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   LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11   

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https://dejure.org/2012,45584
LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11 (https://dejure.org/2012,45584)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.07.2012 - L 15 SB 213/11 (https://dejure.org/2012,45584)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - L 15 SB 213/11 (https://dejure.org/2012,45584)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
    Es trifft zwar zu, dass eine Adipositas per magna, die beim Kläger definitionsgemäß noch nicht vorliegt - sein BMI erreicht den nach den WHO-Kriterien für eine Adipositas per magna erforderlichen BMI von 40 nicht -, aufgrund der funktionellen Auswirkungen bei einem aus einer anderen Gesundheitsstörungen resultierenden GdB erhöhend zu berücksichtigen sein kann (vgl. auch BSG, Urteil vom 24.04.2008, Az.: B 9/9a SB 7/06 R).
  • LSG Bayern, 12.10.2010 - L 15 SB 64/09

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung des GdB - Einzel-GdB - Schlafapnoe-Syndrom

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
    Von einer solchen Nichtdurchführbarkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn anatomische Besonderheiten (z.B. eine Gesichtsschädelanomalie) einer nasalen Überdruckbeatmung entgegen stehen oder wenn durch das Scheitern entsprechender Therapieversuche der Nachweis der Nichtdurchführbarkeit der nasalen Überdruckbeatmung erbracht ist (vgl. Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 12.10.2010, Az.: L 15 SB 64/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - L 6 SB 95/01

    Benutzung einer Atemmaske bei Schlafapnoesyndrom - kein GdB von 50

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
    Allein die Tatsache, dass die Beatmungsmaske trotz der aus medizinischer Sicht gegebenen Notwendigkeit der nasalen Überdruckbeatmung nicht benutzt wird, kann die Nichtdurchführbarkeit einer nasalen Überdruckbeatmung nicht beweisen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2002, Az.: L 6 SB 95/01).
  • BSG, 17.01.1967 - 10 RV 895/63
    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
    Das Gericht hat daher mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu sogenannten Terminsgutachten (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.1959, Az.: 11/9 RV 206/57, und vom 17.01.1967, Az.: 10 RV 895/63) keinerlei Bedenken, das Gutachten des Dr. S. der Entscheidung zugrunde zu legen.
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 206/57
    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
    Das Gericht hat daher mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu sogenannten Terminsgutachten (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.1959, Az.: 11/9 RV 206/57, und vom 17.01.1967, Az.: 10 RV 895/63) keinerlei Bedenken, das Gutachten des Dr. S. der Entscheidung zugrunde zu legen.
  • LSG Bayern, 16.08.2016 - L 15 RF 17/16

    Vergütungsumfang für Sachverständigengutachten - Erwerbsminderungsrente

    Mit einer besonders hervorgehobenen beruflichen Position (z. B. der eines Klinikdirektors), einer überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Qualifikation (z. B. in Form eines Professorentitels) oder anderen Zusatzqualifikationen eines Sachverständigen (z. B. Zertifizierungen als Sachverständiger) kann eine höhere Honorargruppe nie begründet werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 03.03.2016, Az.: L 15 SF 207/15, vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16, und vom 04.08.2016, Az.: L 15 RF 15/16; Thüringer LSG, Beschluss vom 02.06.2014, Az.: L 6 SF 1726/13 E; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2014, Az.: L 3 R 317/11 B; Hartmann, a. a. O., § 9 JVEG, Rdnr. 6), zumal die Erstellung eines Gutachtens auch nicht per se an eine bestimmte Facharztbezeichnung geknüpft ist (vgl. BSG, Beschuss vom 09.04.2003, Az.: B 5 RJ 80/02 B - zur Begutachtung eines Schmerzpatienten; Beschlüsse des Senats vom 08.08.2011, Az.: L 15 SB 107/11 B PKH, und vom 01.07.2014, Az.: L 15 SB 33/14; Urteile des Senats vom 17.07.2012, Az.: L 15 SB 213/11, und vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, letzteres vom BSG bestätigt mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B, und folgenden Worten: "Die Vorinstanz hat sich an der Rechtsprechung des BSG orientiert.").
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2022 - L 8 SB 1259/21

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Versorgungsmedizinische

    Ergänzend verweist er auf das Urteil des Bayerischen LSG vom 17.07.2012, Az. L 15 SB 213/11.

    Es reicht nicht, wenn die Beatmungsmaske wegen subjektiver Beschwerden nicht mehr benutzt wird (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2020 und 24.06.2022 a.a.O. und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.07.2012 - L 15 SB 213/11 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 3405/18

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze -

    Es reicht nicht, wenn die Beatmungsmaske wegen subjektiver Beschwerden nicht mehr benutzt wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2012 - L 15 SB 213/11 -, juris).
  • LSG Bayern, 08.08.2013 - L 15 SB 146/13

    GdB, Gutachten, Kostenübernahme, Staatskasse

    Dass die Annahme eines weiteren Einzel-GdB von 30 für das Schlafapnoe-Syndrom bei Berücksichtigung der periodischen Beinbewegungen auf die Erledigung des Rechtsstreits keinen Einfluss gehabt hat und möglicherweise auch rechtlich nicht nachvollziehbar gewesen wäre (die Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Teil B Nr. 8.7, kennen einen GdB von 30 für das Schlafapnoe-Syndrom nicht, vgl. Urteil des Senats vom 17.07.2012, Az.: L 15 SB 213/11), ist für die Kostenübernahme irrelevant.
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