Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streit um die Verpflichtung zur Nachvergütung im Quartal I/2008 erbrachter pädiatrischer Leistungen nach Neubewertung durch den Bewertungsausschuss (hier Leistungen nach GOP 01310 und 01311 des EBM 2008)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 12 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Unterschiedliche Grundpauschale für ermächtigte Ärzte zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streit um die Verpflichtung zur Nachvergütung im Quartal I/2008 erbrachter pädiatrischer Leistungen nach Neubewertung durch den Bewertungsausschuss (hier Leistungen nach GOP 01310 und 01311 des EBM 2008); Rechtmäßigkeit und Anwendung der Vergütungsregelungen des ab ...
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 27.11.2012 - S 16 KA 67/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R
Untergesetzlicher Normgeber
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Rn. 50 Der Bewertungsausschuss hat seinen Entscheidungsspielraum nicht immer schon dann überschritten, wenn sich bei Überprüfung einer Gebührenregelung im Rahmen der ex-post-Betrachtung deren Unzulänglichkeit erweist, sondern nur dann, wenn der Ausschuss seine Bewertungskompetenz zweifelsfrei missbräuchlich, d.h. nicht durch sachgerechte Erwägungen gedeckt, sondern von sachfremden Erwägungen getragen, ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R -).Nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass ein vom Normgeber für die Regelung der konkreten Materie gewähltes Differenzierungskriterium systemfremd ist und ihm keine sachliche Rechtfertigung innewohnt, kann auch der Gesichtspunkt der Erprobungsregelung nicht zur Rechtmäßigkeit der Normgebung führen (BSG, Urteil vom 16.05.2001 a.a.O.).
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R - m.w.N.; Urteil des Senats vom 29.06.2011 - L 11 KA 66/08 -).Rn. 40 Diese Regelungen sind bereits vom Wortlaut her eindeutig; die Frage einer Auslegung oder Interpretation (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) stellt sich damit nicht.
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Vielmehr gehört zu der jedem Normgeber zukommenden weiten Gestaltungsfreiheit insbesondere die Befugnis zur Generalisierung, Pauschalierung, Schematisierung und Typisierung (BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R -).
- BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R
Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Der gesetzliche Auftrag des Bewertungsausschusses erschöpft sich aber nicht in einer Leistungsbewertung nach betriebswirtschaftlichen oder sonstigen kalkulatorischen Gesichtspunkten, sondern schließt die Möglichkeit ein, über die Definition und Bewertung vertragsärztlicher Verrichtungen auch eine Steuerung des Leistungsverhaltens zu bewirken (BSG, Urteil vom 15.5.2002 - B 6 KA 33/01 R -). - BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Es kommt schon nicht auf die Frage an, ob der Bewertungsausschuss jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BSG, Urteil vom 29.01.1997 - 6 RKa 3/96 -). - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Dies ist die behördliche Regelung, die im Hinblick auf einen konkreten Lebenssachverhalt angestrebt wird (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -). - BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Insoweit kommt auch das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab in Betracht, und zwar dann, wenn eine Regelung des EBM eine Vergütung nur einer Arztgruppe gewährt, obgleich die Leistung auch von anderen Arztgruppe erbracht wird bzw. erbracht werden kann oder wenn die gleiche Leistung zwar für verschiedene medizinische Leistungserbringer dem Grunde nach abrechenbar ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Behandlerstatus aber unterschiedlich bewertet wird (BSG, Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - m.w.N.). - BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Rn. 40 Diese Regelungen sind bereits vom Wortlaut her eindeutig; die Frage einer Auslegung oder Interpretation (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) stellt sich damit nicht. - BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 57/94
Honorarbegrenzung für den Fall des vorzeitigen Abschlusses einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Rn. 40 Diese Regelungen sind bereits vom Wortlaut her eindeutig; die Frage einer Auslegung oder Interpretation (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) stellt sich damit nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 66/08
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 7/13
Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R - m.w.N.; Urteil des Senats vom 29.06.2011 - L 11 KA 66/08 -). - BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 37/83
Ersatzkassengebührenordnung - Beratung - Honorarabrechnung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 11 KA 50/19
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Kein Zusetzen der 'hausärztliche …
Diese sei im Wesentlichen auf die Prüfung begrenzt, dass der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum nicht überschritten und seine Bewertungskompetenz nicht missbräuchlich genutzt habe (Verweis auf Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 11 KA 7/13, Rn. 48).Die gerichtliche Kontrolle im Rahmen von Inzidentprüfungen ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2012 - a.a.O., m.w.N.; BSG…, Urteil vom 28. Oktober 2015 - a.a.O., Rn. 27 m.w.N.; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - a.a.O.).
Er verletzt das Grundrecht somit vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - a.a.O., m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 65/19
Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung …
Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 11 KA 7/13, Rn. 48, m.w.N.). - SG Dortmund, 03.07.2019 - S 52 KA 28/16 So kann die Rechtsprechung in das auf Interessenausgleich angelegte und daher Kompromisse beinhaltende Tarifgefüge nur eingreifen, wenn der Bewertungsausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbraucht hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen (NRW), Urteil vom 10.02.2016 - Az.: L 11 KA 7/13;… Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 87 Rn. 30).
Wesentlicher Prüfungsmaßstab dabei ist das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), wonach wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches dementsprechend unterschiedlich zu behandeln ist (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10.02.2016 - Az.: L 11 KA 7/13).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 11 KA 83/15
Vertragsarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Abrechnungen; …
Dies gründet sich darauf, dass das vertragliche Regelwerk dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Ärzten und Krankenkassen dient und es vorrangig Aufgabe des Normgebers ist, Unklarheiten zu beseitigen (BSG, Beschluss vom 17.02.2016 - B 6 KA 63/15 B - Urteil vom 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R - Senat, Urteil vom 10.02.2016 - L 11 KA 7/13 -).
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