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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25085
LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,25085)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,25085)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,25085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 SGB 4, § 17 SGB 4, § 1 ArEV vom 12.12.1989, § 256a Abs 2 SGB 6, § 44 Abs 1 SGB 10
    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - Berücksichtigung von Bekleidungs- und Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt - Ermessen des Versorgungsträgers zur Korrektur eines Feststellungsbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Ermessensreduzierung auf Null; Feststellungsbescheid; Korrektur; Reinigungszuschuss; Deutsche Volkspolizei der DDR; Bekleidungsgeld; Verpflegungsgeld; Feststellungsbescheid; Arbeitsentgelt; Ermessen; ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 640
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2013 ist hinsichtlich des beim BSG anhängigen Revisionsverfahrens B 5 RS 1/13 das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.

    Der Überführungsbescheid vom 29. Dezember 2003 regelt nicht unmittelbar Ansprüche auf nachträglich zu erbringende Sozialleistungen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (12)).

    Diese Mitteilung hat u.a. "das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" zu enthalten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (13)).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Darunter fällt nicht nur der nach dem Recht der DDR renten- bzw. versorgungsrelevante Verdienst.

    Die Entscheidung, den teilweise rechtswidrigen Feststellungsbescheid vom 29. Dezember 2003 auch mit Wirkung für die Zeit vor Bekanntgabe des Bescheids vom 18. November 2009 aufzuheben, steht nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X grundsätzlich im Ermessen des Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R (17)).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2016 - L 3 RS 11/15

    Rentenüberführung - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Die zum Stichtag maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des BMF stehen auch im Einklang mit den steuergesetzlichen Regelungen: Insbesondere fällt das Verpflegungsgeld nicht unter § 3 Nr. 4c EStG (Verpflegungs- und Beköstigungszuschüsse während Einsätzen außerhalb des üblichen Dienstortes), oder unter § 3 Nr. 12, 13 oder 16 EStG (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016, L 16 R 649/14 (24), LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15).

    Insoweit folgt der Senat in vollem Umfang dem Urteil des 3. Senat des Landessozialgerichts vom 13. Oktober 2016 (L 3 RS 11/15, (33 f.)).

    Eine derartige Verdichtung des Ermessens zu Gunsten der Klägerin liegt nur dann vor, wenn ihre individuellen Belange, die in die Ermessensausübung einzustellen sind, das Interesse an der Rechtssicherheit deutlich überwiegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2016, L 33 R 182/15 WA (153); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 (33)).

    Ein solches überwiegendes Interesse der Klägerin erkennt der Senat bereits für den Zeitraum vor Stellung des Überprüfungsantrags am 26. August 2009 (anders: u.a. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 (33)).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Sie hat sich auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) und des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) bezogen.

    Das von der Klägerin in Anspruch genommene Urteil des BSG vom 23. August 2007 (a.a.O.) betreffe die Anerkennung von Jahresendprämien auf dem Gebiet der Zusatzversorgung und habe keine Auswirkung auf den vorliegenden Fall.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Darunter fällt nicht nur der nach dem Recht der DDR renten- bzw. versorgungsrelevante Verdienst.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Auf den Hinweis zur Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Angehörigen der Zollverwaltung der DDR (Urteil vom 19. November 2015, L 1 RS 33/12) hat der Beklagte weiter ausgeführt: die Zahlungen von Verpflegungsgeld bei Zoll und Polizei hätten keine unterschiedlichen Zielrichtungen gehabt.

    Das gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen (Lohnsteuerfreiheit bejaht: Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 2015, L 1 RS 33/12 zu Reini-gungszuschüssen für Bedienstete des Zolls).

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Darunter fällt nicht nur der nach dem Recht der DDR renten- bzw. versorgungsrelevante Verdienst.

    Ein synallagmatisches Verhältnis von Arbeit und Entgelt ist zwar im Einzelfall hinreichend, nicht aber stets notwendig (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015,B 5 RS 9/14 (13)).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Entscheidend ist somit, ob durch den mit der Unentgeltlichkeit verbundenen Vorteil die Arbeitsleistung zusätzlich abgegolten werden soll oder ob es sich um eine von der Arbeitsleistung losgelöste betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers handelt (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21. Januar 2010, VI R 51/08 (12 f.)).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Mit dem Bekleidungsgeld wurde jedoch nicht etwa der Zweck verfolgt, die Polizeibehörden nach außen durch einheitliche Kleidung zu repräsentieren (so etwa für den Fall einer während der Arbeitszeit zu tragenden einheitlichen bürgerlichen Kleidung: BFH, Urteil vom 22. Juni 2006, VI R 21/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - L 16 R 649/14

