld II; Leistungsversagung nach § 66

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Vom Kopfteilprinzip sei abzuweichen, wenn eine Person keine Leistungen erhalte und die Kosten dementsprechend von den anderen Bewohnern vollständig getragen werden müssten (Bezugnahme auf LSG Sachsen Urteil vom 09.02.2017 - L 3 AS 432/14).

    Eine Abweichung hiervon dahingehend, dass eine die Unterkunft nutzende Person unberücksichtigt bleibt, ist nur für Fälle gerechtfertigt, in denen ansonsten eine Bedarfsunterdeckung droht, zB weil ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 SGB II wegen einer Sanktion keine Leistungen erhält und auch nicht über Einkommen oder Vermögen verfügt, um seinen Anteil zu decken (BSG Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.03.2017 - L 12 AS 664/15; ablehnend für einen Versagungsbescheid gegenüber einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft BSG Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R unter Aufhebung des Urteils des LSG Sachsen vom 09.02.2017 - L 3 AS 432/14, auf das die Klägerin zu Begründung ihres Anspruchs Bezug genommen hat).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG steht der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen bei einer rechtswidrigen Ablehnung eine zwischenzeitliche Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter nicht entgegen (BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 11/16 R mwN; für Eingliederungshilfeleistungen BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).
  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Eine Abweichung hiervon dahingehend, dass eine die Unterkunft nutzende Person unberücksichtigt bleibt, ist nur für Fälle gerechtfertigt, in denen ansonsten eine Bedarfsunterdeckung droht, zB weil ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 SGB II wegen einer Sanktion keine Leistungen erhält und auch nicht über Einkommen oder Vermögen verfügt, um seinen Anteil zu decken (BSG Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.03.2017 - L 12 AS 664/15; ablehnend für einen Versagungsbescheid gegenüber einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft BSG Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R unter Aufhebung des Urteils des LSG Sachsen vom 09.02.2017 - L 3 AS 432/14, auf das die Klägerin zu Begründung ihres Anspruchs Bezug genommen hat).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Eine Abweichung hiervon dahingehend, dass eine die Unterkunft nutzende Person unberücksichtigt bleibt, ist nur für Fälle gerechtfertigt, in denen ansonsten eine Bedarfsunterdeckung droht, zB weil ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 SGB II wegen einer Sanktion keine Leistungen erhält und auch nicht über Einkommen oder Vermögen verfügt, um seinen Anteil zu decken (BSG Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.03.2017 - L 12 AS 664/15; ablehnend für einen Versagungsbescheid gegenüber einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft BSG Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R unter Aufhebung des Urteils des LSG Sachsen vom 09.02.2017 - L 3 AS 432/14, auf das die Klägerin zu Begründung ihres Anspruchs Bezug genommen hat).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Die grundsätzliche Vorgehensweise der Beklagten (qualifizierte Mietspiegel als Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten) ist von der Rechtsprechung bestätigt worden (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 35/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Verfügt die weitere Person, für die Leistungen für die Unterkunft nicht erbracht werden, hingegen über Einkommen oder Vermögen, aus dem sie ihren rechnerischen Anteil - oder ggfs. Teile davon - bestreiten kann, ist eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bzw. einer Quotierung nicht geboten, denn es ist nicht Aufgabe der Grundsicherung, wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten ein kostenfreies Wohnen zu ermöglichen (BSG Urteil vom 27.01.2021 - B 14 AS 35/19 R).
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 11/16 R

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG steht der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen bei einer rechtswidrigen Ablehnung eine zwischenzeitliche Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter nicht entgegen (BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 11/16 R mwN; für Eingliederungshilfeleistungen BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - L 12 AS 664/15

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Sanktion eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Eine Abweichung hiervon dahingehend, dass eine die Unterkunft nutzende Person unberücksichtigt bleibt, ist nur für Fälle gerechtfertigt, in denen ansonsten eine Bedarfsunterdeckung droht, zB weil ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 SGB II wegen einer Sanktion keine Leistungen erhält und auch nicht über Einkommen oder Vermögen verfügt, um seinen Anteil zu decken (BSG Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.03.2017 - L 12 AS 664/15; ablehnend für einen Versagungsbescheid gegenüber einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft BSG Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R unter Aufhebung des Urteils des LSG Sachsen vom 09.02.2017 - L 3 AS 432/14, auf das die Klägerin zu Begründung ihres Anspruchs Bezug genommen hat).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 403/20
    Bei einer Schätzung entscheidet das Gericht zwar wie bei einer sonstigen Tatsachenfeststellung nach freier Überzeugung; es hat alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, seine Schätzung ist aber rechtsfehlerhaft, wenn es die Schätzungsgrundlagen nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt hat, oder wenn die Schätzung selbst auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R mwN).
  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 39/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietwohnung - Kosten für einen

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 13 AS 59/16

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 9 SO 281/21

    Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII Angemessenheit der Leistungen für

    Dies setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls tatsächliche Aufwendungen eindeutig dem zB wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit spezifischen Unterkunftsbedarf eines bestimmten Bewohners zugeordnet werden können (Urteil des Senates vom 08.09.2022 - L 9 SO 403/20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Mai 2018 - L 13 AS 59/16).
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