Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
| Unterabschnitt 5 - Leistungsminderungen (§§ 31 - 32) |
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
| 1. | die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, | |
| 2. | sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern, | |
| 3. | eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, einen Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. |
2Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
| 1. | sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen, | |
| 2. | sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen, | |
| 3. | ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder | |
| 4. | sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen. |
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 01.08.2016 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | 26.07.2016 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
| 01.01.2011 | Haushaltsbegleitgesetz 2011 | 09.12.2010 | |
| 01.01.2011 | Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) | 24.10.2010 | |
| 01.10.2007 | Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive | 10.10.2007 | |
| 01.01.2007 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 | |
| 01.08.2006 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 |
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Rechtsprechung zu § 31 SGB II
2.246 Entscheidungen zu § 31 SGB II in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld ...
- SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II - ...
- SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14
BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen
- BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15
- LSG Sachsen, 29.06.2026 - L 3 AS 139/25
- SG Gießen, 28.11.2017 - S 22 AS 734/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.10.2024 - L 4 AS 24/23
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - ...
- SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 5 AS 623/18
Sanktionen bei Eintritt; Sperrzeit nach dem SGB 3; verspätete ...
- LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 31 SGB II
| 26.11.2019 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 31a in Verbindung mit den §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) | BGBl. I S. 2046 |
Querverweise
Auf § 31 SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16k (Ganzheitliche Betreuung)
- Mitwirkungspflichten
- § 56 (Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit)
- Übergangs- und Schlussvorschriften