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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12287
LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09 AS (https://dejure.org/2009,12287)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2009 - L 11 B 45/09 AS (https://dejure.org/2009,12287)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 2009 - L 11 B 45/09 AS (https://dejure.org/2009,12287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung einer Untätigkeitsbeschwerde als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Schleswig - S 9 AS 109/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09 AS
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09
    Im Übrigen hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 8. Juni 2006 (NJW 2006, 2389) entschieden, dass eine lediglich richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es nämlich, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09
    Es verstößt deshalb gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06; BSG, Beschl. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 61/07 B, m. w. N.).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - L 11 B 45/09
    Es verstößt deshalb gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06; BSG, Beschl. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 61/07 B, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - L 12 B 52/09

    Rechtsmittel gegen Untätigbleiben eines Richters; Richterrechtlich begründete …

    Im Übrigen hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, NJW 2006, 2389) entschieden, dass eine lediglich richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, 11. Senat, Beschluss vom 27.04.2009 - L 11 B 45/09 AS -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 13 R 3984/09
    Sie kann auch nicht durch richterrechtliche Rechtsfortbildung entwickelt oder begründet werden, da es gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit verstößt, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003, Az.: 1 PBvU 1/02 = BVerfGE 107, 395; Bundessozialgericht, Beschluss vom 6. Februar 2008, Az.: B 6 KA 61/07 B; Beschluss vom 28. Februar 2008, Az.: B 7 AL 109/07 B; Beschluss vom 25. August 2009, Az.: B 11 AL 7/09 C; Schleswig- Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: L 11 B 45/09 AS; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Februar 2009, Az.: L 16 B 1068/08 AS).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 5 KR 83/09
    Eine Untätigkeitsbeschwerde ist im Übrigen grundsätzlich nicht statthaft (vgl. etwa: BFH, Beschluss v. 28.5.2009, - III B 73/09 - ; BSG, Beschluss v. 21.5.2007, - B 1 KR 4/07 S - BVerwG, Beschluss v.5.12.2006, - 10 B 68/06 - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.2009, - L 11 B 45/09 AS -).
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