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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 AL 79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,30581
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 AL 79/99 (https://dejure.org/1999,30581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.1999 - L 12 AL 79/99 (https://dejure.org/1999,30581)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - L 12 AL 79/99 (https://dejure.org/1999,30581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Gesellschafters einer GbR auf einen Pflichtplatz - Arbeitgebereigenschaft - Kein privater Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 AL 79/99
    Arbeitgeber im Sinne des § 9 Abs. 3 SchwbG sind somit nur natürliche Personen -- Einzelunternehmer -- ( vgl. BSG Urteil vom 30.09.1992 -- 11 RAr 79/91 --).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius einer Rechtsanwaltskanzlei auf …

    Ein schwerbehinderter Sozius einer aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Rechtsanwaltssozietät ist nicht nach § 75 Abs. 1 und 3 SGB 9 auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen anzurechnen (…Anschluss an BSG vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91 = SozR 3-3870 § 9 Nr. 2; LSG Essen vom 8.12.1999 - L 12 AL 79/99).

    Das SG hat im Wesentlichen ausgeführt, im Anschluss an die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BSG hätten auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 08.12.1999 - L 12 AL 79/99) und das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 17.07.2006 - 11 K 176/06) entschieden, dass nur eine natürliche Person als schwerbehinderter Arbeitgeber im Sinne des § 75 Abs. 3 SGB IX in Frage komme.

    Schwerbehinderte Mitglieder oder Organe einer juristischen Person oder Mitglieder einer Personengesamtheit (wie etwa einer Gesellschaft der bürgerlichen Rechts) sind damit keine Arbeitgeber im Sinne des § 75 Abs. 3 SGB IX und können damit nicht auf einen Pflichtarbeitplatz angerechnet werden (so bereits die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - BT-Drs. 10/3138 S. 19f., sowie der Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drs. 10/5701 S. 10; BSG, Urteil vom 30.09.1992 - 11 RAr 79/91 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.1999 - L 12 AL 79/99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 44/92; Urteil vom 25.07.1997 - 5 C 16/96 -, juris; vgl. aber LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93 -, juris, zu einem schwerbehinderten Geschäftsführer einer GmbH & Co.KG, der nicht Gesellschafter ist).

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