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   LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10   

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https://dejure.org/2010,5651
LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 (https://dejure.org/2010,5651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 (https://dejure.org/2010,5651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2010 - L 8 U 2983/10 (https://dejure.org/2010,5651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Geschäfts- und Dienstreise - betriebliches Interesse - eigenwirtschaftliches Interesse - Incentive-Reise

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während einer Incentive-Reise

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - fehlender innerer Zusammenhang - Kart-Rennen - überwiegend privater Zweck einer sogenannten Fortbildungsveranstaltung - kein wesentliches betriebliches Interesse - eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während einer Incentive-Reise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Dass die Veranstaltung auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen hat beitragen sollen, begründet den Versicherungsschutz ebenso wenig, da die betrieblichen Interessen gegenüber dem verfolgten privaten Zweck im Hintergrund stehen (BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 - , HVBG-Info 1997, 2160 und Juris mit Hinweis auf SozR 2200 § 548 Nr. 21).

    Eine faktische betriebliche Teilnahmepflicht durch die Erwartungshaltung der Kollegen bzw. des Arbeitgebers, die dem Kläger ohne Inkaufnahme beträchtlicher Nachteile keine andere Möglichkeit gelassen hätte (vgl. BSG Urteil vom 27.05.1997 a.a.O.), ist weder vom Kläger vorgetragen worden noch für den Senat erkennbar gewesen.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Die Voraussetzung liegt auch nicht vor, wenn von der Möglichkeit ausgegangen wird, dass örtlich abgrenzbare Betriebsteile (Filialen) durch Teilnahme an einer anderen Veranstaltung eine eigene Gemeinschaftsveranstaltung ("Betriebsausflug der Filiale L. zum M. Kart Cup) durchführen können (vgl. BSG Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).

    Auf Vertrauensschutz (vgl. BSG Urteil vom 09.12.2003, a.a.O. ) kann sich der Kläger nicht berufen.

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Das allgemeine Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG Urteil vom 25.08.1994 -2 RU 23/93 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 und Urteil vom 16.03.1995 -2 RU 17/94 -, NJW 1995, 3340ff).

    Dies gilt für die bereits entschiedenen Fälle der Motivationsreisen (vgl. BSG-Urteile vom 25.08.1994 und 16.03.1995, a.a.O.) wie aber insbesondere auch für die geführten kollegialen Gespräche am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Gegebenheiten mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Dies gilt für die bereits entschiedenen Fälle der Motivationsreisen (vgl. BSG-Urteile vom 25.08.1994 und 16.03.1995, a.a.O.) wie aber insbesondere auch für die geführten kollegialen Gespräche am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Gegebenheiten mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Das allgemeine Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG Urteil vom 25.08.1994 -2 RU 23/93 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 und Urteil vom 16.03.1995 -2 RU 17/94 -, NJW 1995, 3340ff).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10
    Dass die Veranstaltung auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen hat beitragen sollen, begründet den Versicherungsschutz ebenso wenig, da die betrieblichen Interessen gegenüber dem verfolgten privaten Zweck im Hintergrund stehen (BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 - , HVBG-Info 1997, 2160 und Juris mit Hinweis auf SozR 2200 § 548 Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Motivationsreise bzw

    Steht bei einer vom Arbeitgeber als Fortbildungsveranstaltung bezeichneten Unternehmung die Wissensvermittlung nicht im Vordergrund, sondern wird überwiegend privaten Unternehmungen nachgegangen, mit denen die Teilnehmer durch die Reise für geleistete Arbeit belohnt oder für künftige Arbeit motiviert werden sollen, so genannte Incentivereisen, dient die Veranstaltung nicht wesentlich betrieblichen Interessen (vgl. Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 U 87/09 - juris).

    Allein dass der Arbeitgeber dies als willkommenen Nebeneffekte unternehmerisch sinnvoll erachtet, vermag der Veranstaltung nicht den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung für die teilnehmenden Arbeitnehmer zu geben (vgl. BSG Urt. v. 09.12.2003, a.a.O., Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 2983/10 - a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 3 U 87/09

    Arbeitsunfall, Ski- und Rodelreise, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise,

    Dies gilt insbesondere für die Fälle der Motivations- und Belohnungsreisen, wie aber auch für die geführten kollegialen Gespräche am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen, deren privater Charakter nicht dadurch entfällt, wenn sie von dienstlichen oder betrieblichen Gegebenheiten mitgeprägt sind, die daher in Abgrenzung zur eigentlichen Veranstaltung in der Regel nicht unter Versicherungsschutz stehen (vgl. BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O., BSG Urteil vom 04. August 1992 - 2 RU 43/91 -, in SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; s. auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19. November 2010 - L 8 U 2983/10 -, in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09

    Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel;

    Der kollegiale Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tätigkeiten, die der Unterhaltung und Geselligkeit dienen, begründet auch am Rande von Tagungen oder sonstigen Fortbildungsveranstaltungen in der Regel keinen Versicherungsschutz für diese dem privaten Bereich zuzurechnenden Freizeitaktivitäten (vgl. BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O., BSG Urteil vom 04. August 1992 - 2 RU 43/91 -, in SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; s. auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19. November 2010 - L 8 U 2983/10 -, in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall -

    Soweit in der Rechtsprechung verschiedentlich so genannte Fortbildungsmaßnahmen, die dann aber immer mit Dienstreisen verbunden waren, nicht als versicherte Tätigkeit anerkannt worden sind, handelte es sich hierbei stets um Maßnahmen mit einem eher dem Freizeitbereich zuzuordnenden Inhalts wie zum Beispiel Gokartrennen (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 2010, L 8 U 2983/10, zitiert nach Juris), die maximal allgemeine Fähigkeiten wie Teamgeist, Erarbeitung von Problemlösungsstrategien oder Ähnliches vermitteln sollten und bei denen die Rechtsprechung angenommen hat, dass tatsächlich nicht die Fortbildung, sondern der Freizeitwert der Veranstaltung im Vordergrund stand.
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