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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 9 SO 419/16 ER KL   

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https://dejure.org/2017,330
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 9 SO 419/16 ER KL (https://dejure.org/2017,330)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.01.2017 - L 9 SO 419/16 ER KL (https://dejure.org/2017,330)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - L 9 SO 419/16 ER KL (https://dejure.org/2017,330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beschlusses einer Schiedsstelle; Pflegeversicherung; Ermessensentscheidung aufgrund Interessenabwägung; Richtiger Antragsgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beschlusses einer Schiedsstelle; Pflegeversicherung; Ermessensentscheidung aufgrund Interessenabwägung; Richtiger Antragsgegner

  • rechtsportal.de

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beschlusses einer Schiedsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 9 SO 419/16
    Bei dem Beschluss der Schiedsstelle handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt, den die Schiedsstelle als Behörde im Sinne des § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) erlassen hat, die Anfechtungsklage ist daher die zutreffende Klageart in der Hauptsache (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dabei liegt hier die sozialhilferechtliche Besonderheit vor, dass die Klage gemäß § 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII - und analog dieser Vorschrift auch der Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung - gegen den anderen Beteiligten und nicht gegen die Schiedsstelle zu richten ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R -, juris Rn. 12).

    Die Schiedsstelle kann auch nicht auf Erlass eines anderen Schiedsspruches verpflichtet werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R -, juris Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2016 - L 8 SO 98/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - L 9 SO 419/16
    Die Antragsgegnerin erhob am 29.03.2016 gegen den ihr am 04.03.2016 zugestellten Beschluss Klage beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 8 SO 98/16 KL).
  • VGH Hessen, 22.09.2020 - 10 B 1978/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80a VwGO

    Die von dem hiesigen Antragsgegner erhobene Klage hat mangels anderweitiger Regelung gem. § 80 Abs. 1 Satz 1, 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Januar 2017 - L 9 SO 419/16 ER KL -, juris, zu einem Beschluss der Schiedsstelle nach § 77 Abs. 2 SGB XII), so dass die in dem Schiedsstellenbeschluss enthaltene Begünstigung der Antragstellerin hierdurch "gehemmt" ist.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich angeordnete aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage die Regel ist und damit die Anordnung der sofortigen Vollziehung die Ausnahme (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Januar 2017, a.a.O., Rn. 25).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2024 - L 8 SO 59/23

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)

    Bei dem üblichen Verfahrensablauf, d.h. nach einer bereits ergangenen Entscheidung der Schiedsstelle, gelangt die überwiegende Meinung auf der Grundlage der maßgebenden Interessenlage der Beteiligten im einstweiligen Rechtsschutz zur Anwendung von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (vgl. z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Januar 2017 - L 9 SO 419/16 ER KL -, juris, RdNr. 20).
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