    Verpflegungsgeld - Deutsche Volkspolizei - DVP - Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Die zum Stichtag maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des BMF stehen auch im Einklang mit den steuergesetzlichen Regelungen: Insbesondere fällt das Verpflegungsgeld nicht unter § 3 Nr. 4c EStG (Verpflegungs- und Beköstigungszuschüsse während Einsätzen außerhalb des üblichen Dienstortes), oder unter § 3 Nr. 12, 13 oder 16 EStG (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016, L 16 R 649/14 (24), LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 182/15

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Eine derartige Verdichtung des Ermessens zu Gunsten der Klägerin liegt nur dann vor, wenn ihre individuellen Belange, die in die Ermessensausübung einzustellen sind, das Interesse an der Rechtssicherheit deutlich überwiegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2016, L 33 R 182/15 WA (153); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 (33)).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
    Hierzu gehört neben der Feststellung der Zahlungsmodalitäten im Einzelnen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Mai 2014, B 12 R 18/11 R) auch die Feststellung und exakte zeitliche Zuordnung desjenigen DDR-Rechts, aus dem sich der Sinn der in Frage stehenden Zahlungen ergibt.
  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2008 - L 1 RA 243/05

    Aufnahme eines Verfahrens nach dem Tod des Ehemannes iRd Sonderrechtsnachfolge

  • LSG Sachsen, 18.06.2019 - L 5 RS 503/17

    Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung

    Soweit in der bisherigen landessozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verpflegungsgeld, das an Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlt wurde, hinsichtlich des Zahlungszwecks des Verpflegungsgeldes stets hervorgehoben wurde, dieses sei "zur Verbesserung des Einkommens der Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" eingeführt worden (so ausdrücklich ebenfalls an die Präambel des "Beschluss[es] über die Einführung von Wohnungs- und Verpflegungsgeld für die Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" vom 21. April 1960 = Geheime Regierungssache GRS-Nr. 148/60 anknüpfend: LSG Berlin./Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016 - L 16 R 649/14 - JURIS-Dokument, RdNr. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 3 RS 11/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. April 2017 - L 1 RS 3/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 42; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 226/15 ZVW - nicht veröffentlicht; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 232/15 ZVW - nicht veröffentlicht; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 313/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 31-32; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 158/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 35-36), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BSG, 23.01.2019 - B 5 RS 12/18 B

    Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt nach dem AAÜG

    Im Urteil vom 27.4.2017 (L 1 RS 3/15) habe das LSG Sachsen-Anhalt auch das Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt angesehen.
  • LSG Sachsen, 18.06.2019 - L 5 RS 510/17

    Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung

    Soweit in der bisherigen landessozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verpflegungsgeld, das an Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlt wurde, hinsichtlich des Zahlungszwecks des Verpflegungsgeldes stets hervorgehoben wurde, dieses sei "zur Verbesserung des Einkommens der Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" eingeführt worden (so ausdrücklich ebenfalls an die Präambel des "Beschluss[es] über die Einführung von Wohnungs- und Verpflegungsgeld für die Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" vom 21. April 1960 = Geheime Regierungssache GRS-Nr. 148/60 anknüpfend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016 - L 16 R 649/14 - JURIS-Dokument, RdNr. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 3 RS 11/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. April 2017 - L 1 RS 3/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 42; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 226/15 ZVW - nicht veröffentlicht; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 232/15 ZVW - nicht veröffentlicht; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 313/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 31-32; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 158/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 35-36), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • LSG Sachsen, 18.06.2019 - L 5 RS 513/17

    Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung

    Soweit in der bisherigen landessozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verpflegungsgeld, das an Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlt wurde, hinsichtlich des Zahlungszwecks des Verpflegungsgeldes stets hervorgehoben wurde, dieses sei "zur Verbesserung des Einkommens der Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" eingeführt worden (so ausdrücklich ebenfalls an die Präambel des "Beschluss[es] über die Einführung von Wohnungs- und Verpflegungsgeld für die Angehörigen der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern" vom 21. April 1960 = Geheime Regierungssache GRS-Nr. 148/60 anknüpfend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016 - L 16 R 649/14 - JURIS-Dokument, RdNr. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 3 RS 11/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. April 2017 - L 1 RS 3/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 42; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 226/15 ZVW - nicht veröffentlicht; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - L 4 RS 232/15 ZVW - nicht veröffentlicht; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 313/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 31-32; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2019 - L 7 R 158/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 35-36), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - L 3 RS 9/16

