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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05   

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https://dejure.org/2007,811
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 (https://dejure.org/2007,811)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05 (https://dejure.org/2007,811)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 (https://dejure.org/2007,811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anwendbarkeit von § 8 WoGG 2 - Zuschlag von 10% - Fehlen eines Mietspiegels und einer Mietdatenbank - Umfang der Ermittlungsmöglichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 SGB II; § 53 SGB II; § 8 WohnggeldG
    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II; Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit einer 50 Quadratmeter und 84 Quadratmeter großen Wohnung für eine Einzelperson; Verpflichtung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II; Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit einer 50 Quadratmeter und 84 Quadratmeter großen Wohnung für eine Einzelperson; Verpflichtung des ...

  • gegen-sozialabbau.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anwendung des WoGG 2 zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    Arbeitslosengeld II - Angemessene Kosten der Unterkunft in Hannover

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld II - Angemessene Kosten der Unterkunft in Hannover

  • anwalt-kiel.com (Zusammenfassung)

    Angemessenheit der Kosten einer Wohnung für eine alleinstehende ALG II Bezieherin

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Angemessenheit der Kosten einer Wohnung für eine alleinstehende ALG II Bezieherin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld II - Angemessene Kosten der Unterkunft in Hannover - Mieterin muss nicht umziehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.4.2007)

    Arbeitslose bezüglich ihrer Unterkunft gestärkt // Behörden können nicht einfach auf Zeitungsanzeigen verweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -) in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die vom Hilfebedürftigen beziehungsweise von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; das heißt, zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

    Besteht eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen (BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rdnr. 22; ausführlich Linck, Sozialrecht aktuell 2007, S. 8 - 14).

    In diesen Fällen ist es Aufgabe des Grundsicherungsträgers, eigene Tabellen über die jeweilige konkrete örtliche Situation auf dem Wohnungsmarkt für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich zu erstellen (BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Bemühung um

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Ihre Schreiben vom 7. März und vom 27. Mai 2006 entsprechen den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (Bayerisches LSG vom 26.10.2006 - L 7 AS 72/06 - LSG Baden-Württemberg vom 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06 ER B -).
  • LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 72/06

    Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten und Heizungskosten bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Ihre Schreiben vom 7. März und vom 27. Mai 2006 entsprechen den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (Bayerisches LSG vom 26.10.2006 - L 7 AS 72/06 - LSG Baden-Württemberg vom 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06 ER B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2006 - L 8 SO 66/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Der Leistungsbezieher würde ansonsten unter einem ständigen Umzugsdruck stehen, sofern der Leistungsträger ihm eine preiswertere Wohnung nachweist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.09.2006 - L 8 SO 66/06 ER -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend, weil ein Umzug in einen anderen Wohnort, der mit einer Aufgabe des sozialen Umfeldes verbunden wäre, im Regelfall von ihm nicht verlangt werden kann (BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Der Streitgegenstand durfte auf die Gewährung höherer Unterkunftskosten beschränkt werden (BSG 07.11.2006 - B 7 b AS 8/06 R -, RdNr. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
    Die Beklagte hatte ferner in den vorausgegangen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Schreiben eines Großvermieters, U. vorgelegt, der von der Gesellschaft für Bauen und Wohnen in I. circa 2.400 Wohnungen gekauft hatte und diese bis zu der durch die Beklagte festgesetzten Mietobergrenze anbieten wollte (vgl. den darauf aufbauenden Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER -, FEVS 58, 66).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Wie der erkennende Senat bereits im März 2012 entschieden hat, ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 10% zu den Werten der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG angemessen und ausreichend (vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - RdNr 20 ff; BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; ebenfalls 10% bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 SO 37/07; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.8.2010 - L 5 AS 4/08; Hessisches LSG, Urteil vom 20.12.2010 - L 9 AS 239/08; LSG Sachsen Anhalt, Urteil vom 3.3.2011 - L 5 AS 181/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30.9.2011 - L 3 AS 17/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.12.2011 - L 25 AS 1711/07).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    In Anbetracht dessen erachtet der Senat für die Tabellenwerte des § 8 WoGG (rechte Spalte) einen Zuschlag in Höhe von 10 % als angemessen, aber auch ausreichend (vgl BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 23; ebenfalls 10 % bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 24.4.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 11.3.2008 - L 7 AS 332/07; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 26.5.2010 - L 12 SO 37/07; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 26.8.2010 - L 5 AS 4/08; Hessisches LSG Urteil vom 20.12.2010 - L 9 AS 239/08; LSG Sachsen Anhalt Urteil vom 3.3.2011 - L 5 AS 181/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30.9.2011 - L 3 AS 17/09; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 8.12.2011 - L 25 AS 1711/07).
  • SG Oldenburg, 08.08.2007 - S 44 AS 205/07
    Insoweit folgt die Kammer der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen, wonach für die Prüfung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen im Ergebnis auf die so genannte Produkttheorie abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05).

    Besteht eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen (BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - a.a.O.).

    Zu verlangen wäre insoweit eine signifikante Anzahl von Wohnungen mit einer preiswerteren Miete, so dass sich die Kammer die Überzeugung bilden kann, dass preisgünstigerer Wohnraum in ausreichender Zahl vorhanden ist und dass der Kläger eine realistische Chance hat, seinen Unterhaltsbedarf ohne Überschreitung der Kostenangemessenheitsgrenze zu decken (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - a.a.O.).

    Der Kläger würde ansonsten unter einem ständigen Umzugsdruck stehen, sofern der Leistungsträger ihm eine preiswertere Wohnung nachweist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - a.a.O; Beschluss vom 1. September 2006 - L 8 SO 66/06 ER).

    Daher ist nach Auffassung der erkennenden Kammer ausnahmsweise ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 17/06 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007, a.a.O.; SG Oldenburg, Urteile vom 1. März 2007 - S 45 AS 298/07 sowie vom 3. Mai 2007 - S 49 AS 1037/06; zur Anwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im einstweiligen Rechtsschutz siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 13 AS 11/06 ER).

    Eine unzumutbare Belastung der Beklagten ist dadurch nicht zu befürchten, denn ihr steht es jederzeit frei, eigene Mietspiegel zu erstellen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - a.a.O).

    Selbst die Änderung ab 2001 hat nach der Begründung des Gesetzgebers die seit 1990 eingetretene Mietenentwicklung durch die Änderung der Tabelle nicht vollständig ausgeglichen, sondern im Durchschnitt nur etwa zur Hälfte (vgl. BT-Drucks. 14/1636, Seite 184; BSG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - a.a.O.; SG Oldenburg, Urteil vom 3. Mai 2007 - a.a.O.).

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