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   LSG Bayern, 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15083
LSG Bayern, 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER (https://dejure.org/2013,15083)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER (https://dejure.org/2013,15083)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - L 11 AS 306/13 B ER (https://dejure.org/2013,15083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Die Annahme einer zweiten wiederholten Pflichtenverletzung kommt nur dann in Betracht, wenn zuvor ein erster wiederholter Pflichtenverstoß nicht nur begangen, sondern auch festgestellt worden ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 11 AS 306/13
    Für die Rechtslage bis 31.03.2011 wurde eine solche Aufhebung einer zuvor erfolgten Leistungsbewilligung für notwendig angesehen (vgl BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - juris = SozR 4-4200 § 31 Nr. 3), weil andernfalls weiterhin ein Zahlungsanspruch aus der ursprüngliche Leistungsbewilligung bestanden hätte.

    Hieraus könnte eventuell abgeleitet werden, dass es ohnehin keiner gesonderten, ausdrücklichen Aufhebung vorangegangener Bewilligungsbescheide mehr bedarf und bereits der die Sanktion feststellende Bescheid, der sich neben dem Zeitraum auch auf den Umfang der Minderung bezieht, eine Aufhebungsentscheidung im Sinne des § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) treffen könnte, der ursprünglich bewilligte Leistungsbetrag werde mit Wirkung des nachfolgenden Kalendermonats wegen des Eintritts einer Sanktion iSd des § 31 SGB II modifiziert (vgl. Berlit in: LPK-SGB 11, 4. Aufl, § 31b Rn 2 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 17.12.2009 aaO).

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
    Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2013 - L 11 AS 306/13
    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Belasteten feststellbar ist (vgl Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - L 11 B 948/08 AS ER).
  • LSG Bayern, 28.08.2014 - L 11 AS 556/14

    Anfechtungsklage gegen einen Minderungsbescheid

    Dies ist aber auch dann der Fall, wenn man der Auffassung des Senats folgt, dass zusätzlich eine (teilweise) Aufhebung der Leistungsbewilligung erfolgen muss (vgl. u.a. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER - Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 31b RdNr. 5 ff sowie Fachliche Weisungen der BA zu §§ 31, 31a, 31b SGB II in der Fassung vom 22.04.2014, Randzeichen 31.28), denn auch dann führt dieser reine Feststellungsbescheid zu einer Geldleistung (vgl. Leitherer aaO. RdNr. 10a).

    Das SG weicht auch nicht von der oben genannten Rechtssprechung des Senats ab (vgl. ua. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER), denn die Klägerin hat lediglich eine reine Anfechtungsklage erhoben.

  • LSG Bayern, 06.06.2014 - L 11 AS 322/14

    Keine Zulassung der Berufung, wenn streitgegenständlich allein eine reine

    Dies ist aber auch dann der Fall, wenn man der Auffassung des Senats folgt, dass zusätzlich eine (teilweise) Aufhebung der Leistungsbewilligung erfolgen muss (vgl. u.a. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER - Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB 11, 3. Aufl. § 31 b RdNr. 5 ff. sowie Fachliche Weisungen der BA zu §§ 31, 31a, 31 b SGB II in der Fassung vom 22.04.2014, Rz. 31.28), denn auch dann führt dieser reine Feststellungsbescheid letztlich zu einer Geldleistung (vgl Leitherer a.a.O. Rdnr. 10a).

    Das SG weicht auch nicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung des Senats ab (vgl. u.a. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER), denn die Klägerin hat lediglich eine reine Anfechtungsklage erhoben.

  • SG München, 31.05.2017 - S 40 AS 1142/17

    Umdeutung einer zweiten in eine erste Sanktion

    Zur Überzeugung des Gerichts muss also ein wirksamer Sanktionsbescheid bereits vor der Pflichtverletzung, hier vor Beginn des sanktionierten Zeitraums (01.02.2017), vorgelegen haben (ebenso BaylSG Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER juris Rn. 15; Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 31a Rn. 16 und 21; Berlit in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 31a Rn. 16).
  • LSG Bayern, 10.02.2015 - L 11 AS 59/15

    Meldepflicht

    Dies ist gerade aber auch dann der Fall, wenn man der Auffassung des Senats folgt, das zusätzlich eine (teilweise) Aufhebung der Leistungsbewilligung erfolgen muss (vgl. u.a. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 BE R-, Beschluss vom 28.08.2014 - L 11 AS 546/14 NZB - Knickrehm/Hahn a.a.O. § 31 b Rdnr. 5 ff. sowie fachliche Weisungen der BA zu §§ 31, 31 a, 31 b SGB II in der Fassung vom 22.04.2014, Rz. 31.28), denn auch dann führt dieser Feststellungsbescheid zu einer Geldleistung (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 144 Rdnr. 10 a).
  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 11 AS 862/14

    Keine Zulassung der Berufung

    Dies ist gerade aber auch dann der Fall, wenn man der Auffassung des Senats folgt, dass zusätzlich eine (teilweise) Aufhebung der Leistungsbewilligung erfolgen muss (vgl. u.a. Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER -, Beschluss vom 28.08.2014 - L 11 AS 556/14 NZB; Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 31 b Rdnr. 5 ff sowie Fachliche Weisungen der BA zu §§ 31, 31 a, 31 b SGB II in der Fassung vom 22.04.2014, Rz. 31.28), denn auch dann führt dieser Feststellungsbescheid zu einer Geldleistung (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 144 Rdnr. 10 a).
  • LSG Bayern, 27.10.2015 - L 11 AS 561/15

    Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen.

    Dies ist nämlich auch dann der Fall, wenn man der Auffassung des Senats folgt, dass zusätzlich zu der Feststellung des Eintritts der Minderung eine (teilweise) Aufhebung der Leistungsbewilligung erfolgen muss (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER -, Beschluss vom 28.08.2014 - L 11 AS 546/14 NZB - Knickrehm/Hahn, SGB 11, 3.Aufl., § 31 b Rdnr. 5ff. sowie fachliche Weisungen der BA zu §§ 31, 31 a, 31 b SGB II i.d.F. vom 22.04.2014, Rz. 31.28; BSG, Urteil vom 29.04.2015 aaO), denn auch dann führt dieser Feststellungsbescheid letztendlich zu einer (Änderung der) Geldleistung (vgl. Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 144 Rdnr. 10 a), wenn auch hierzu ein (teilweiser) Aufhebungsbescheid bei bereits erfolgter Leistungsbewilligung erforderlich ist.
  • SG Potsdam, 26.11.2013 - S 40 AS 1588/12

    Minderung des Auszahlungsanspruchs bei Pflichtverletzung des Leistungsempfängers

    Auch hieraus wird deutlich, dass es dem Gesetzgeber vorliegend um eine Klarstellung und nicht um eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelungen ging (vgl. so auch: Bayerisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - L 11 AS 306/13 B ER -, zitiert nach Juris).
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