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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2011 - L 8 SO 22/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,22741
LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2011 - L 8 SO 22/10 B ER (https://dejure.org/2011,22741)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.02.2011 - L 8 SO 22/10 B ER (https://dejure.org/2011,22741)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - L 8 SO 22/10 B ER (https://dejure.org/2011,22741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind nur statthaft bei einer Möglichkeit zur Berufung im Hauptsacheverfahren; Statthaftigkeit einer Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 20 AS 1702/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2011 - L 8 SO 22/10
    Aus dem Charakter der Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich, dass die weiteren Zulassungsgründe für eine Berufung im Sinne des § 144 Abs. 2 SGG im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht zu prüfen sind (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - L 20 AS 1702/10 B - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.03.2011 - L 8 SO 6/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Beschwerde im einstweiligen

    Aus dem Charakter der Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich, dass die weiteren Zulassungsgründe für eine Berufung im Sinne des § 144 Abs. 2 SGG im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht zu prüfen sind (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - L 20 AS 1702/10 B - juris; Beschluss des Senats vom 4. Februar 2011 - L 8 SO 22/10 B ER - nicht veröffentlicht).
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