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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17666
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,17666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2018 - L 11 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,17666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2018 - L 11 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,17666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 6 S. 1
    Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen mehrjähriger systematischer Falschabrechnung

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen mehrjähriger systematischer Falschabrechnung; Gröbliche Pflichtverletzung; Tiefgreifende und nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses; Keine Berücksichtigung von Wohlverhalten aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Davon sei nach der Rechtsprechung des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt werde und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig zerstört sei, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden könne (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).

    Rn. 22 Der Kläger übersehe, dass die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 49 /11 R -) von diesem inzwischen ausdrücklich aufgegeben worden sei (Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).

    Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Rn. 30 Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Eine Privilegierung durch die "Wohlverhaltensrechtsprechung" ist daher nicht mehr durch Art. 12 Abs. 1 GG geboten (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).

    Der Gesetzgeber hat zudem durch die Möglichkeit von Arztanstellungen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Möglichkeit, hälftige Versorgungsaufträge zu übernehmen, die Aussichten von Ärzten, auch in fortgeschrittenem Lebensalter (neu oder wieder) vertragsärztlich tätig zu werden, ohne eine eigene Praxis eröffnen zu müssen, deutlich erweitert (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).

    Auch rein privatärztlich tätige Ärzte und in anderen Gesundheitsberufen Tätige (etwa Apotheker, Logopäden), aber auch Rechtsanwälte und Notare müssen sich nach einem Verlust ihrer bisherigen Praxis unter mehr oder weniger großem finanziellen Aufwand und unter Schaffung eines neuen Kundenstamms eine neue Praxis aufbauen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -.).

    Im Übrigen müssen sich auch Ärzte - anderen Staatsbürgern vergleichbar, die infolge einer rechtskräftigen Verurteilung ihren Arbeitsplatz verlieren - nach Wiedererteilung der Approbation bzw. Wiedererlangung der Zulassung neu in ihrem Beruf einrichten, und zwar unter den dann herrschenden Bedingungen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).

    Rn. 32 Das BSG hat seine Rechtsprechung, nach der im gerichtlichen Verfahren um die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung auch Umstände aus der Zeit nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu berücksichtigen sind, bereits mit Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - aufgegeben.

    Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 6. ist nicht veranlasst, da diese keinen eigenen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO; BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

    Rn. 30 Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der normierten Pflicht zur …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Das BSG habe in dem im angefochtenen Urteil zitierten Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B - ausgeführt, dass die Sozialgerichte bei einer Zulassungsentziehung zu prüfen hätten, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch Wohlverhalten des Leistungserbringers geändert habe.

    Dies gilt allerdings nur, wenn die vom BSG für ein "Wohlverhalten" vorausgesetzte "Bewährungszeit" von in der Regel fünf Jahren (BSG, Beschluss vom 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B - m.w.N.; Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B -) seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen war.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).

    Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).

    Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Das ist hier nicht der Fall, denn die Entscheidung des Berufungsausschusses vom 22.10.2014 erging nicht mehr als fünf Jahre vor der Veröffentlichung des Urteils des BSG vom Oktober 2012, sondern erst zwei Jahre nach der Änderung der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -).
  • BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Dies gilt allerdings nur, wenn die vom BSG für ein "Wohlverhalten" vorausgesetzte "Bewährungszeit" von in der Regel fünf Jahren (BSG, Beschluss vom 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B - m.w.N.; Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B -) seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen war.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19

    Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung

    Rn. 41 (1) Die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung hängt entscheidend mit davon ab, dass die KVen und die KKn auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung und auf die peinlich genaue Abrechnung der zu vergütenden Leistungen vertrauen können (Senat, Urteil vom 18. April 2018 - L 11 KA 2/17 - Senat, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 11 KA 60/08 - juris).

    Der Senat hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit einer Zulassungsentziehung bereits nachfolgendes ausgeführt (vgl. insgesamt: Senat, Urteil vom 18. April 2018 - a.a.O.) und hält daran fest: Die Entziehung schränkt die Berufsfreiheit in einem Maße ein, das sie in ihrer Wirkung einer Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 GG nahe kommt (BSG…, Urteil vom 17. Oktober 2012 - a.a.O - m.w.N.; Senat…, Beschluss vom 16. April 2014 - a.a.O.).

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