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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13984
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03 (https://dejure.org/2005,13984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.03.2005 - L 1 AL 100/03 (https://dejure.org/2005,13984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. März 2005 - L 1 AL 100/03 (https://dejure.org/2005,13984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung der Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltsleistung; Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Feststellung des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Rn. 29 Eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I besteht dabei nur dann, wenn sich auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die gesetzliche Unterhaltspflicht ein konkreter Unterhaltsanspruch ergibt; eine "abstrakte" Unterhaltsverpflichtung des Leistungsberechtigten genügt nicht (BSGE 57, 59, 61; BSG, Urteil v. 23.10.1985 - 7 RAr 32/84 - SozR 1200 § 48 Nr. 10;… BSG, Urteil v. 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R - SozR 3-1200 § 48 Nr. 4).

    Auch wenn der Bedarf hiernach bestimmt wird, ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit jedoch der konkrete notwendige Selbstbehalt des Leistungsberechtigten als des Unterhaltsschuldners festzulegen, der außerhalb des Beitrittsgebietes grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden kann (BSGE 57, 59, 70; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10).

    Er hat dabei grundsätzlich die Wahl zwischen mehreren rechtlich möglichen Verhaltensweisen, die das Recht einschließen, von der an sich möglichen Abzweigung ganz abzusehen (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10;… BSG, Urteil v. 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 - SozR 1200 § 48 Nr. 13).

    Neben den vollstreckungsrechtlichen Gesichtspunkten kann der Leistungsträger darüber hinaus prüfen, ob von einer Abzweigung wegen der geringen Höhe des geschuldeten Unterhalts oder wegen der nur kurzen Dauer einer möglichen Abzweigung abgesehen werden darf (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10).

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Die Abzweigung hat dabei den Charakter einer sozialrechtlichen "Soforthilfemaßnahme", die dem Unterhaltsberechtigten dazu verhelfen soll, seinen Unterhaltsanspruch zu verwirklichen, ohne hierzu zwingend den Weg vor die Zivilgerichte beschreiten zu müssen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil v. 20.06.1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59, 64 m.w.N.;… BSG, Urteil v. 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 und BSGE vorgesehen).

    Rn. 29 Eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I besteht dabei nur dann, wenn sich auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die gesetzliche Unterhaltspflicht ein konkreter Unterhaltsanspruch ergibt; eine "abstrakte" Unterhaltsverpflichtung des Leistungsberechtigten genügt nicht (BSGE 57, 59, 61;… BSG, Urteil v. 23.10.1985 - 7 RAr 32/84 - SozR 1200 § 48 Nr. 10;… BSG, Urteil v. 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R - SozR 3-1200 § 48 Nr. 4).

    Auch wenn der Bedarf hiernach bestimmt wird, ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit jedoch der konkrete notwendige Selbstbehalt des Leistungsberechtigten als des Unterhaltsschuldners festzulegen, der außerhalb des Beitrittsgebietes grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden kann (BSGE 57, 59, 70;… BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10).

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Die Abzweigung hat dabei den Charakter einer sozialrechtlichen "Soforthilfemaßnahme", die dem Unterhaltsberechtigten dazu verhelfen soll, seinen Unterhaltsanspruch zu verwirklichen, ohne hierzu zwingend den Weg vor die Zivilgerichte beschreiten zu müssen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil v. 20.06.1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59, 64 m.w.N.; BSG, Urteil v. 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 und BSGE vorgesehen).

    Weiter unterliegt seinem Ermessen, wie er den zur Abzweigung verfügbaren Betrag in sog. Mangelfällen unter den konkurrierenden Unterhaltsgläubigern aufteilt (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R).