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Bei Angehörigen der Deutschen Volkspolizei stand mithin nicht die Vollverpflegung an sich im Mittelpunkt der Regelungen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 13. Oktober 2016 - L 3 RS 11/15 -, juris, Rdnr. 33 f. und vom 27. April 2017 - L 1 RS 3/15 -, juris, Rndr. 42).
  • SG Halle, 14.03.2019 - S 4 R 293/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbearbeitung von Anträgen

    Mit dem am 29.08.2017 bei dem Beklagten eingegangenen Antrag vom 24.08.2017 beantragte er die Überprüfung dieses Entgeltbescheides unter Berufung auf das Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 27.04.2017 (L 1 RS 3/15) im Hinblick auf die Feststellung zusätzlicher Entgelte (Verpflegungsgeld) und erklärte sich damit einverstanden, dass sein Antrag bis zum Inkrafttreten eines notwendigen Erlasses ruhen solle.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42340
LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2016,42340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.09.2016 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2016,42340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. September 2016 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2016,42340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Keine Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Keine Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR bei ständigem Aufenthalt im Bundesgebiet bereits am 9.5.1989

  • rechtsportal.de

    Keine Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR bei ständigem Aufenthalt im Bundesgebiet bereits am 9.5.1989

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Gesetzgebung und Rechtsprechung durften ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich an der zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundenen Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR anknüpfen und waren nicht etwa gehalten, sich hieraus ergebende Ungleichheiten zulasten der heutigen Steuer- und Beitragszahler zu kompensieren (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az. B 5 RS 5/09 R; BSG, Urteil vom 8. Juni 2004, Az. B 4 RA 56/03 R, beide Entscheidungen in juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Erforderlich ist, dass der Betreffende berechtigt war, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, er die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und dies in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens oder in einer gleichgestellten Einrichtung erfolgt ist (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az. B 4 RA 3/02 R, B 5 RS 2708 R).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 5/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Gesetzgebung und Rechtsprechung durften ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich an der zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundenen Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR anknüpfen und waren nicht etwa gehalten, sich hieraus ergebende Ungleichheiten zulasten der heutigen Steuer- und Beitragszahler zu kompensieren (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az. B 5 RS 5/09 R; BSG, Urteil vom 8. Juni 2004, Az. B 4 RA 56/03 R, beide Entscheidungen in juris).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 3/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Bei der Feststellung, ob am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausgeübt worden ist, ist auf das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des DDR- Rechts abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, Az. B 4 RA 3/05 R, in juris).
  • BSG, 19.10.2006 - B 4 RA 238/05 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Ob das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B, in juris Rn. 7; vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, in juris), kann dahinstehen.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Ob das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B, in juris Rn. 7; vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, in juris), kann dahinstehen.
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 120/07 B
    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Ob das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B, in juris Rn. 7; vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, in juris), kann dahinstehen.
  • BSG, 25.04.2008 - B 4 RS 25/08 B
    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15
    Ob das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B, in juris Rn. 7; vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, in juris), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15   

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https://dejure.org/2017,65392
LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,65392)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.07.2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,65392)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - L 1 RS 3/15 (https://dejure.org/2017,65392)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2016 - L 3 RS 11/15

    Rentenüberführung - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Es liegt auch kein ausnahmsweiser Ausschluss vor, denn die Leistungen wären am 1. August 1991 steuerpflichtig nach dem EStG gewesen, und sie wurden nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Dienstherrn gezahlt (ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 ).

    Das Ermessen des Versorgungsträgers zur Korrektur eines Feststellungsbescheids im Rahmen von § 44 SGB X ist auch für den Zeitraum vor dem Antrag nach § 44 SGB X regelmäßig auf Null reduziert (aA: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 ).

    Die zum Stichtag maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des BMF stehen auch im Einklang mit den steuergesetzlichen Regelungen: Insbesondere fällt das Verpflegungsgeld nicht unter § 3 Nr. 4c EStG (Verpflegungs- und Beköstigungszuschüsse während Einsätzen außerhalb des üblichen Dienstortes), oder unter § 3 Nr. 12, 13 oder 16 EStG (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016, L 16 R 649/14 (24), LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 ).

