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   LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13   

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https://dejure.org/2015,21768
LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13 (https://dejure.org/2015,21768)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2015 - L 6 U 526/13 (https://dejure.org/2015,21768)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 (https://dejure.org/2015,21768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abgrenzung: eigenwirtschaftlicher und betrieblicher Risikobereich - Rückweg von Notdurftverrichtung und Händewaschen - gesamter Aufenthalt in der betrieblichen Toilettenanlage - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei der Verrichtung der Notdurft in der betrieblichen Toilettenanlage in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abgrenzung: eigenwirtschaftlicher und betrieblicher Risikobereich - Rückweg von Notdurftverrichtung und Händewaschen - gesamter Aufenthalt in der betrieblichen Toilettenanlage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei der Verrichtung der Notdurft in der betrieblichen Toilettenanlage in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfall - und der unversicherte Bereich der Notdurft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verletztenrente bei Schädigung eines Angestellten in betrieblicher Toilettenanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01

    Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Als Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung der Risikobereiche innerhalb der Toilettenräume und außerhalb der Toilettenräume kann dabei nur das Durchschreiten der Toilettenaußentür als geeignet angesehen werden (Bay. LSG, Urteil vom 06.05.2003 - L 3 U 323/01 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Entsprechende Abgrenzungskriterien hat die Rechtsprechung auch für den Versicherungsschutz hinsichtlich der ebenfalls eigenwirtschaftlichen Tätigkeit der Nahrungsaufnahme aufgestellt und auch hier nicht nur die Nahrungsaufnahme selbst, sondern den Aufenthalt in der Kantine als grundsätzlich unversichert angesehen und die Grenze zum versicherten Weg sowohl bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine als auch außerhalb des Betriebes jeweils an der Außentür der Kantine bzw. der Gaststätte gesehen (BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Urteil vom 24.03.2003 - B 2 U 24/02 R - zitiert nach Juris).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Entsprechende Abgrenzungskriterien hat die Rechtsprechung auch für den Versicherungsschutz hinsichtlich der ebenfalls eigenwirtschaftlichen Tätigkeit der Nahrungsaufnahme aufgestellt und auch hier nicht nur die Nahrungsaufnahme selbst, sondern den Aufenthalt in der Kantine als grundsätzlich unversichert angesehen und die Grenze zum versicherten Weg sowohl bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine als auch außerhalb des Betriebes jeweils an der Außentür der Kantine bzw. der Gaststätte gesehen (BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Urteil vom 24.03.2003 - B 2 U 24/02 R - zitiert nach Juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 21 und vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 173/66
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Ob eine besondere Gefahrenquelle im Sinne einer besonders gefahrenträchtigen Betriebseinrichtung zur ausnahmsweisen Bejahung eines Versicherungsschutzes einer an sich eigenwirtschaftlichen Tätigkeit führt (so BSG, Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § Nr. 11; Urteil vom 31.10.1968 - 2 RU 173/66- zitiert nach Juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteile vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 21 und vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Ob eine besondere Gefahrenquelle im Sinne einer besonders gefahrenträchtigen Betriebseinrichtung zur ausnahmsweisen Bejahung eines Versicherungsschutzes einer an sich eigenwirtschaftlichen Tätigkeit führt (so BSG, Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § Nr. 11; Urteil vom 31.10.1968 - 2 RU 173/66- zitiert nach Juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 146/75

    Essenseinnahme - Nebenverrichtung - Weg zur Betriebskantine -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Vom BSG ausnahmsweise anerkannt worden ist eine Drehtür als ausnahmsweise objektiv gefährliche Betriebseinrichtung wegen der dem Drehmoment und der besonderen Dynamik innewohnenden Gefahren, gerade im Gegensatz zu normalen Türen, die nicht im Ganzen drehbar und in der Regel nicht von mehreren Personen gleichzeitig zu durchschreiten sind (BSG, Urteil vom 22.06.1976 - 8 RU 146/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Nicht hierzu zählen solche, die einem in ihren speziellen Eigenarten während des normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort begegnen, z. B. die gewöhnliche Härte des Fußbodens, der Toilettenarmaturen oder des Materials der Kabinenverschalung oder deren Tür (vgl. auch Urteil des Senats vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 - rechtskräftig BSG, Beschluss vom 16.01.2013 B 2 U 2770/12 R).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13
    Zwar besteht Versicherungsschutz auf dem Weg zu einem Ort in der Betriebsstätte, an dem die Notdurft verrichtet werden soll, weil der Versicherte durch die Anwesenheit auf der Betriebsstätte gezwungen ist, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan hätte (BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Bereiter-H./Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkomm., Stand April 2014, § 8 Rn. 7.34).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

  • SG München, 04.07.2019 - S 40 U 227/18

    Homeoffice: Toilettengang nicht unfallversichert

    Er handelte nicht im unmittelbaren Betriebsinteresse, sondern allein im eigenen Interesse auf dem Weg zu einer höchstpersönlichen Verrichtung (allgM zum Toilettengang, vgl. Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung - SGB VII, 49. EL 12/12, § 8 SGB VII, Rn. 218; Keller in Hauck/Noftz, SGB, 06/18, § 8 SGB VII, Rn. 137a; Mertens/Bereiter-Hahn, Gesetzliche Unfallversicherung, EL 3/18, § 8, Rn. 7.34, Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 2 SGB VII; BayLSG, Urteil vom 06.05.2003 - L 3 U 323/01 und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2015 - L 6 U 526/13).
  • SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17

    Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!