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R

    Abzweigung von Arbeitslosengeld - Unterhaltspflichtiger mit Wohnsitz im …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Rn. 29 Eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I besteht dabei nur dann, wenn sich auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die gesetzliche Unterhaltspflicht ein konkreter Unterhaltsanspruch ergibt; eine "abstrakte" Unterhaltsverpflichtung des Leistungsberechtigten genügt nicht (BSGE 57, 59, 61;… BSG, Urteil v. 23.10.1985 - 7 RAr 32/84 - SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG, Urteil v. 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R - SozR 3-1200 § 48 Nr. 4).
  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86

    BfA - Geldleistung - Ehegatte - Tatsachenäußerung - Ermessen - Frist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Er hat dabei grundsätzlich die Wahl zwischen mehreren rechtlich möglichen Verhaltensweisen, die das Recht einschließen, von der an sich möglichen Abzweigung ganz abzusehen (…BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG, Urteil v. 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 - SozR 1200 § 48 Nr. 13).
  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 105/80

    Rechtskräftiges Unterhaltsurteil - Bestimmung und Begrenzung der …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Das ergibt sich unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung (BSG, Urteil v. 17.09.1991 - 4 RJ 105/80 - SozR 1200 § 48 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00

    Abzweigung - Angemessenheit bei Vorliegen eines Unterhaltstitels - pauschalierte …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03
    Zur Darlegung solcher Umstände ist dem Sozialleistungsberechtigten seitens der Behörde im Rahmen der Anhörung nach § 24 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch eine angemessene Frist zu setzen (Hessisches Landessozialgericht [LSG], Urteil v. 21.06.2000 - L 6 AL 259/00 - E-LSG AL-208).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht - …

    Dieser Unterhaltstitel bestimmt den Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht, der Sozialleistungsträger ist hieran gebunden (BSG…, Urteil vom 23. Oktober 1985, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 2005 - L 1 AL 100/03 - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. September 2005 - L 2 B 71/03 - ).

    Auch bei Vorliegen eines Unterhaltstitels ist die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Ermessens erforderlich (Hessisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - L 6 AL 259/00 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2001 - L 3 AL 60/00 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 2005, a.a.O.; LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 27. September 2005, a.a.O.).

    In Ausfüllung des ihr zustehenden Beurteilungsermessens kann die Beklagte im Wege eines pauschalierenden und vereinfachten Verfahrens auf den Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle zurückgreifen (vgl. LSG Hessen…, Urteil vom 21. Juni 2000, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 2005, a.a.O.).

    Rn. 28 Der Leistungsträger darf bei der Festlegung des Selbstbehaltes unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung von den Mindestsätzen, die in der familienrechtlichen Literatur und familiengerichtlichen Rechtsprechung allgemein akzeptiert und zugrunde gelegt werden, nicht abweichen (Hessisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2003 - L 6 AL 480/02 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 2005, a.a.O.).

  • SG Düsseldorf, 29.01.2007 - S 28 AS 178/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Sozialleistungsträger ist an den Unterhaltstitel gebunden (…BSG 23.10.1985, aaO; LSG NRW Urteil vom 1.3.2005 - L 1 AL 100/03 - LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 14.6.2004 - L 2 B 71/03 -).

    Nach der von den Familiengerichten (jedenfalls in Nordrhein-Westfalen) angewandten Düsseldorfer Tabelle, die sich grundsätzlich als Maßstab einer pauschalisierten Bestimmung des Selbstbehalts eignet (…BSG 7.10.2004, aaO; LSG NRW 1.3.2005, aaO), beläuft sich der notwendige Eigenbedarf für einen nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf 770, 00 Euro, der dem nichterwerbstätigen Kläger gegenüber seinen minderjährigen Kindern als Mindestselbstbehalt zu belassen ist.

    Der Leistungsträger darf bei der Festlegung des Selbstbehalts - unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung - von den Mindestsätzen die in der familienrechtlichen Literatur und familiengerichtlichen Rechtsprechung allgemein akzeptiert und zugrunde gelegt werden, nicht abweichen (Hessisches LSG Urteil vom 8.10.2003 - L 6 AL 480/02 - LSG NRW 1.3.2005, aaO).

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