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   LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07   

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LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 (https://dejure.org/2008,11470)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 (https://dejure.org/2008,11470)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - L 11 AS 368/07 (https://dejure.org/2008,11470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses gem. § 421 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Zuständigkeit eines Gerichts unter dem Gesichtspunkt des sog. "Heraufholens von Prozessresten"; Beurteilung über das Vorliegen einer eheähnlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Eheähnlich ist die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (so insbesondere BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/264 zum früheren § 137 Abs. 2 a AFG und vom 04.12.2004 NJW 2005, 462; BSG vom 24.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und vom 17.10.2002 SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwG vom 17.05.1995 BVerwGE 98, 195 zum früheren § 122 BSHG in st.Rspr).

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl. dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr.27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).

    Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 unter Hinweis auf BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/268).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Eheähnlich ist die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (so insbesondere BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/264 zum früheren § 137 Abs. 2 a AFG und vom 04.12.2004 NJW 2005, 462; BSG vom 24.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und vom 17.10.2002 SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwG vom 17.05.1995 BVerwGE 98, 195 zum früheren § 122 BSHG in st.Rspr).

    Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 unter Hinweis auf BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/268).

    Sind solche jedoch - ohne dass Ermittlungen durch den Leistungsträger in diese Richtung vorzunehmen sind (vgl. hierzu: BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234) - bekannt und damit verwertbar, so kann auch dies Indiz für eine enge innere Bindung sein.

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Eheähnlich ist die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (so insbesondere BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/264 zum früheren § 137 Abs. 2 a AFG und vom 04.12.2004 NJW 2005, 462; BSG vom 24.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und vom 17.10.2002 SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwG vom 17.05.1995 BVerwGE 98, 195 zum früheren § 122 BSHG in st.Rspr).

    Andererseits kann gegen die Ermittlung der Indizien nicht eingewandt werden, dies führe zu einer verfassungsmäßigen Überlastung der Leistungsträger (vgl. dazu: BSG vom 17.10.2002 SozR 3-4100 § 119 Nr. 26).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Die Grenzen seiner Aufklärungspflicht finden sich dort, wo es ihm schlechterdings nicht mehr möglich ist, einen entsprechenden Nachweis beizubringen (so schon NdsOVG vom 26.01.1998 FEVS 48, 545).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Eheähnlich ist die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (so insbesondere BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/264 zum früheren § 137 Abs. 2 a AFG und vom 04.12.2004 NJW 2005, 462; BSG vom 24.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 und vom 17.10.2002 SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BVerwG vom 17.05.1995 BVerwGE 98, 195 zum früheren § 122 BSHG in st.Rspr).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B

    Hartz IV: Die Schüler-Monatskarte braucht die ARGE nicht zu ersetzen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Gegenstand des Verfahrens ist dabei der durch die Zäsur der mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 19/06 vom 10.10.2006 abgetrennte Leistungszeitraum vom 01.01.2005 bis 09.10.2006 (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R - und Beschluss vom 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft (zum Fall des mehrmaligen gemeinsamen Umziehens LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.05.2005 Az: L 8 AS 95/05 ER), der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt (ebenso SächsLSG vom 28.05.2005 Az: L 3 B 269/05 AS ER; so schon VGH BW vom 14.04.1997 VBlBW 1998, 31) oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt (BVerwG vom 20.11.1984 BVerwGE 70, 278), zu berücksichtigen sein.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Gegenstand des Verfahrens ist dabei der durch die Zäsur der mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 19/06 vom 10.10.2006 abgetrennte Leistungszeitraum vom 01.01.2005 bis 09.10.2006 (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R - und Beschluss vom 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Solche - nicht abschließend aufzählbaren (vgl. LSG NRW vom 21.04.2005, Breith 2005, 788 und vom selben Tag Az: L 9 B 4/05 SO ER) - Indizien können sich u.a. aus der Dauer des Zusammenlebens ergeben.
  • LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens des Arbeitslosen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07
    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl. dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr.27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 13.03.2008 - L 11 AS 289/07

    Schuldlose Hinderung an der Einhaltung einer gesetzlichen Verfahrensfrist als

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2005 - L 8 AS 95/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2005 - L 8 AS 238/05
  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 399/07

    Anspruch auf Übernahme der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungskosten gegen

    Die hiergegen erhobenen Klagen sowie die eingelegten Berufungen sind ohne Erfolg geblieben (Urteile des Senates vom heutigen Tag in den Verfahren L 11 AS 368/07 und L 11 AS 397/07).

