Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 10.04.2003 - S 17 AL 160/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B
Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03
Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33; BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).Um dies zu ermöglichen, hat die Gerichtsorganisation sicherzustellen, dass eine zeitgerechte interne Weiterleitung des Antrags erfolgt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).
Bereits diese Vorgehensweise stellt nach Auffassung des Senats einen Verfahrensmangel dar, denn der Kläger ist letztlich gehindert worden, sein Verhalten an einer Entscheidung des für ihn zuständigen gesetzlichen Richters über seinen Antrag zu orientieren und möglicherweise den Termin doch noch wahrzunehmen (so auch BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).
- BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03
Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen (…vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33; BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).Deshalb ist es zur Gewährleistung dieses Anspruchs erforderlich, dass über einen Antrag auf Terminsverlegung rechtzeitig entschieden wird, selbst wenn der Antrag erst am Terminstage gestellt wird (vgl BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).
- BFH, 10.03.2020 - VII B 206/18
Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für Terminsverlegung
In Anbetracht dieser Umstände hält es der beschließende Senat nicht für erforderlich, dass der Kläger zusätzlich noch hätte darlegen müssen, ob und inwieweit die Teilnahme an der Kuratoriumssitzung für ihn selbst von so großer Bedeutung gewesen ist, dass er nicht darauf hat verzichten können (zur Terminsverlegung wegen Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung s.a. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.07.1999 - A 14 S 2413/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 213; zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung eines Fördervereins als einer durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützten Veranstaltung s.a. Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2004 - L 12 AL 129/03, juris).
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