Rechtsprechung
   LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22174
LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E (https://dejure.org/2012,22174)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E (https://dejure.org/2012,22174)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - L 15 SF 214/10 B E (https://dejure.org/2012,22174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    1. Die Verbindung von Verfahren bewirkt grundsätzlich, dass die hinzuverbundenen Verfahren ihre Eigenschaft als Angelegenheiten im Sinn von § 15 RVG verlieren (Fortsetzung von BayLSG, Beschluss vom 04.10.2010 - L 15 B 389/08 AL KO). 2. Hat der Prozessgegner außergerichtliche Kosten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten bei verbundenen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung außergerichtlicher Kosten bei verbundenen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbindung vormals selbstständiger gerichtlicher Verfahren reduziert Zahl der gebührenrechtlichen "Angelegenheiten"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 04.10.2010 - L 15 B 389/08
    Auszug aus LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10
    Die Verbindung von Verfahren bewirkt grundsätzlich, dass die hinzuverbundenen Verfahren ihre Eigenschaft als Angelegenheiten im Sinn von § 15 RVG verlieren (Fortsetzung von BayLSG, Beschluss vom 04.10.2010 - L 15 B 389/08 AL KO).

    Bei der "Angelegenheit" handelt es sich um einen spezifisch vergütungsrechtlichen Begriff, der nicht gesetzlich definiert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2010 - L 15 B 389/08 AL KO).

  • LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18

    Fiktive Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Bewilligung von

    Wie das BayLSG mit Beschluss vom 31.07.2010, Az.: L 15 SF 214/10 B E, ausgeführt hat, enthält § 58 Abs. 2 RVG eine gesetzliche Tilgungsbestimmung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhält; in diesem Zusammenhang wird geregelt, dass Zahlungen vorrangig auf die Vergütung als Wahlanwalt anzurechnen sind.

    Der Argumentation, dass eine volle Anrechnung nicht erfolgen dürfe, da der Rechtsanwalt insoweit Rückforderungsansprüchen des Prozessgegners ausgesetzt sein könnte und es unangebracht sei, die Staatskasse von nicht rechtmäßigen Zahlungen profitieren zu lassen (so noch BayLSG, Beschluss vom 31.07.2012, - L 15 SF 214/10 B E, juris, Rn. 29), folgt der Senat nicht.

  • LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17

    Kostenrecht: Vergütung des Rechtsanwalts nach Beiordnung im Rahmen der

    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des BayLSG die Zahlung des Antragsgegners nur in der Höhe zu berücksichtigen, in der nach Feststellungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses gegenüber dem Antragsgegner ein Erstattungsanspruch bestanden habe (Verweis auf BayLSG, Beschluss vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 214/10 B E).

    Wie das BayLSG mit Beschluss vom 31.07.2010, Az.: L 15 SF 214/10 B E, ausgeführt hat, enthält § 58 Abs. 2 RVG eine gesetzliche Tilgungsbestimmung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhält; in diesem Zusammenhang wird geregelt, dass Zahlungen vorrangig auf die Vergütung als Wahlanwalt anzurechnen sind.

    Der Argumentation, dass eine volle Anrechnung nicht erfolgen dürfe, da der Rechtsanwalt insoweit Rückforderungsansprüchen des Prozessgegners ausgesetzt sein könnte und es unangebracht sei, die Staatskasse von nicht rechtmäßigen Zahlungen profitieren zu lassen (so noch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 214/10 B E, juris, Rn. 29), folgt der Senat nicht.

  • LSG Bayern, 14.10.2016 - L 15 SF 229/14

    Anwaltsvergütung - "Dieselbe Angelegenheit" in SGB II-Verfahren

    Wie der Kostensenat des BayLSG bereits früher entschieden hat (vgl. Beschluss vom 22.08.2012, Az.: L 15 SF 57/11 B E, sowie die Beschlüsse vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 214/10 BE, und vom 04.10.2010, Az.: L 15 B 389/08 AL KO), besteht grundsätzlich Identität zwischen Klageverfahren und vergütungsrechtlicher Angelegenheit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht