Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 111 SGB 10, § 113 SGB 10
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs von zwei Leistungsträgern untereinander
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 24.09.2019 - S 4 AL 277/19
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Rn. 28 Bei den Leistungen der Klägerin als Jugendhilfeträger und der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um gleichartige Sozialleistungen im Sinne der Vorrang-Nachrang-Regelung des § 104 SGB X. Wesentliche Kriterien für die Gleichartigkeit der Leistungen sind deren Ziel und Funktion, also deren Zweck (BSG, Urteil vom 12.10.2017, B 11 AL 20/16 R, juris, auch zum Nachfolgenden).Deshalb ist eine Kongruenz von Leistungen bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts durch die Jugendhilfeleistungen einerseits und die Berufsausbildungsbeihilfe andererseits grundsätzlich anzunehmen (BSG, Urteil vom 12.10.2017, a.a.O.), so auch im konkreten Fall.
Dies ergibt sich, wie bereits das SG unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 12.10.2017 (a.a.O.) dargelegt hat und worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, aus dem Zusammenwirken der Subsidiaritätsregelungen in § 22 Abs. 1 SGB III und § 10 Abs. 1 SGB VIII. Deshalb ist vorliegend § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X einschlägig.
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1171/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Die entgegenstehende Rechtsauffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.2015, L 4 P 1171/15 ) überzeuge dagegen nicht.Rn. 34 Der Senat kann dahingestellt lassen, ob die Entstehung des Erstattungsanspruchs davon abhängig ist, dass der für die vorrangige Leistung erforderliche Antrag gestellt worden ist, wie es die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 11.12.2015 (a.a.O.) annimmt, die allerdings in deutlichem Widerspruch zu den Entscheidungen des 9. Senats des BSG (…a.a.O.) und des BVerwG (…a.a.O.) steht.
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R
Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.04.1999, B 9 V 8/98 R und Urteil vom 22.04.1998, B 9 V 6/96 R) wie auch des BVerwG (…a.a.O.) hindere es den Erstattungsanspruch nicht, wenn ein für die vorrangige Leistung erforderlicher Antrag nicht gestellt worden sei, und zwar selbst dann nicht, wenn der Antrag eine materielle und nicht bloß formelle Leistungsvoraussetzung sei.Der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt voraus, dass der vorrangig verpflichtete Leistungsträger bereits zum gleichen Zeitpunkt wie der nachrangig verpflichtete Leistungsträger leistungspflichtig war; dies ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Wortlaut der Norm, wonach der Berechtigte gegen den Erstattungsverpflichteten einen Anspruch haben bzw. gehabt haben muss (BSG, Urteil vom 22.04.1998, a.a.O.).
- BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 6/01 R
Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Vorrang-Nachrangverhältnis - Träger der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Auf die Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X, insbesondere die dort geforderte Geltendmachung eines Kostenbeitrags bei P, kommt es vorliegend aufgrund des bestehenden Vorrang-/Nachrangverhältnisses im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X schon nicht an (vergleiche BSG, Urteil vom 10.12.2002, B 9 VG 6/01 R, juris). - BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92
Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Ohnedies kommt es für die Entstehung und das Erlöschen eines Erstattungsanspruchs grundsätzlich nicht auf Verschulden an, weshalb es für diesen ohne Bedeutung ist, ob der nachrangig verpflichtete Leistungsträger, hier die Klägerin, sein Eintreten deshalb nicht vermieden hat, weil er sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um die Erfüllung des Leistungsanspruchs durch den vorrangigen Leistungsträger bemüht hat (BSG, Urteil vom 01.01.1993, 1 RK 16/92, juris). - BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Rn. 23 Die Klägerin verfolgt ihr Begehren auf Erstattung aus eigenem Recht angesichts des Gleichordnungsverhältnisses zwischen den beteiligten Behörden zulässigerweise im Wege einer echten Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) (BSG, Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, juris). - BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13
Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Nach Meinung der Klägerin sei aber in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.01.2014 (5 C 8/13) wie auch die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Bayern vom 04.04.2016 (L 10 AL 47/16) und vom 06.04.2017 (L 10 AL 55/17) ein Erstattungsanspruch nicht davon abhängig, dass die vorrangigen Leistungen auch tatsächlich beantragt worden seien. - BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R
Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.04.1999, B 9 V 8/98 R und Urteil vom 22.04.1998, B 9 V 6/96 R) wie auch des BVerwG (…a.a.O.) hindere es den Erstattungsanspruch nicht, wenn ein für die vorrangige Leistung erforderlicher Antrag nicht gestellt worden sei, und zwar selbst dann nicht, wenn der Antrag eine materielle und nicht bloß formelle Leistungsvoraussetzung sei. - BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Auf den Antrag als eine empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung finden mangels spezialgesetzlicher Vorschriften für seine rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts entsprechend Anwendung (BSG, Urteil vom 17.04.1986, 7 RAr 81/84, juris). - LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Voraussetzungen einer rechtzeitigen Antragstellung für den Erstattungsanspruch …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.04.2021 - L 12 AL 3871/19
Nach Meinung der Klägerin sei aber in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.01.2014 (5 C 8/13) wie auch die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Bayern vom 04.04.2016 (L 10 AL 47/16) und vom 06.04.2017 (L 10 AL 55/17) ein Erstattungsanspruch nicht davon abhängig, dass die vorrangigen Leistungen auch tatsächlich beantragt worden seien. - BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 6/18 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Einkommensanrechnung - Berechnung des …
- LSG Bayern, 06.04.2017 - L 10 AL 55/17
Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung - Erstattungsanspruch
- BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
- OVG Saarland, 25.02.2026 - 1 A 169/23
Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen die Bundesagentur für …
Rn. 74 Gleichermaßen soll die Kostenerstattung nach den Grundsätzen des vorläufig leistenden Leistungsträgers zu erwägen sein, wenn die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis, sondern etwa wegen einer komplizierten Rechtslage zu ernstlichen Argumenten für und gegen die eigene Zuständigkeit bzw. für und gegen die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers geführt hat und deshalb der angegangene Träger im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Antrags unterlassen hat.[BSG, Urt. v. 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - Rn. 14; siehe auch: Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - Rn. 46 und v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - Rn. 3; LSG Hamburg, Beschl. v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - Rn. 45, alle zit. nach juris][BSG, Urt. v. 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - Rn. 14; siehe auch: Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - Rn. 46 und v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - Rn. 3; LSG Hamburg, Beschl. v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - Rn. 45, alle zit. nach juris]. - VG München, 17.04.2024 - M 18 K 19.1530
Kostenerstattung (abgelehnt), Eingliederungshilfe, Schulbegleiter
Auch in der weiteren Fallgruppe, dass die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat und der angegangene Träger deshalb im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat, ist insoweit Kostenerstattung zu erwägen (…BayVGH, U.v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - juris Rn. 46;… U.v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris Rn. 3, jeweils unter Verweis auf U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris Rn. 21 ff.;… vgl. BSG, U.v. 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R - juris Rn. 24 ff.;… BSG, U.v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R - juris Rn. 15 f.;… BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 5 C 30.12 - juris Rn. 30; auch LSG BW, U.v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - juris Rn. 45). - VG Düsseldorf, 13.04.2026 - 19 L 3842/25
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung: Jugendhilfe-Ende nach dem Auszug
wohl auch Bad.-Württ. LSG, Urteil vom 30. April 2021 - L 12 AL 3871/19 -, juris, Rn. 25 ff. - VG München, 20.05.2025 - M 18 K 20.1772
Leistungsempfänger, Eingliederungshilferecht, Leistungen der Eingliederungshilfe, …
Auch in der weiteren Fallgruppe, dass die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat und der angegangene Träger deshalb im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat, ist insoweit Kostenerstattung zu erwägen (…BayVGH, U.v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - juris Rn. 46;… U.v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris Rn. 3, jeweils unter Verweis auf U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris Rn. 21 ff.;… vgl. LSG Hamburg, B.v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - juris Rn. 40; LSG BW, U.v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - juris Rn. 45;… VG München, U.v. 17.4.2024 - M 18 K 19.1530 - juris Rn. 61 ff.).
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