Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 16.10.2000 - S 14 (1) AL 93/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74
Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00
Auf den Antrag, der eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstellt, sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über Willenserklärungen entsprechend anzuwenden (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).Die Vorschrift des § 130 BGB, welche dem Absender einer Willenserklärung das Übermittlungsrisiko auferlegt, stellt einen allgemeinen Grundsatz dar, der auch für empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2;… SozR 4100 § 81 Nr. 3).
Die Rechtsprechung ist dem gefolgt (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).
- BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00
Die Frist sollte sicherstellen, dass die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhalte, was die Einhaltung der Frist erfordere (vgl. BSG Urteil vom 10.12.1980, Az.: 7 RAr 76/79). - BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99
Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00
Zur weiteren Begründung beziehe sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (1 BvR 762/99). - BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64
Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00
Zu dieser Vorschrift hatte der zuständige Senat des Bundessozialgerichts in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Zweimonatsfrist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist darstelle, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden könne (BSGE 22, 257, 258 f).
- BSG, 05.06.2024 - B 11 AL 3/23 R
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - …
Rn. 30 aa) Das LSG verweist zur Begründung seiner Auffassung auf das von einem Ausschluss der Wiedereinsetzung ausgehende Urteil des BSG zum Wintergeld vom 5.2.2004 (…B 11 AL 47/03 R - SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris RdNr 12 ff; so auch LSG NRW vom 16.1.2002 - L 12 AL 228/00 - juris RdNr 15 ff), dem auch die bisherige Rechtsprechung zum Kug in den (Pandemie-)Jahren 2020 und 2021 weitgehend gefolgt ist (vgl etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 8.11.2023 - L 18 AL 17/23 - juris RdNr 19; LSG Baden-Württemberg vom 21.7.2023 - L 8 AL 1648/22 - juris RdNr 44; LSG Hamburg vom 14.6.2023 - L 2 AL 2/23 D - juris RdNr 22; Hessisches LSG vom 16.9.2022 - L 7 AL 193/21 - juris RdNr 33; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.8.2019 - L 7 AL 124/18 - juris RdNr 15). - LSG Baden-Württemberg, 25.06.2003 - L 3 AL 246/02 Die vom Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 16.01.2002 (L 12 AL 228/00) noch offen gelassene Frage der Anwendbarkeit der Härteregelung (ohne nähere Begründung bejahend Niesel, SGB 111, 2. Aufl., § 326 RdNr 12) wird vom erkennenden Senat mit den vorstehenden Erwägungen verneint; im Übrigen hat das LSG in der bezogenen Entscheidung ebenfalls die Wiedereinsetzungsmöglichkeit im Falle einer Versäumung der Ausschlussfrist des § 325 Abs. 4 SGG III verneint.
- SG Hamburg, 02.03.2022 - S 44 AL 460/20 Der Gesetzgeber hat im SGB III in Kenntnis des § 27 Abs. 5 SGB X das Wort "Ausschlussfrist" benutzt, woraus zu folgern ist, dass in allen Fällen des § 325 Abs. 3 SGB III eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen sein sollte (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.1.2002 - L 12 AL 228/00 - Rz. 31, juris).
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