    Der Senat hat den - erneuten - Antrag des Klägers auf Bewilligung von PKH abgelehnt und die - erneute - Ablehnung aller einzelnen Senatsmitglieder als rechtsmissbräuchlich verworfen (vgl. Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 16.10.2008 im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07).

    G ist im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07 uneidlich als Zeugin vernommen worden.

    Hierzu wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Senates vom heutigen Tag im Rahmen der Verfahren L 11 AS 368/07 und L 11 AS 397/07 Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 398/07

    Begriff der Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II);

    Die hiergegen vom Kläger erhobenen Klagen und Berufungen sind ohne Erfolg geblieben (vgl. Urteile des Senates vom heutigen Tag in den Verfahren L 11 AS 368/07 und L 11 AS 397/07).

    Der Senat hat den - erneuten - Antrag des Klägers auf Bewilligung von PKH abgelehnt und die - erneute - Ablehnung aller Senatsmitglieder als rechtsmissbräuchlich verworfen (vgl. Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 16.10.2008 im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07).

    G ist im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07 uneidlich als Zeugin vernommen worden.

    Hierzu wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Senates vom heutigen Tag im Rahmen der Verfahren L 11 AS 368/07 und L 11 AS 397/07 Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 397/07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft beim Zusammenleben in

    Der Senat hat den - erneuten - Antrag des Klägers auf Bewilligung von PKH abgelehnt und die - erneute - Ablehnung aller Senatsmitglieder als rechtsmissbräuchlich verworfen (vgl. Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 16.10.2008 im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07).

    G ist im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 368/07 uneidlich als Zeugin vernommen worden.

  • BSG, 16.09.2009 - B 14 AS 26/08 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Oktober 2008 - L 11 AS 368/07 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

    2 Das Landessozialgericht (LSG) hat zur Begründung seines die Berufung zurückweisenden Urteils vom 16. Oktober 2008 (L 11 AS 368/07) ausgeführt, der Antrag auf Bewilligung des Existenzgründungszuschusses sei bereits bestandskräftig abgelehnt worden (Bescheid vom 29. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Dezember 2005), die Klage mithin insgesamt unzulässig gewesen.

  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt, zu berücksichtigen sein (vgl. Urteil des Senats vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 - juris - mwN).
  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 11 AS 312/16

    Einstweilige Anordnung, Bedarfsgemeinschaft, Unterhaltsansprüche,

    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt, zu berücksichtigen sein (vgl. Urteil des Senates vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 - juris - m. w. N.).
  • SG Augsburg, 06.09.2016 - S 15 AS 697/16

    Zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft - Begriff der Partnerschaft

    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt, zu berücksichtigen sein (vgl. Bayerisches LSG, Urteil v. vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 - juris - m. w. N.).
  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12

    Positive Feststellung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft.

    Ebenso kann auch die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass des Zusammenziehens, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder oder sonstiger Angehöriger im gemeinsamen Haushalt oder die Pflege des bedürftigen anderen Partners, die das Zusammenleben prägt, zu berücksichtigen sein (vgl Urteil des Senats vom 16.10.2008 - L 11 AS 368/07 - juris - mwN).
  • BSG, 17.11.2009 - B 14 AS 146/09 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Oktober 2009 - L 11 AS 368/07 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 16.09.2009 - B 14 AS 32/08 BH
    Wie in den Rechtsstreiten L 11 AS 368/07 und L 11 AS 397/07 (Beschwerdeverfahren B 14 AS 26/08 BH und B 14 AS 31/08 BH) entschieden, liege Hilfebedürftigkeit bei dem Kläger nicht vor.
  • BSG, 16.09.2009 - B 14 AS 33/08 BH
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2018 - L 11 AS 1347/14
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