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   LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 7 SO 970/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,21263
LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 7 SO 970/05 ER-B (https://dejure.org/2005,21263)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.04.2005 - L 7 SO 970/05 ER-B (https://dejure.org/2005,21263)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. April 2005 - L 7 SO 970/05 ER-B (https://dejure.org/2005,21263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im einstweiligen Verfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer existenzgefährdenden Notlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 7 SO 970/05
    Es kann im hier zu entscheidenden Fall offen bleiben, ob im Verfahren betreffend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein grundsätzliches Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht, was die Bewilligung von Leistungen verbietet, denn auch in einem solchen Fall kann ihr ausnahmsweise vorgegriffen werden, wenn anders effektiver Rechtsschutz nicht zu erreichen ist und ein Zuwarten in der Hauptsache unzumutbar wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 63, 110, 111; 64, 318, 322; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Breithaupt 1989, 614, 616; Meyer-Ladewig, 7. Auflage, § 86b Rdnr. 31; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnrn. 13 ff.; zu den Zweifeln an der Existenz eines generellen Verbots - gerade in Angelegenheiten der Sozialhilfe - vgl. Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 2. Auflage, § 123 Rdnr. 58).

    Des Weiteren setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich voraus, dass bei der im Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ein Erfolg in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Anordnungsanspruch; vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 14; Schoch in Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 123 Rdnr. 66); insoweit ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwGE 63, 110, 112; BVerwG Buchholz 310 § 123 Nr. 15).

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 7 SO 970/05
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 7 SO 970/05
    Es kann im hier zu entscheidenden Fall offen bleiben, ob im Verfahren betreffend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein grundsätzliches Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht, was die Bewilligung von Leistungen verbietet, denn auch in einem solchen Fall kann ihr ausnahmsweise vorgegriffen werden, wenn anders effektiver Rechtsschutz nicht zu erreichen ist und ein Zuwarten in der Hauptsache unzumutbar wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 63, 110, 111; 64, 318, 322; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Breithaupt 1989, 614, 616; Meyer-Ladewig, 7. Auflage, § 86b Rdnr. 31; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnrn. 13 ff.; zu den Zweifeln an der Existenz eines generellen Verbots - gerade in Angelegenheiten der Sozialhilfe - vgl. Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 2. Auflage, § 123 Rdnr. 58).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - L 7 AS 690/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Die Eilbedürftigkeit des Begehrens, d.h. eine existentielle, sofortiges Handeln erfordernde Notlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2005 - L 7 SO 970/05 ER-B - und 21. Juli 2006 - L 7 AS 2129/06 ER-B - ); ist im vorliegend maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht ausreichend glaubhaft.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer

    Die Eilbedürftigkeit des Begehrens, d.h. eine existentielle, sofortiges Handeln erfordernde Notlage (vgl. schon Senatsbeschluss vom 4. April 2005 - L 7 SO 970/05 ER-B - ; ferner Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - V EABs 83/89 - Breithaupt 1990, 699; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - Bs IV 8/90 - NVwZ 1990, 975; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. August 1994 - 12 CE 94.2401 - FEVS 45, 370; Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil V Kap. 1 Rdnr. 26), ist im vorliegend maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht ausreichend glaubhaft.
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