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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6038
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 (https://dejure.org/2004,6038)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 (https://dejure.org/2004,6038)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2004 - L 10 KA 41/03 (https://dejure.org/2004,6038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zulassung als Internist mit der Schwerpunktbezeichnung "Gastroenterologie"; Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Fall eines besonderen Versorgungsbedarfs; Anforderungen an die Feststellungen zur Bedarfssituation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG…, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, …'SozR%203-2500%20§%20;…">101%20SGB%20V%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).

    Denn da es sich bei diesen zumindest zeitweise im Hinblick auf die von der Beigeladenen zu 5) für die Zeit ab 01.01.2003 geschaffene Übergangsregelung (KVNO aktuell online, September 2002)) um potentielle Konkurrenten des Klägers gehandelt hätte, hätten die Befragungsergebnisse durch weitere Ermittlungen ergänzt und objektiviert werden müssen (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 6 KA 35/99 R -, a.a.O.) Die Frage nach dem Angebot gastroenterologischer Leistungen hätte auch die Beigeladene zu 5) anhand der Abrechnungsunterlagen der Ärzte, die diese Leistungen anbieten und abrechnen, beantworten können.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, …'SozR%203-2500%20§%20;…">101%20SGB%20V%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).

    Ausgehend davon hat der Beklagte zunächst zu prüfen, ob die im Planungsbereich zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzte diese Leistungen erbringen können, und - sollte das nicht der Fall sein - den festgestellten Leistungsbedarf im Rahmen der Prüfung der Bestimmungen zur Sonderbedarfszulassung zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung dienen, § 72 SGB V (BSG, Urteil vom 19.03.1997 -6 RKa 43/96-, a.a.O.).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03
    Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (BSG…, Urteil vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1); Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -, …'SozR%203-2500%20§%20;…">101%20SGB%20V%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 4); Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, BSGE 86, 242ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei der neuerlichen Entscheidung wird zu beachten sein, dass die Genehmigung vom 16.05.2007 angefochten, mithin nicht bestandskräftig ist und damit keine Tatbestandwirkung dergestalt entfaltet, dass wegen der (bestandskräftigen) Genehmigung ggf. ein besonderer Versorgungsbedarf zu verneinen ist (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in: GesR 2004, 421 und ArztR 2005, 216 ).

    Wie zu verfahren ist, wenn eine rechtswidrig bestandskräftige Zweigpraxisgenehmigung einen zuvor vorhandenen besonderen Bedarf zu Lasten einer Sonderbedarfszulassung kompensiert, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in: GesR 2004, 421 und ArztR 2005, 216).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Soweit aus der Entscheidung des 10. Senats des LSG NRW vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - hergeleitet werden kann, dass bestandskräftige Ermächtigungen dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie mit offenkundig nicht mehr haltbaren Erwägungen erteilt werden (unklar BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zur Erteilung von Ermächtigungen auf einer in ihren tatsächlichen Grundlagen fehlerhaften Verwaltungsentscheidung), erscheint die dem Krankenhausarzt Dr. C vom Zulassungsausschuss für Ärzte in der Sitzung vom 26.03.2008 erteilte und bis zum 31.03.2009 befristete Ermächtigung als problematisch.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei der neuerlichen Entscheidung wird zu beachten sein, dass die Genehmigung vom 16.05.2007 angefochten, mithin nicht bestandskräftig ist und damit keine Tatbestandwirkung dergestalt entfaltet, dass wegen der (bestandskräftigen) Genehmigung ggf. ein besonderer Versorgungsbedarf zu verneinen ist (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in: GesR 2004, 421 und ArztR 2005, 216 ).

    Wie zu verfahren ist, wenn eine rechtswidrig bestandskräftige Zweigpraxisgenehmigung einen zuvor vorhandenen besonderen Bedarf zu Lasten einer Sonderbedarfszulassung kompensiert, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in: GesR 2004, 421 und ArztR 2005, 216).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.08.1996 - 6 Rka 37/95 - Senat, Urteile vom 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - und 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04

    Sonderbedarfszulassung als Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt …

    Bei Vorliegen der in der Nr. 24 S. 1 Buchstaben a) - e) Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte beschriebenen Sachverhalte ist die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze zur Wahrung der Qualität der Versorgung im Wege der Sonderbedarfszulassung unerläss ... Sachverhalte ist die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze zur Wahrung der Qualität der Versorgung im Wege der Sonderbedarfszulassung unerlässlich (siehe auch LSG NRW vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - L 11 KA 122/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da somit Fragen der ausnahmsweisen Erbringung fachärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung der Zuständigkeit des Zulassungsausschusses zugeordnet sind, ist daneben für eigene "Sicherstellungsregelungen" der Beklagten kein Raum (so wohl auch der 10. Senat des LSG NRW, Urteil vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03).
  • SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 9/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Rn. 3 Der Kläger führte einen Rechtsstreit gegen den Beklagten, in dem letzterer rechtskräftig verurteilt wurde, über den Widerspruch der Beigeladenen gegen den Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte B vom 22.04.2002 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.07.2003, S 7 KA 6/02; des LSG NRW vom 03.03.2004, L 10 KA 41/03; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B).
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