    Insoweit folgt der Senat in vollem Umfang dem Urteil des 3. Senat des Landessozialgerichts vom 13. Oktober 2016 (L 3 RS 11/15 , (33 f.)).

    Eine derartige Verdichtung des Ermessens zu Gunsten der Klägerin liegt nur dann vor, wenn ihre individuellen Belange, die in die Ermessensausübung einzustellen sind, das Interesse an der Rechtssicherheit deutlich überwiegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2016, L 33 R 182/15 WA (153); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 (33)).

    Ein solches überwiegendes Interesse der Klägerin erkennt der Senat bereits für den Zeitraum vor Stellung des Überprüfungsantrags am 26. August 2009 (anders: u.a. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 (33)).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2013 ist hinsichtlich des beim BSG anhängigen Revisionsverfahrens B 5 RS 1/13 das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.

    Der Überführungsbescheid vom 29. Dezember 2003 regelt nicht unmittelbar Ansprüche auf nachträglich zu erbringende Sozialleistungen ( BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (12)).

    Diese Mitteilung hat u.a. "das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" zu enthalten ( BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (13)).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV .

    Die Entscheidung, den teilweise rechtswidrigen Feststellungsbescheid vom 29. Dezember 2003 auch mit Wirkung für die Zeit vor Bekanntgabe des Bescheids vom 18. November 2009 aufzuheben, steht nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X grundsätzlich im Ermessen des Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R (17)).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Sie hat sich auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) und des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) bezogen.

    Das von der Klägerin in Anspruch genommene Urteil des BSG vom 23. August 2007 (a.a.O.) betreffe die Anerkennung von Jahresendprämien auf dem Gebiet der Zusatzversorgung und habe keine Auswirkung auf den vorliegenden Fall.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV .

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV .

    Ein synallagmatisches Verhältnis von Arbeit und Entgelt ist zwar im Einzelfall hinreichend, nicht aber stets notwendig (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015,B 5 RS 9/14 (13)).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Auf den Hinweis zur Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Angehörigen der Zollverwaltung der DDR ( Urteil vom 19. November 2015, L 1 RS 33/12 ) hat der Beklagte weiter ausgeführt: die Zahlungen von Verpflegungsgeld bei Zoll und Polizei hätten keine unterschiedlichen Zielrichtungen gehabt.

    Das gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen (Lohnsteuerfreiheit bejaht: Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 2015, L 1 RS 33/12 zu Reinigungszuschüssen für Bedienstete des Zolls).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Entscheidend ist somit, ob durch den mit der Unentgeltlichkeit verbundenen Vorteil die Arbeitsleistung zusätzlich abgegolten werden soll oder ob es sich um eine von der Arbeitsleistung losgelöste betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers handelt ( Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21. Januar 2010, VI R 51/08 (12 f.)).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Hierzu gehört neben der Feststellung der Zahlungsmodalitäten im Einzelnen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Mai 2014, B 12 R 18/11 R ) auch die Feststellung und exakte zeitliche Zuordnung desjenigen DDR-Rechts, aus dem sich der Sinn der in Frage stehenden Zahlungen ergibt.
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Mit dem Bekleidungsgeld wurde jedoch nicht etwa der Zweck verfolgt, die Polizeibehörden nach außen durch einheitliche Kleidung zu repräsentieren (so etwa für den Fall einer während der Arbeitszeit zu tragenden einheitlichen bürgerlichen Kleidung: BFH, Urteil vom 22. Juni 2006, VI R 21/05 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - L 16 R 649/14

    Verpflegungsgeld - Deutsche Volkspolizei - DVP - Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Die zum Stichtag maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des BMF stehen auch im Einklang mit den steuergesetzlichen Regelungen: Insbesondere fällt das Verpflegungsgeld nicht unter § 3 Nr. 4c EStG (Verpflegungs- und Beköstigungszuschüsse während Einsätzen außerhalb des üblichen Dienstortes), oder unter § 3 Nr. 12, 13 oder 16 EStG (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2016, L 16 R 649/14 (24), LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2016, L 3 RS 11/15 ).
  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (24 ff.); Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 1/13 R (15,16); Urteil vom 23. Juli 2015, B 5 RS 9/14 R (13,14); Urteil vom 29. Oktober 2015, B 5 RS 7/14 R (18 f.)) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 182/15

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2008 - L 1 RA 243/05

    Aufnahme eines Verfahrens nach dem Tod des Ehemannes iRd Sonderrechtsnachfolge

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