    Unterschieden werden fremdwirtschaftliche versicherte Tätigkeiten von eigen- oder privatwirtschaftlichen unversicherten Tätigkeiten (LSG Baden-Württemberg Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13, BeckRS 2015, 71082, beck-online).

    Zwar besteht Versicherungsschutz auf dem Weg zu einem Ort in der Betriebsstätte, an dem die Notdurft verrichtet werden soll, weil der Versicherte durch die Anwesenheit auf der Betriebsstätte gezwungen ist, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan hätte (LSG Baden-Württemberg Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13 u.Verw.a. BSG, Urteil v. 06.12.1989, Az.: 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97).

    Entsprechende Abgrenzungskriterien hat die Rechtsprechung auch für den Versicherungsschutz hinsichtlich der ebenfalls eigenwirtschaftlichen Tätigkeit der Nahrungsaufnahme aufgestellt und auch hier nicht nur die Nahrungsaufnahme selbst, sondern den Aufenthalt in der Kantine als grundsätzlich unversichert angesehen und die Grenze zum versicherten Weg sowohl bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine als auch außerhalb des Betriebes jeweils an der Außentür der Kantine bzw. der Gaststätte gesehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13 u.Verw.a. BSG, Urteil v. 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Urteil v. 24.03.2003 - B 2 U 24/02 R - zitiert nach Juris).

    Nicht hierzu zählen solche, die einem in ihren speziellen Eigenarten während des normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort begegnen, z.B. die gewöhnliche Härte des Fußbodens, der Toilettenarmaturen oder des Materials der Kabinenverschalung oder deren Tür (LSG Baden-Württemberg Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13 u.Verw.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2012, Az.: L 6 U 2770/12 - rechtskräftig BSG, Beschluss v. 16.01.2013, Az.: B 2 U 2770/12 R).

  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14

    Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit

    Dabei trenne die Toilettentür den öffentlichen vom privaten Bereich ab (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - L 3 U 323/01 -, juris Rn. 18, Urteil vom 28. September 2011 - L 18 U 354/09 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 6 U 1484/23
    Ebenso wie nach der Rechtsprechung beim Aufsuchen einer Toilettenanlage der Versicherungsschutz mit dem Durchschreiten der Außentüre endet (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, juris, Rz. 46; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2020 - L 10 U 2537/18 -, juris, Rz. 31), kann vorliegend aufgrund anderer tatsächlicher Anhaltspunkte auf nichts anderes als das Verlassen des Pkw abgestellt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Daher endet der ausnahmsweise versicherte Weg, der zur Verrichtung der Notdurft zur Toilette zurückgelegt wird, an der Tür zum Zugang der Toilettenanlage (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2015, L 6 U 526/13, in juris; Urteil vom 17.08.2019, L 9 U 445/18).
  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 4 U 1189/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Zudem handelt es sich bei der Notdurft anders als bei der Zigarettenpause um eine regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran dient und somit auch im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt (BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Bereiter-H./Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkomm., Stand April 2014, § 8 Rn. 7.34; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, Rn. 46, juris).
  • BSG, 18.11.2015 - B 2 U 224/15 B
    L 6 U 526/13 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
    Dies hat bereits das SG ausführlich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 30.7.2015 - L 6 U 526/13 -, vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 -, vom 25.10.2001 - L 10 U 1968/00 -, vom 29.01.2016 - L 8 U 2950/14 -, jeweils m.w.N., juris) und des BSG (Urteile vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R, vom 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; vom 06.12.1989 - B 2 RU 5/89 -, vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69 -, jeweils m.w.N., juris) dargestellt.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 3694/14
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis während einer versicherten Verrichtung einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 5/14 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 33, Rz. 11; Urteil des Senats vom 30. Juli 2015 - L 6 U 526/13 -, Rz. 43, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2015 - L 14 U 204/12
    Dabei wird regelmäßig der gesamte Aufenthalt auf der Toilette von deren Betreten bis zum Verlassen von dem Versicherungsausschluss umfasst [vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2015, L 6 U 526/13; Bayerisches LSG Urteil vom 28. September 2011, L 18 U 354/09; jeweils juris].
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